Der Bundestag hat am 5. November 2026 Änderungen am Tierschutzgesetz und am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen. Der Bericht des Bundestages nennt insbesondere die Videoüberwachung in Schlachthöfen.
Beschluss und geltende Pflicht unterscheiden
Ein Bundestagsbeschluss allein beantwortet noch nicht, ab wann eine konkrete Pflicht für einen Betrieb gilt. Weiteres Gesetzgebungsverfahren, Verkündung, Anwendungsbereich und Übergangsregelungen sind gesondert zu prüfen. Stand dieses Beitrags ist der 7. November 2026; eine bereits allgemein geltende Überwachungspflicht wird hieraus nicht abgeleitet.
Betriebliche Vorbereitung
Betroffene Unternehmen sollten prüfen, welche Bereiche und Prozesse voraussichtlich berührt werden. Bei Videoüberwachung stellen sich neben dem Tierschutz auch Fragen zu Beschäftigtendatenschutz, Zugriffsrechten, Aufbewahrung, Zuständigkeiten und technischer Umsetzung. Vor einer Beschaffung oder Einführung ist eine Prüfung anhand der endgültigen gesetzlichen Anforderungen sinnvoll.
Quelle und weiterführende Beratung
Deutscher Bundestag: Beschluss und Gesetzgebungsunterlagen
Beratung für Betriebe · Straf- und Bußgeldverfahren

