Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie tierrechtliche Themen zusammengefasst.
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Unsere Themen
Erfahren Sie mehr über die nachfolgenden tierrechtlichen Gestaltungen:
Tierrecht allgemein
Tierhalter unterliegen einer besonderen rechtlichen Verantwortung.
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Tierkauf
Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt das allgemeine Kaufrecht in Kraft.
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Tierarzt
Was ist für Tierärzte und Tierbesitzer zu beachten?
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Lassen Sie sich beraten! Ihr Tierrechtsanwalt steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Unsere Leistungen
Unser Leistungsspektrum reicht von “A” wie Arbeitsrecht bis hin zu “Z” wie Zuchtverträge.
Schadensersatz
Wir begleiten Sie bei der Geltendmachung sowie bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Gutachten
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Gutachtern sowie bei der Überprüfung von Gutachten.
Gewährleistung
Wir bieten Rechtsberatung im Gewährleistungsfall bei Kauf und Auktion.
Unfälle
Wir unterstützen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Unfällen oder der Abwehr im Schadensfall und helfen bei der Suche nach Gutachtern.
Kaufvertrag privat
Wir begleiten Tierliebhaber bei der Erstellung von Kaufverträgen und beraten Sie im Falle des Verkaufs.
Kaufvertrag gewerblich
Händler unterstützen wir bei der individuellen Kaufvertragserstellung.
Deck- und Zuchtverträge
Züchtern bieten wir Hilfe bei der Erstellung von Deck- und Zuchtverträgen sowie Beratung nach dem Tierzuchtgesetz.
Arbeitsrecht
Neben der tierrechtlichen Unterstützung helfen wir unseren
Mandaten ebenso arbeitsrechtlich und in allen vertraglichen Angelegenheiten wie bei Pensionsverträgen.
Hofnachfolge und Erbrecht
Gerne vertreten wir Sie auch in allen Angelegenheiten der Hofenachfolge-, oder des Erbrechts.
Approbation und Niederlassung
Als Tierarzt helfen wir Ihnen gerne bei der Approbation, der Niederlassung und dem allgemeines Berufsrecht.
Praxis von Tierärzten
Wir helfen Tierärzten bei Kooperationsverträgen oder bei Praxisauseinandersetzungen, der Praxisübernahme sowie -abgabe.
Tierarzthaftung
Tierärzten helfen wir bei Haftungsangelegenheiten insbesondere bei Kaufuntersuchungen sowie bei Behandlungsfehlern und fehlerhafter Ankaufuntersuchung.
Vertragspflichten
Tierärzten helfen wir bei Vertragspflichten gegenüber Tierhaltern.
Abrechnung
Selbstverständlich sind wir in allen Fragen zur Abrechnung oder Forderungseintreibung für unsere
Mandaten da.
Insolvenz
Tierärzten, Hofbesitzern, Züchtern oder Tierpensionen aber auch Reitställen oder Auktionatoren helfen wir bei Insolvenz.
Zur Beurteilung von Vertragspflichterfüllungen sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Die Kanzlei für Tierrecht
Mit dem Tierrechtsanwalt stehen Ihnen
Rechtsanwälte zur Verfügung, die Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit bieten, um Ihre Zukunft zu gestalten. Sie vertreten Ihre
Mandanten sowohl national als auch international. Zudem verfügen sie über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Südamerika und Asien.
“Das ist auch gut so.”
“Wir bieten jedoch mehr.”
Die Anwälte begleiten Ihre Mandanten auch vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten.
Die Rechtsanwälte sind außerdem bekannt durch Seminare und wissenschaftliche Publikationen.
Unsere Mandanten
Wen wir beraten und vertreten – eine Auswahl unserer Mandanten.
Landwirtschaftliche Betriebe
Profil

“Ihr Ziel ist unser Ziel.”
Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir im Einzelfall auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.
Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” – das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.
Unsere Angebote
Wir bieten derzeit aufgrund der hohen Nachfrage die nachfolgenden Gebührenpakete zu den dort jeweils genannten Konditionen an:
Erstberatung
Erste Beratung zu einem Pauschalbetrag
- Sie benötigen eine erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage?
- Sie wollen zunächst weder eine Rechtsvertretung Dritten gegenüber noch ein ausführliches Rechtsgutachten sondern haben lediglich eine konkrete Frage zu einer rechtlichen Problemstellung?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Erstberatung
Pauschalhonorar
Beratung und Vertretung auf der Basis von einmaligen Pauschalhonoraren
- Sie wollen anwaltliche Hilfe umfassend zu einer Angelegenheit in Anspruch nehmen?
- Sie benötigen einen Vertrag oder möchten vertragliche Unterlagen und sich daraus ergebende Rechtsfolgen prüfen lassen?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Einmalige Pauschale
Stundensatz
Themenspezifisches Angebot nach Aufwand und Stundensatz
- Sie möchten flexibel mit einem Stundensatz kalkulieren?
- Ihr Projekt ist individuell und die Abrechnung unsere Leistungen soll nach Aufwand erfolgen?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Stundensatz
Onlineberatung
Beratung per E-Mail zu einem Pauschalbetrag
- Sie wollen keine Zeit verlieren?
- Sie möchten sich ortsunabhänig beraten lassen?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Onlineberatung
Dauerberatung
Dauerberatung und -vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung
- Sie wollen Ihre rechtlichen Angelegenheiten insgesamt oder teilweise bis auf weiteres von Horak Rechtsanwälte betreut wissen?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Monatliche Vergütung
Neues Angebot
Dauerberatung und -vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung
- Sie haben eine außergewöhnliche Angelegenheit und möchten, dass wir ein Angebot für Sie maßschneidern?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Neues Angebot
Lassen Sie sich von Profis beraten. Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Rechtsanwälte / Fachanwälte / Patentanwälte
Unsere Anwälte sind spezialisiert.

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
mehr

Julia Ziegeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
mehr

Anna Umberg, LL.M., M.A.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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Dipl-Phys. Andree Eckhardt
Patentanwalt
European Trademark Attorney
European Design Attorney
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Katharina Gitmann-Kopilevich
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
mehr

Karoline Behrend
Rechtsanwältin
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Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Patentanwältin · Dr. rer. nat. · Dipl. Biol.
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Andreas Friedlein
Rechtsanwalt
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Jelka Boysen
Rechtsanwältin
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Juristische Gebiete des Tierechts
Tierrechtliche Fälle fließen ein in folgende rechtliche Bereiche ein:
Allgemeines Zivilrecht
z.B. Tierhaftungsrecht als Schadensersatzrecht
Strafrecht
z.B. Tierhaftungsrecht wegen Körperverletzung
Verwaltungsrecht
z.B. Wesensprüfung sog. Kampfhunde
Aktuelles
Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht […]
1. Das Land hatte die Gesetzgebungskompetenz, das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) vom 12.05.2015 zu erlassen. 2. Ein Verein fördert nach seiner Satzung die Ziele des Tierschutzes i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchMVG auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz […]
§ 2m Abs. 4 Satz 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 170), wird vorläufig außer Vollzug gesetzt, […]