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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr

Aber auch außerhalb des privatrechtlichen Haftungsrechtes befindet sich der Tierhalter keineswegs im „rechtsfreien Raum“. Da Tiere aufgrund ihrer instinktbedingten Unberechenbarkeit grundsätzlich eine Gefahrenquelle darstellen, bestehen in Ländern und Gemeinden in der Regel Tierhalterverordnungen, die Tierhaltern bestimmte Pflichten auferlegen. Eine solche Pflicht kann beispielsweise darin bestehen, dass Tier nicht unbeaufsichtigt zu lassen, oder im Falle von Hunden, diese an der Leine zu führen und/oder ihnen einen Maulkorb anzulegen.

Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten können per Geldbuße geahndet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die zuständigen Ordnungsbehörden jedoch auch berechtigt, härtere Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegenüber dem einzelnen Tierhalter zu ergreifen. In derlei Fällen können sogar Haltungsverbote erlassen werden. >> weiter zum Tierschutz

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