Der Tierarzt rechnet nach einer Gebührenordnung ab, in der die Honorarhöhe für die jeweilige Behandlung aufgeführt ist. Behandlungen, deren Kosten über den dreifachen Mindestsatz hinaus gehen, müssen vor der Behandlung in einem schriftlichen Vertrag formuliert werden.
Folgende Punkte sollte der Vertrag über die Behandlung beinhalten:
Gerne prüfen wir Ihre Rechnung.