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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Tierdeckvertrag


Zwischen

Tierbesitzer (Stutenbesitzer/Weibchentierbesitzer):
Name: ________________________________
Anschrift: _____________________________
Telefonnummer: ________________________
E-Mail: _______________________________

und

Decktierbesitzer (Hengstbesitzer/Männchentierbesitzer):
Name: ________________________________
Anschrift: _____________________________
Telefonnummer: ________________________
E-Mail: _______________________________

wird folgender Vertrag über die Deckung eines weiblichen Tieres durch ein männliches Tier geschlossen.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Decktierbesitzer stellt das nachfolgend beschriebene männliche Tier zur Deckung des weiblichen Tieres zur Verfügung: Männliches Tier:
    • Art des Tieres: ____________________________ (z. B. Pferd, Hund, Katze)
    • Name: ____________________________
    • Rasse: ____________________________
    • Geburtsdatum: ____________________________
    • Farbe/Abzeichen: ____________________________
    • Chipnummer/Tätowierung: ____________________________
    • Besonderheiten: (z. B. Zuchtzulassung, Gesundheitszustand) ____________________________
    Weibliches Tier:
    • Art des Tieres: ____________________________
    • Name: ____________________________
    • Rasse: ____________________________
    • Geburtsdatum: ____________________________
    • Farbe/Abzeichen: ____________________________
    • Chipnummer/Tätowierung: ____________________________
    • Besonderheiten: (z. B. Gesundheitszustand, vorangegangene Würfe/Fohlen) ____________________________
  2. Die Deckung erfolgt:
    • Natürliche Deckung.
    • Künstliche Besamung.

§ 2 Deckgeld und Zahlungsmodalitäten

  1. Das Deckgeld beträgt ______________ Euro (in Worten: ________________).
  2. Zahlungsmodalitäten:
    • Anzahlung: ______________ Euro, fällig bei Vertragsunterzeichnung.
    • Restbetrag: ______________ Euro, fällig nach Bestätigung der Trächtigkeit.
  3. Bankverbindung des Decktierbesitzers:
    • Kontoinhaber: ____________________________
    • IBAN: ____________________________
    • BIC: ____________________________
  4. Alternativ kann eine andere Vergütung vereinbart werden, z. B. ein Nachkomme aus dem Wurf oder Fohlen als Gegenleistung.

§ 3 Pflichten des Decktierbesitzers

  1. Der Decktierbesitzer verpflichtet sich:
    • Das männliche Tier in gesundem und zuchttauglichem Zustand zur Verfügung zu stellen.
    • Bei künstlicher Besamung für die ordnungsgemäße Entnahme und Lagerung des Spermas zu sorgen.
    • Die Zuchtvoraussetzungen der jeweiligen Zuchtverbände einzuhalten.
  2. Für den Erfolg der Deckung (z. B. Trächtigkeit oder Anzahl der Nachkommen) übernimmt der Decktierbesitzer keine Garantie.

§ 4 Pflichten des Tierbesitzers (Weibchentierbesitzer)

  1. Der Tierbesitzer verpflichtet sich:
    • Das weibliche Tier in gesundem Zustand und frei von ansteckenden Krankheiten vorzustellen.
    • Falls vereinbart, ein tierärztliches Gesundheitszeugnis oder Tupferproben vorzulegen.
    • Für alle notwendigen tierärztlichen Maßnahmen (z. B. Impfungen, Parasitenbehandlungen) vor und nach der Deckung zu sorgen.
  2. Der Tierbesitzer übernimmt:
    • Die Kosten für Transport und Unterbringung des weiblichen Tieres (sofern erforderlich).
    • Zusätzliche Kosten für tierärztliche Behandlungen, die während der Deckzeit notwendig werden.

§ 5 Nachweis der Trächtigkeit

  1. Der Tierbesitzer verpflichtet sich, dem Decktierbesitzer innerhalb von ______________ Wochen nach der Deckung den Nachweis der Trächtigkeit durch einen Tierarzt vorzulegen.
  2. Bei Nichtträchtigkeit kann Folgendes vereinbart werden:
    • Eine erneute kostenlose Deckung.
    • Erstattung eines Teils des Deckgeldes (z. B. 50 %).
    • Keine Erstattung oder erneute Deckung.

§ 6 Haftung

  1. Decktierbesitzer:
    • Der Decktierbesitzer haftet nicht für Verletzungen oder Erkrankungen des weiblichen Tieres während der Deckung, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
    • Der Decktierbesitzer haftet nicht für die Qualität der Nachkommen (z. B. Anzahl oder Gesundheitszustand).
  2. Tierbesitzer:
    • Der Tierbesitzer haftet für Schäden, die sein weibliches Tier während der Deckung am männlichen Tier oder an Personen verursacht.

§ 7 Rücktrittsrecht

  1. Beide Parteien haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
    • Das männliche Tier vor der Deckung nicht mehr zuchttauglich ist (z. B. durch Krankheit oder Unfall).
    • Das weibliche Tier nicht in einem geeigneten Zustand für die Deckung ist (z. B. gesundheitliche Probleme).
  2. Im Falle eines Rücktritts sind bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

§ 8 Datenschutz

  1. Die im Rahmen dieses Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung der Vertragsparteien.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Wohnsitz des Decktierbesitzers.


Ort, Datum, Unterschrift Decktierbesitzer:


Ort, Datum, Unterschrift Tierbesitzer:



Anhang: Übergabeprotokoll (falls erforderlich)

  1. Gesundheitszustand des männlichen Tieres:
  2. Gesundheitszustand des weiblichen Tieres:
  3. Besondere Hinweise:

Unterschriften:

  • Decktierbesitzer: ____________________________
  • Tierbesitzer: ____________________________

Optionale Klauseln

  1. Vorkaufsrecht: Der Decktierbesitzer erhält ein Vorkaufsrecht für einen Nachkommen.
  2. Exklusivitätsklausel: Das weibliche Tier darf innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur von diesem Decktier gedeckt werden.
  3. Zuchtverbot: Die Nachkommen aus dieser Deckung dürfen nicht zur weiteren Zucht verwendet werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich erlaubt.

Alternative Vertragsformen

  1. Leihvertrag für Zuchttiere:
    • Der Decktierbesitzer stellt das männliche Tier für eine begrenzte Zeit zur Verfügung, während der es ausschließlich dem weiblichen Tier des Vertragspartners zur Verfügung steht.
  2. Kooperationsvertrag:
    • Beide Parteien teilen sich die Kosten und Erträge aus den Nachkommen (z. B. bei gemeinsamen Zuchtprogrammen).
  3. Genetisches Material-Vertrag:
    • Vereinbarung über den Verkauf oder die Nutzung von genetischem Material (z. B. Sperma oder Embryonen) ohne direkte Interaktion der Tiere.
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