Tierhalter können Schadensersatz bei einem „Kunstfehler“ beanspruchen. Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch ist: ein Behandlungsvertrag, ein Schaden (z.B. Tier ist nicht mehr nutzbar weil unheilbar krank oder tot) Pflichtverletzung des Tierarztes Wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt oder der Tierarzt vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, so liegt die Beweislast für eine Pflichtverletzung beim Tierarzt, sonst beim Tierhalter. Zur … Kunstfehler weiterlesen
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