Seit 2026 wird die Erfassung von Antibiotikaverwendungen auf weitere Tierarten ausgeweitet. Nach den amtlichen Informationen des HI-Tier-Systems gehören dazu auch Pferde einschließlich Nicht-Schlachtpferden sowie unter anderem Schafe, Ziegen, Enten und Gänse.
Wer melden muss
Die zusätzliche Meldestufe betrifft die behandelnden Tierärztinnen und Tierärzte. Sie ist von den Pflichten im Antibiotikaminimierungskonzept zu unterscheiden. Die Erfassung beginnt für diese Stufe mit den Daten ab 1. Januar 2026; als erster Meldetermin wird der 14. Januar 2027 genannt. Für Hunde und Katzen sind die späteren Erfassungs- und Meldetermine gesondert zu beachten.
Praxisorganisation jetzt prüfen
Praxen sollten die Zuordnung der Tierarten, die Vollständigkeit der Datenerfassung und die technischen Meldeabläufe kontrollieren. Bei Kooperationen und Vertretung muss erkennbar bleiben, wer welche Dokumentation übernimmt. Die Frage, ob eine bestimmte Meldung erforderlich ist, sollte anhand des konkreten Arzneimittels und der geltenden Vorschriften beantwortet werden.
Quelle und weiterführende Beratung
HI-Tier: Hinweise zur Arzneimittelverwendung

