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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Rechnung

Der Tierarzt rechnet nach einer Gebührenordnung ab, in der die Honorarhöhe für die jeweilige Behandlung aufgeführt ist. Behandlungen, deren Kosten über den dreifachen Mindestsatz hinaus gehen, müssen vor der Behandlung in einem schriftlichen Vertrag formuliert werden.

Folgende Punkte sollte der Vertrag über die Behandlung beinhalten:

Tierarzt
Tierarztnamen und Anschrift
Auftraggeber
Namen des Auftraggebers
Tier
Tiername, Beschreibung wie Tierart usw.
Diagnose
Feststellung der Krankheit
Datum
Behandlungsdatum
Leistung und Material
Leistung sowie Arzneimittel und Verbandsmaterial
Kosten
Rechnungsbetrag

Gerne prüfen wir Ihre Rechnung.

Kontakt

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