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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Tierschutzrecht

Nicht zu vergessen ist, dass nicht nur der Mensch vor dem Tier zu schützen ist, sondern leider vielfach auch das Tier vor dem Menschen. Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die Pflicht hat, sie artgerecht zu halten. Demjenigen, der gegen das TierSchG verstößt, drohen empfindliche Bußgelder. Bei besonders schweren Verstößen kommen Haftstrafen und das Verbot der Tierhaltung in Betracht. >> Miet- und Nachbarrecht bei Tieren

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