Tierarztrecht

Wir beraten und vertreten Sie als Tierarzt:

  • Approbation, Niederlassung und allgemeines Berufsrecht
  • Kooperationsverträge und Praxisauseinandersetzungen
  • Praxisübernahme, Praxisabgabe oder -insolvenz
  • Tierarzthaftung, insbesondere bei Kaufuntersuchungen
  • Tierarzthaftung bei Behandlungsfehlern und fehlerhafter Ankaufuntersuchung
  • Vertragspflichten gegenüber Tierhaltern

Selbstverständlich sind wir auch in allen Fragen zur Abrechnung oder Forderungseintreibung oder des Arbeitsrechtes für Sie da.

Kontakt

 

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