Die EU hat 2026 gemeinsame Regeln für das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen beschlossen. Nach den Angaben der Europäischen Kommission gilt die Verordnung (EU) 2026/1818 grundsätzlich ab dem 31. August 2028; einzelne Pflichten folgen später.
Was Züchter, Händler und Einrichtungen prüfen sollten
Die Regelung betrifft unter anderem Zucht, Haltung, Vermarktung, Kennzeichnung und Registrierung. Auch Onlineangebote und Tiere aus Drittstaaten werden erfasst. Für die Planung ist zu unterscheiden, welche Vorschrift für welchen Akteur und ab welchem Zeitpunkt gilt. Eine neue EU-Verordnung bedeutet nicht, dass sämtliche angekündigten Anforderungen schon 2026 erfüllt werden müssen.
Verträge und Abläufe vorbereiten
Betriebe und Vereine sollten ihre Rolle in der Liefer- oder Vermittlungskette bestimmen und Unterlagen zu Herkunft, Kennzeichnung und Übergabe geordnet vorhalten. Bei wiederkehrenden Abläufen lassen sich Verantwortlichkeiten und Dokumentation in Verträgen konkretisieren. Bereits bestehende nationale Pflichten bleiben unabhängig von späteren europäischen Anwendungsterminen zu prüfen.
Quelle und weiterführende Beratung
Europäische Kommission: neue Regeln für Hunde und Katzen
Züchterrecht · Tierheime und Einrichtungen

