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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Kunstfehler

Tierhalter können Schadensersatz bei einem „Kunstfehler“ beanspruchen.

Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch ist:

  • ein Behandlungsvertrag,
  • ein Schaden (z.B. Tier ist nicht mehr nutzbar weil unheilbar krank oder tot)
  • Pflichtverletzung des Tierarztes

Wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt oder der Tierarzt vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, so liegt die Beweislast für eine Pflichtverletzung beim Tierarzt, sonst beim Tierhalter.

Zur Beurteilung der Vertragspflichterfüllung sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Wir begleiten Sie bei der Geltendmachung sowie bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Gutachtern sowie bei der Überprüfung von Gutachten. Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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