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Reitlehrerin haftet

Das Landgerichts Bonn machte eine Reitlehrerin verantwortlich für die Einschätzung der Gefahren im Reitunterricht. Sie ihre Schülerin in einer Halle mit einem Übungspferd reiten. Das Übungspferd ging durch als ein weiterer Reiter mit Hengst die Halle mitbenutzte. Dieser fragte die Lehrerin zuvor nach Erlaubnis. Sie erlaubte es. Während die zwei Pferde in der Halle waren erschreckte der Hengst das Übungspferd, es erschrak und warf die Schülerin ab. Nach Ansicht des Gerichtes hätte die Lehrerin Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen.

Landgerichts Bonn, 06.07.2005, Aktenzeichen: 2 O 588/04

Reitlehrerin haftet

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