Tiermietvertrag über die Anmietung eines Reittieres für den Dressursport
Zwischen
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail)
im Folgenden Vermieter genannt
und
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail)
im Folgenden Mieter genannt,
wird folgender Mietvertrag über ein Reittier geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Vermieter vermietet an den Mieter das nachfolgend beschriebene Pferd zur Nutzung im Dressursport:
- Name des Pferdes: (z. B. Bella)
- Rasse: (z. B. Hannoveraner)
- Geschlecht: (z. B. Stute)
- Geburtsdatum: (z. B. 01.05.2015)
- Farbe/Abzeichen: (z. B. Fuchs mit Blesse)
- Chipnummer: (falls vorhanden)
- Leistungsstand: (z. B. Dressur bis Klasse L, ausgebildet bis M)
- Besonderheiten: (z. B. sensibel im Umgang, benötigt erfahrenen Reiter)
- Das Pferd wird ausschließlich zur Nutzung im Dressursport und für Trainingseinheiten vermietet. Jegliche anderweitige Nutzung, insbesondere Springreiten, Vielseitigkeit oder gewerbliche Nutzung (z. B. Reitunterricht), ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 2 Mietzeit
- Der Mietvertrag beginnt am: ___
und endet am: ___, sofern keine Verlängerung schriftlich vereinbart wird. - Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich (siehe § 10).
- Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist spätestens vier Wochen vor Vertragsende schriftlich zu beantragen.
§ 3 Mietpreis
- Der monatliche Mietpreis beträgt ___ Euro (in Worten: ___ Euro) und ist spätestens zum ___ eines jeden Monats auf das folgende Konto zu überweisen:
- Kontoinhaber: ___
- IBAN: ___
- BIC: ___
- Verwendungszweck: „Miete für [Pferdename]“
- Im Mietpreis sind folgende Leistungen enthalten:
- Nutzung des Pferdes.
- Bereitstellung der Grundausstattung (z. B. Sattel, Trense, Decken).
- Folgende Kosten trägt der Mieter zusätzlich:
- Tierarztkosten (z. B. Impfungen, Verletzungen, Wurmkuren).
- Hufschmied.
- Zusatzfutter (sofern erforderlich).
§ 4 Übergabe und Rückgabe des Pferdes
- Übergabe:
Das Pferd wird dem Mieter am ___ in ordnungsgemäßem, gesundem Zustand und mit der vereinbarten Ausrüstung übergeben. Der Gesundheitszustand wird in einem Protokoll festgehalten (siehe Anhang). - Rückgabe:
Der Mieter verpflichtet sich, das Pferd am Ende der Mietzeit in vergleichbarem Zustand zurückzugeben. Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
§ 5 Pflege und Haltung
- Das Pferd ist artgerecht und entsprechend seinen Bedürfnissen zu halten.
- Der Mieter verpflichtet sich, für ausreichend Bewegung, Futter, Wasser und Pflege zu sorgen.
- Der Mieter hat die Möglichkeit, das Pferd in einem geeigneten Stall unterzubringen. Die Adresse des Stalls ist dem Vermieter mitzuteilen.
- Tierärztliche Versorgung:
- Der Mieter hat für die regelmäßige tierärztliche Betreuung zu sorgen.
- Akute Erkrankungen oder Verletzungen sind unverzüglich zu behandeln.
- Hufpflege:
- Der Mieter trägt die Kosten für Hufschmied oder Barhufpflege.
§ 6 Nutzung des Pferdes
- Das Pferd darf nur vom Mieter oder den ausdrücklich schriftlich zugelassenen Personen geritten werden.
- Turnierteilnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Pferd nicht zu überfordern oder unsachgemäß zu nutzen.
§ 7 Versicherung
- Der Vermieter hat das Pferd haftpflichtversichert.
- Die Kosten hierfür trägt der Vermieter.
- Der Mieter wird empfohlen, eine Reiterunfallversicherung abzuschließen.
- Schäden, die das Pferd Dritten oder deren Eigentum zufügt, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
§ 8 Haftung
- Der Mieter haftet für Schäden am Pferd, die durch unsachgemäßen Umgang oder fahrlässige Handlungen entstehen.
- Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz zurückzuführen sind.
§ 9 Vertragsänderungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
§ 10 Kündigung
- Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden.
- Eine fristlose Kündigung ist möglich bei:
- Vernachlässigung des Pferdes.
- Verstößen gegen die Vertragsbedingungen.
- Krankheit oder Tod des Pferdes.
§ 11 Besondere Vereinbarungen
- Optionale Regelungen:
- Der Vermieter stellt zusätzliche Ausrüstung bereit (z. B. Dressurschabracken, Hilfszügel).
- Der Mieter erhält eine Kaufoption auf das Pferd nach Ablauf der Mietzeit.
- Alternativer Vertragstyp:
- Statt eines Mietvertrags kann ein Leasingvertrag abgeschlossen werden, bei dem die Pflegekosten in einer festen Rate enthalten sind.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Wohnsitz des Vermieters.
Ort, Datum, Unterschrift Vermieter:
Ort, Datum, Unterschrift Mieter:
Anhang: Übergabeprotokoll
- Zustand des Pferdes:
- Gesundheitszustand: ___
- Besonderheiten (z. B. Narben, Lahmheiten): ___
- Übergebene Ausrüstung:
- Sattel: Ja/Nein
- Trense: Ja/Nein
- Zubehör: ___
- Unterschriften:
- Vermieter: ___
- Mieter: ___