Zwischen
Tierbesitzer (Stutenbesitzer/Weibchentierbesitzer):
Name: ________________________________
Anschrift: _____________________________
Telefonnummer: ________________________
E-Mail: _______________________________
und
Decktierbesitzer (Hengstbesitzer/Männchentierbesitzer):
Name: ________________________________
Anschrift: _____________________________
Telefonnummer: ________________________
E-Mail: _______________________________
wird folgender Vertrag über die Deckung eines weiblichen Tieres durch ein männliches Tier geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Decktierbesitzer stellt das nachfolgend beschriebene männliche Tier zur Deckung des weiblichen Tieres zur Verfügung: Männliches Tier:
- Art des Tieres: ____________________________ (z. B. Pferd, Hund, Katze)
- Name: ____________________________
- Rasse: ____________________________
- Geburtsdatum: ____________________________
- Farbe/Abzeichen: ____________________________
- Chipnummer/Tätowierung: ____________________________
- Besonderheiten: (z. B. Zuchtzulassung, Gesundheitszustand) ____________________________
- Art des Tieres: ____________________________
- Name: ____________________________
- Rasse: ____________________________
- Geburtsdatum: ____________________________
- Farbe/Abzeichen: ____________________________
- Chipnummer/Tätowierung: ____________________________
- Besonderheiten: (z. B. Gesundheitszustand, vorangegangene Würfe/Fohlen) ____________________________
- Die Deckung erfolgt:
- Natürliche Deckung.
- Künstliche Besamung.
§ 2 Deckgeld und Zahlungsmodalitäten
- Das Deckgeld beträgt ______________ Euro (in Worten: ________________).
- Zahlungsmodalitäten:
- Anzahlung: ______________ Euro, fällig bei Vertragsunterzeichnung.
- Restbetrag: ______________ Euro, fällig nach Bestätigung der Trächtigkeit.
- Bankverbindung des Decktierbesitzers:
- Kontoinhaber: ____________________________
- IBAN: ____________________________
- BIC: ____________________________
- Alternativ kann eine andere Vergütung vereinbart werden, z. B. ein Nachkomme aus dem Wurf oder Fohlen als Gegenleistung.
§ 3 Pflichten des Decktierbesitzers
- Der Decktierbesitzer verpflichtet sich:
- Das männliche Tier in gesundem und zuchttauglichem Zustand zur Verfügung zu stellen.
- Bei künstlicher Besamung für die ordnungsgemäße Entnahme und Lagerung des Spermas zu sorgen.
- Die Zuchtvoraussetzungen der jeweiligen Zuchtverbände einzuhalten.
- Für den Erfolg der Deckung (z. B. Trächtigkeit oder Anzahl der Nachkommen) übernimmt der Decktierbesitzer keine Garantie.
§ 4 Pflichten des Tierbesitzers (Weibchentierbesitzer)
- Der Tierbesitzer verpflichtet sich:
- Das weibliche Tier in gesundem Zustand und frei von ansteckenden Krankheiten vorzustellen.
- Falls vereinbart, ein tierärztliches Gesundheitszeugnis oder Tupferproben vorzulegen.
- Für alle notwendigen tierärztlichen Maßnahmen (z. B. Impfungen, Parasitenbehandlungen) vor und nach der Deckung zu sorgen.
- Der Tierbesitzer übernimmt:
- Die Kosten für Transport und Unterbringung des weiblichen Tieres (sofern erforderlich).
- Zusätzliche Kosten für tierärztliche Behandlungen, die während der Deckzeit notwendig werden.
§ 5 Nachweis der Trächtigkeit
- Der Tierbesitzer verpflichtet sich, dem Decktierbesitzer innerhalb von ______________ Wochen nach der Deckung den Nachweis der Trächtigkeit durch einen Tierarzt vorzulegen.
- Bei Nichtträchtigkeit kann Folgendes vereinbart werden:
- Eine erneute kostenlose Deckung.
- Erstattung eines Teils des Deckgeldes (z. B. 50 %).
- Keine Erstattung oder erneute Deckung.
§ 6 Haftung
- Decktierbesitzer:
- Der Decktierbesitzer haftet nicht für Verletzungen oder Erkrankungen des weiblichen Tieres während der Deckung, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
- Der Decktierbesitzer haftet nicht für die Qualität der Nachkommen (z. B. Anzahl oder Gesundheitszustand).
- Tierbesitzer:
- Der Tierbesitzer haftet für Schäden, die sein weibliches Tier während der Deckung am männlichen Tier oder an Personen verursacht.
§ 7 Rücktrittsrecht
- Beide Parteien haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- Das männliche Tier vor der Deckung nicht mehr zuchttauglich ist (z. B. durch Krankheit oder Unfall).
- Das weibliche Tier nicht in einem geeigneten Zustand für die Deckung ist (z. B. gesundheitliche Probleme).
- Im Falle eines Rücktritts sind bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
§ 8 Datenschutz
- Die im Rahmen dieses Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung der Vertragsparteien.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Wohnsitz des Decktierbesitzers.
Ort, Datum, Unterschrift Decktierbesitzer:
Ort, Datum, Unterschrift Tierbesitzer:
Anhang: Übergabeprotokoll (falls erforderlich)
- Gesundheitszustand des männlichen Tieres:
- Gesundheitszustand des weiblichen Tieres:
- Besondere Hinweise:
Unterschriften:
- Decktierbesitzer: ____________________________
- Tierbesitzer: ____________________________
Optionale Klauseln
- Vorkaufsrecht: Der Decktierbesitzer erhält ein Vorkaufsrecht für einen Nachkommen.
- Exklusivitätsklausel: Das weibliche Tier darf innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur von diesem Decktier gedeckt werden.
- Zuchtverbot: Die Nachkommen aus dieser Deckung dürfen nicht zur weiteren Zucht verwendet werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich erlaubt.
Alternative Vertragsformen
- Leihvertrag für Zuchttiere:
- Der Decktierbesitzer stellt das männliche Tier für eine begrenzte Zeit zur Verfügung, während der es ausschließlich dem weiblichen Tier des Vertragspartners zur Verfügung steht.
- Kooperationsvertrag:
- Beide Parteien teilen sich die Kosten und Erträge aus den Nachkommen (z. B. bei gemeinsamen Zuchtprogrammen).
- Genetisches Material-Vertrag:
- Vereinbarung über den Verkauf oder die Nutzung von genetischem Material (z. B. Sperma oder Embryonen) ohne direkte Interaktion der Tiere.