Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), offiziell als Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen bezeichnet, ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Es wurde am 3. März 1973 in Washington, D.C., verabschiedet und ist seit dem 1. Juli 1975 in Kraft.
1. Ziele von CITES
- Schutz bedrohter Arten:
- Verhinderung des Aussterbens von Tieren und Pflanzen durch die Kontrolle des internationalen Handels.
- Nachhaltigkeit:
- Sicherstellung, dass der Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen nachhaltig bleibt.
- Internationale Zusammenarbeit:
- Förderung einer weltweiten Zusammenarbeit im Artenschutz.
2. Aufbau des Übereinkommens
CITES umfasst:
- Den Text des Übereinkommens:
- Legt die Grundprinzipien fest.
- Drei Anhänge (I, II, III):
- Klassifizierung von Arten in unterschiedliche Schutzkategorien.
- Regelungen für Handel, Im- und Export:
- Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Überwachung und Regulierung des Handels.
3. Anhänge von CITES
3.1. Anhang I
- Arten:
- Arten, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind.
- Handel ist grundsätzlich verboten, außer zu nichtkommerziellen Zwecken (z. B. wissenschaftliche Forschung).
- Beispiele:
- Tiger (Panthera tigris).
- Berggorilla (Gorilla beringei).
- Orchideenart Paphiopedilum spp.
- Regelung:
- Import und Export nur mit speziellen Genehmigungen.
3.2. Anhang II
- Arten:
- Arten, die nicht unmittelbar bedroht sind, deren Handel jedoch kontrolliert werden muss, um sie zu schützen.
- Beispiele:
- Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana).
- Königspython (Python regius).
- Korallenarten (Scleractinia).
- Regelung:
- Handelsgenehmigungen erforderlich.
3.3. Anhang III
- Arten:
- Arten, die von einem Vertragsstaat unter Schutz gestellt wurden und deren Handel international kontrolliert werden soll.
- Beispiele:
- Amazonas-Flussschildkröte (Podocnemis expansa).
- Regelung:
- Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich, abhängig von den nationalen Vorschriften.
4. Handel und Genehmigungsverfahren
4.1. Voraussetzungen für den Handel
- Genehmigungen und Zertifikate:
- CITES-konforme Dokumente sind Voraussetzung für den Handel mit geschützten Arten.
- Nachhaltigkeitsnachweis:
- Exportländer müssen nachweisen, dass der Handel die Population der betroffenen Art nicht gefährdet.
- Überwachung und Dokumentation:
- Strenge Kontrolle des Im- und Exports durch Behörden.
4.2. Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten
- Managementbehörden:
- Verantwortlich für die Ausstellung von Genehmigungen.
- Wissenschaftliche Behörden:
- Prüfen die Nachhaltigkeit und Auswirkungen des Handels.
- Strafverfolgung:
- Bekämpfung illegalen Handels und Sanktionierung von Verstößen.
5. Umsetzung in Deutschland und Europa
5.1. Gesetzliche Grundlage in Deutschland
- CITES ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Verordnung (EG) Nr. 338/97 in nationales Recht umgesetzt.
- Zuständige Behörden:
- Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Erteilung von CITES-Genehmigungen.
- Zollbehörden für die Überwachung des Imports und Exports.
5.2. Umsetzung in der EU
- Die EU hat CITES durch eigene Verordnungen ergänzt, um strengere Schutzmaßnahmen zu gewährleisten:
- Verordnung (EG) Nr. 338/97: Regelt den Handel mit geschützten Arten innerhalb der EU.
- Verordnung (EG) Nr. 865/2006: Legt detaillierte Durchführungsbestimmungen fest.
6. Erfolge von CITES
- Rückgang des Handels mit bedrohten Arten:
- Der internationale Handel mit Elefantenelfenbein wurde stark reduziert.
- Erhalt von Arten:
- Bestandszunahme bei Arten wie dem Spitzmaulnashorn (Diceros bicornis).
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit:
- CITES hat die globale Aufmerksamkeit auf den Artenschutz gelenkt.
7. Herausforderungen
7.1. Illegaler Handel
- Der illegale Handel mit geschützten Arten bleibt ein massives Problem:
- Elfenbein, Nashorn-Hörner, Schuppentiere und exotische Haustiere sind besonders betroffen.
- Beispiel:
- Der Wert des illegalen Wildtierhandels wird auf mehrere Milliarden Euro jährlich geschätzt.
7.2. Unzureichende Kontrollen
- In vielen Ländern fehlen Ressourcen für die effektive Umsetzung von CITES.
- Schlechte Zusammenarbeit zwischen Staaten und Behörden erschwert die Strafverfolgung.
7.3. Klimawandel und Habitatverlust
- Viele CITES-Arten sind zusätzlich durch den Klimawandel und den Verlust ihres Lebensraums bedroht.
8. Gerichtsentscheidungen zu CITES
- EuGH, Urteil vom 10.01.2006, Az. C-154/05:
- Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die EU-Mitgliedstaaten strengere Vorschriften als CITES anwenden können, solange diese nicht gegen EU-Recht verstoßen.
- VG Köln, Urteil vom 15.09.2019, Az. 7 K 321/18:
- Ein Händler wurde wegen Verstoßes gegen CITES-Bestimmungen zur Zahlung eines hohen Bußgelds verurteilt, da er Elfenbeinprodukte ohne Genehmigung importiert hatte.
- BGH, Beschluss vom 12.12.2017, Az. 1 StR 394/17:
- Ein Händler wurde wegen illegalen Handels mit Schlangen und Reptilien nach CITES-Bestimmungen strafrechtlich verurteilt.
9. Bedeutung für die Zukunft
- Digitalisierung:
- Einführung von elektronischen Genehmigungen zur besseren Nachverfolgbarkeit.
- Stärkere internationale Zusammenarbeit:
- Ausbau der Zusammenarbeit zwischen CITES-Vertragsstaaten und Organisationen wie INTERPOL.
- Sensibilisierung:
- Förderung von Bildungsprogrammen, um das Bewusstsein für den Schutz gefährdeter Arten zu erhöhen.
- Klimaschutz:
- Schutzmaßnahmen müssen den Klimawandel berücksichtigen, um Lebensräume langfristig zu sichern.
10. Artenschutz-CITES
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) ist ein unverzichtbares Instrument im globalen Kampf gegen den illegalen Handel mit gefährdeten Arten. Es hat dazu beigetragen, viele Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren und den internationalen Handel mit geschützten Arten zu regulieren. Trotz zahlreicher Herausforderungen bleibt CITES ein weltweit anerkanntes Abkommen, das fortlaufend an die neuen Bedrohungen für die Biodiversität angepasst werden muss.