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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Tier-Verwaltungsrecht

Das Tier-Verwaltungsrecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die den Umgang mit Tieren regeln. Es betrifft den Schutz, die Haltung, die Nutzung, den Handel und die Zucht von Tieren. Die Rechtsnormen sollen die Würde und das Wohl der Tiere gewährleisten und gleichzeitig gesellschaftliche, wirtschaftliche und wissenschaftliche Interessen ausbalancieren.


1. Rechtsgrundlagen im Tier-Verwaltungsrecht

Nationale Grundlagen

  • Tierschutzgesetz (TierSchG):
    • Zentrale Regelung für den Schutz von Tieren vor Schmerzen, Leiden oder Schäden.
    • Enthält Bestimmungen zur artgerechten Haltung, zum Verbot der Tierquälerei und zur Durchführung von Tierversuchen.
  • Tierzuchtgesetz (TierZG):
    • Regelt die Organisation der Tierzucht, Zuchtprogramme und Schutzmaßnahmen gegen genetische Schäden.
  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG):
    • Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen.
  • Naturschutzgesetz (BNatSchG):
    • Schutz bestimmter Tierarten, insbesondere bedrohter Wildtiere.

Europäische und internationale Grundlagen

  • EU-Verordnungen und Richtlinien:
    • EU-Tierschutzverordnungen: Regeln die Haltung und den Transport von Nutztieren.
    • CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen): Internationaler Schutz bedrohter Arten durch Handels- und Besitzverbote.
  • Internationales Tierseuchenrecht:
    • Vorschriften der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zur Bekämpfung grenzüberschreitender Tierkrankheiten.

2. Regelungsbereiche des Tier-Verwaltungsrechts

Tierschutzrecht

  • Grundsatz (§ 1 TierSchG):
    • Tiere sind als Mitgeschöpfe zu achten und vor unnötigen Schmerzen und Leiden zu schützen.
  • Behördliche Überwachung:
    • Veterinärämter kontrollieren Tierhaltungsbetriebe, Zuchtanlagen und Tierversuchslabore.
  • Vorschriften zur Tierhaltung (§ 2 TierSchG):
    • Artgerechte Haltung, Ernährung und Pflege.
    • Verbot der Überforderung von Tieren.
  • Verbot der Qualzucht (§ 11b TierSchG):
    • Zucht, bei der Nachkommen körperliche Schäden oder Schmerzen erleiden, ist untersagt.

Tiergesundheitsrecht

  • Seuchenschutz:
    • Meldung und Bekämpfung von Tierseuchen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest).
    • Pflicht zur Isolation infizierter Tiere.
  • Impfpflichten:
    • Vorschriften zur Impfung gegen bestimmte Krankheiten (z. B. Tollwut).
  • Einfuhr- und Ausfuhrkontrollen:
    • Strenge Regelungen für den internationalen Tierhandel, um die Einschleppung von Krankheiten zu verhindern.

Tierhaltungsrecht

  • Nutztierhaltung:
    • EU-Verordnungen zur Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel (z. B. Mindestanforderungen an Ställe, Licht, Platz).
  • Privathaltung:
    • Anforderungen an die Haltung von Haustieren (z. B. Hundehaltung, Meldepflichten).
  • Exotenhaltung:
    • Strenge Vorgaben für die Haltung von Wildtieren und Exoten (z. B. Sachkundenachweis, Haltungsgenehmigung).

Tierzuchtrecht

  • Organisation der Zucht:
    • Zulassung von Zuchtprogrammen durch Behörden.
    • Vorgaben zur Vermeidung von Inzucht und genetischen Schäden.
  • Zuchtkontrollen:
    • Überwachung durch Zuchtverbände und Veterinärämter.

Tiertransportrecht

  • Transportbedingungen:
    • Tiere dürfen nur unter Bedingungen transportiert werden, die keine Schmerzen oder Leiden verursachen.
    • EU-Verordnung 1/2005 regelt Transportdauer, Platzangebot und Versorgung.
  • Genehmigungen:
    • Gewerbliche Tiertransporte bedürfen behördlicher Zulassung.

Artenschutzrecht

  • Schutz bedrohter Arten:
    • Besitz, Handel und Zucht geschützter Arten sind ohne Genehmigung verboten.
  • Genehmigungen:
    • Haltung von geschützten Arten erfordert Nachweise über Herkunft und artgerechte Haltung.

Tierversuchsrecht

  • Genehmigungspflicht (§ 8 TierSchG):
    • Tierversuche dürfen nur mit behördlicher Genehmigung durchgeführt werden.
  • Ersatzmethoden (§ 9 TierSchG):
    • Verpflichtung, Tierversuche durch alternative Methoden zu ersetzen, soweit möglich.

3. Behörden im Tier-Verwaltungsrecht

Veterinärämter

  • Zuständig für Kontrollen der Tierhaltung, -zucht und -transporte.
  • Überwachung von Tiergesundheit und Schutzvorschriften.

Naturschutzbehörden

  • Zuständig für Artenschutz, Exotenhaltung und Wildtiere.

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

  • Überwacht Tierversuche und den Einsatz von Tierarzneimitteln.

Zollbehörden

  • Kontrollieren den internationalen Handel mit Tieren, insbesondere im Rahmen des Artenschutzes.

4. Verfahren im Tier-Verwaltungsrecht

Verwaltungsverfahren

  • Anträge und Genehmigungen:
    • Beispiel: Antrag auf Zuchterlaubnis oder Exotenhaltung.
  • Kontrollen und Maßnahmen:
    • Regelmäßige Kontrollen durch Veterinärämter.
    • Anordnungen zur Mängelbeseitigung bei Verstößen.
  • Sanktionen:
    • Geldbußen, Tierhaltungsverbote oder Einziehung von Tieren bei schweren Verstößen (§ 16a TierSchG).

Rechtsschutz

  • Widerspruch (§ 68 VwGO):
    • Möglichkeit, gegen behördliche Entscheidungen Widerspruch einzulegen (z. B. gegen ein Tierhaltungsverbot).
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht (§ 40 VwGO):
    • Anfechtungsklage gegen belastende Verwaltungsakte.
    • Verpflichtungsklage zur Durchsetzung von Genehmigungen.
  • Beispiel:
    • Ein Tierhalter klagt gegen die Einziehung seiner Tiere aufgrund angeblicher Misshandlung.

Berufung und Revision

  • Berufung (§§ 124 ff. VwGO):
    • Zulässig bei grundsätzlicher Bedeutung oder fehlerhafter Entscheidung in der ersten Instanz.
  • Revision (§§ 132 ff. VwGO):
    • Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht bei grundsätzlichen Rechtsfragen.

5. Rechtsprechung mit Beispielen und Aktenzeichen

  1. Artenschutzrecht:
    • BVerwG, Urteil vom 24.11.2005, Az. 3 C 18.04:
      • Genehmigungspflicht für die Haltung geschützter Tierarten.
  2. Qualzuchtverbot:
    • BVerwG, Urteil vom 27.02.2007, Az. 3 C 30.05:
      • Bestätigung eines Zuchtverbots für Hunde mit genetisch bedingten Atemproblemen.
  3. Tierquälerei und Sanktionen:
    • OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2019, Az. 11 ME 297/19:
      • Rechtmäßigkeit eines Tierhaltungsverbots wegen schwerer Misshandlung.

6. Unsere Rolle als Tierrechtsanwalt

Ein Tierrechtsanwalt unterstützt Mandanten in folgenden Bereichen:

Beratung und Antragsstellung

  • Unterstützung bei Anträgen auf Genehmigungen (z. B. Exotenhaltung, Zuchterlaubnis, Tierversuche).
  • Beratung zu behördlichen Anforderungen und Pflichten.

Rechtsschutz und Verfahren

  • Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren gegen behördliche Entscheidungen.
  • Verteidigung bei Sanktionen wie Bußgeldern, Tierhaltungsverboten oder der Einziehung von Tieren.

Mediation

  • Vermittlung zwischen Tierhaltern und Behörden, um Konflikte außergerichtlich zu lösen.

Gutachterliche Unterstützung

  • Zusammenarbeit mit Sachverständigen, um die artgerechte Haltung oder den Gesundheitszustand von Tieren zu belegen.

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