Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr
Aber auch außerhalb des privatrechtlichen Haftungsrechtes befindet sich der Tierhalter keineswegs im „rechtsfreien Raum“. Da Tiere aufgrund ihrer instinktbedingten Unberechenbarkeit grundsätzlich eine Gefahrenquelle darstellen, bestehen in Ländern und Gemeinden in der Regel Tierhalterverordnungen, die Tierhaltern bestimmte Pflichten auferlegen. Eine solche Pflicht kann beispielsweise darin bestehen, dass Tier nicht unbeaufsichtigt zu lassen, oder im Falle von … Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr weiterlesen
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