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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Tier-Zivilrecht

Das Tier-Zivilrecht umfasst zivilrechtliche Ansprüche, Pflichten und Haftungsfragen, die sich aus der Haltung, Nutzung, Zucht und dem Kauf von Tieren ergeben. Das Zivilverfahrensrecht regelt, wie solche Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, einschließlich der Klageerhebung, Berufung und Revision.


1. Tier-Zivilrecht

Rechtsnatur von Tieren

  • Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, werden aber rechtlich wie Sachen behandelt, soweit keine speziellen Regelungen gelten.
  • Tiere können jedoch Subjekte besonderer Schutzrechte sein, insbesondere im Tierschutzrecht (§ 1 TierSchG).

Typische zivilrechtliche Ansprüche

  1. Kaufrechtliche Ansprüche (§§ 433 ff. BGB):
    • Gewährleistung bei Tierkauf:
      • Ein Tier ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit (z. B. Gesundheit, Zuchttauglichkeit) aufweist (§ 434 BGB).
      • Käufer kann Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen (§§ 437 ff. BGB).
    • Beispiele:
      • Ein Pferd ist lahm und damit nicht reitfähig, obwohl dies zugesichert wurde.
      • Ein Hund hat eine Erbkrankheit, die nicht offengelegt wurde.
  2. Haftung für Schäden durch Tiere (§ 833 BGB):
    • Luxustiere: Halter haftet grundsätzlich, auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung).
    • Nutztiere: Halter haftet nur bei Fahrlässigkeit.
    • Beispiel: Ein Hund beißt einen Besucher; der Halter haftet für Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
  3. Schadensersatz bei Behandlungsfehlern:
    • Tierarzt haftet bei nachweisbaren Behandlungsfehlern (§ 280 BGB).
    • Beispiel: Ein Tier stirbt aufgrund einer falschen Diagnose.
  4. Verträge über Tiere:
    • Deckverträge: Ansprüche bei nicht erfüllten Zuchtzielen.
    • Pflegeverträge: Schadensersatz bei Verletzung der Pflegepflicht.

Schutzmaßnahmen und Rechtsdurchsetzung

  • Sicherung von Rechten durch Verträge (Kauf-, Pflege-, oder Zuchtverträge).
  • Nutzung von Gutachten (z. B. tierärztliche Gutachten) zur Beweisführung.
  • Gerichtliche Klage zur Durchsetzung von Ansprüchen.

2. Zivilverfahrensrecht: Klage, Berufung und Revision

Klageerhebung

  • Zuständigkeit:
    • Streitwert unter 5.000 €: Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG).
    • Streitwert über 5.000 €: Landgericht (§ 71 GVG).
  • Klagearten:
    • Leistungsklage: Forderung auf Schadensersatz, Rückzahlung oder Übergabe eines Tieres.
    • Feststellungsklage: Klärung, ob ein bestimmter Mangel vorliegt.
  • Beispiele:
    • Rückforderung des Kaufpreises eines kranken Hundes.
    • Schadensersatzklage nach einem Tierbiss.

Beweislast und Beweismittel

  • Beweislast:
    • Der Kläger muss das Vorliegen eines Mangels oder einer Pflichtverletzung nachweisen.
    • Der Tierhalter oder Tierarzt muss beweisen, dass er keine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
  • Beweismittel:
    • Tierärztliche Gutachten.
    • Zeugen (z. B. Trainer, Tierpfleger).
    • Kauf- oder Zuchtverträge.

Berufung (§§ 511 ff. ZPO)

  • Zulässigkeit:
    • Streitwert über 600 € oder grundsätzliche Bedeutung des Falls.
    • Berufungsgericht überprüft die rechtliche und teilweise auch die tatsächliche Entscheidung der ersten Instanz.
  • Ablauf:
    • Prüfung durch das zuständige Oberlandesgericht (bei Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile) oder das Landgericht (bei Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte in Familiensachen).
  • Beispiel:
    • Berufung gegen ein Urteil, das die Rückzahlung des Kaufpreises eines mangelhaften Pferdes abgelehnt hat.

Revision (§§ 542 ff. ZPO)

  • Zulässigkeit:
    • Nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage oder wenn das Berufungsgericht die Revision zulässt (§ 543 ZPO).
  • Ablauf:
    • Revision prüft nur Rechtsfehler, keine Tatsachen.
    • Zuständigkeit beim Bundesgerichtshof (BGH).
  • Beispiel:
    • BGH, Urteil vom 7. Februar 2007, Az. VIII ZR 266/06: Käufer eines Zuchttieres kann bei einem Mangel Rücktritt verlangen.

3. Rechtsprechung mit Beispielen und Aktenzeichen

Urteile zum Tierkaufrecht

  1. Mängel bei Zuchttieren:
    • BGH, Urteil vom 7. Februar 2007, Az. VIII ZR 266/06:
      • Rücktritt vom Kaufvertrag wegen genetischen Defekts eines Hundes.
    • OLG Koblenz, Urteil vom 15. Mai 2012, Az. 5 U 1136/11:
      • Haftung eines Verkäufers für ein genetisch krankes Pferd trotz Gesundheitszertifikat.
  2. Schadensersatz bei Behandlungsfehlern:
    • LG München I, Urteil vom 21. März 2019, Az. 9 O 2191/17:
      • Tierarzt haftet für Schäden aufgrund einer fehlerhaften Operation eines Rennpferdes.

Urteile zur Tierhalterhaftung

  1. Gefährdungshaftung bei Hundebiss:
    • OLG Hamm, Urteil vom 5. Februar 2016, Az. 9 U 111/15:
      • Hundehalter haftet für Schmerzensgeld nach einem Angriff seines Hundes.
  2. Fahrlässigkeit bei Nutztieren:
    • BGH, Urteil vom 30. Januar 2007, Az. VI ZR 89/06:
      • Rinderhalter haftet für Verkehrsunfall, bei dem seine entlaufenen Kühe beteiligt waren.

4. Unsere Rolle als Tierrechtsanwalt

Ein spezialisierter Tierrechtsanwalt unterstützt Mandanten in folgenden Bereichen:

Vorprozessuale Beratung

  • Analyse der Sachlage und Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage.
  • Erstellung oder Prüfung von Verträgen (z. B. Kauf-, Zucht-, Pflegeverträge).
  • Beratung zu Haftungsrisiken (z. B. Tierhalterhaftung).

Begleitung im Gerichtsverfahren

  • Klageeinreichung und Vertretung vor Gericht.
  • Vorbereitung und Durchführung der Beweisaufnahme (z. B. Gutachten).
  • Einlegung und Begründung von Berufung und Revision.
  • Prozessstrategie und Verhandlung vor höheren Instanzen.

Gutachterliche Unterstützung

  • Einbindung von Sachverständigen (z. B. Tierärzten, Zuchtgutachtern) zur Untermauerung von Ansprüchen.

Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung

  • Vermittlung zwischen Streitparteien, um langwierige und kostspielige Verfahren zu vermeiden.

Tier-Zivilrecht

Das Tier-Zivilrecht und das Zivilverfahrensrecht bieten umfassende Möglichkeiten zur Klärung von Konflikten rund um Tiere. Ein Tierrechtsanwalt ist essenziell, um rechtliche Ansprüche durchzusetzen, Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten in allen Instanzen kompetent zu begleiten.

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