Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt das allgemeine Kaufrecht in Kraft. Da Tiere keine beweglichen Sachen wie Autos oder Schmuck sind, müssen diese Regelungen an das Lebewesen angepasst werden.
Handelt der Verkäufer gewerblich und ist der Käufer eine Privatperson, so ist der Kaufvertrag ein Verbrauchsgüterkaufvertrag. >> weiter zu Tiermängel
Gerne beraten wir Sie in Fragen rund um den Tierkauf und -verkauf und helfen Ihnen bei der Erstellung von Kaufverträgen.