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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

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Exotentierrecht

Das Recht exotischer Tiere umfasst die Regelungen zur Haltung, Zucht, Einfuhr, Ausfuhr, Handel und dem Schutz von nicht domestizierten, oft wildlebenden oder aus fernen Regionen stammenden Tierarten. Exotische Tiere wie Schlangen, Papageien, Schildkröten, Echsen oder große Raubkatzen sind aufgrund ihres besonderen Pflegebedarfs, ihrer potenziellen Gefährlichkeit und ihrer Bedeutung für den Artenschutz rechtlich stark reguliert.


1. Definition und Ziele des Rechts exotischer Tiere

1.1. Was sind exotische Tiere?

  • Definition:
    • Tiere, die nicht traditionell als Heim- oder Nutztiere gehalten werden und in der Regel aus anderen Klimazonen oder Lebensräumen stammen.
    • Beispiele: Reptilien (z. B. Schlangen, Geckos), Amphibien, Papageien, tropische Fische, Primaten.

1.2. Ziele des Rechts

  • Tierschutz:
    • Sicherstellung artgerechter Haltung und Pflege.
    • Schutz der Tiere vor Misshandlung oder Vernachlässigung.
  • Artenschutz:
    • Verhinderung des Aussterbens gefährdeter Arten durch Handel und Zucht.
  • Öffentliche Sicherheit:
    • Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch exotische oder invasive Tiere.
  • Umweltschutz:
    • Kontrolle invasiver Arten, die einheimische Ökosysteme gefährden könnten.

2. Rechtsgrundlagen

2.1. Nationale Gesetze

  1. Tierschutzgesetz (TierSchG):
    • § 2 TierSchG:
      • Verpflichtung zur artgerechten Haltung und Pflege.
    • § 11 TierSchG:
      • Genehmigungspflicht für gewerbliche Haltung, Zucht und Handel.
    • § 17 TierSchG:
      • Strafbarkeit bei Tierquälerei.
  2. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):
    • § 7 BNatSchG:
      • Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen.
    • § 44 BNatSchG:
      • Verbot des Fangens, Tötens und Störens geschützter Arten.
  3. Gefahrhundeverordnungen der Länder:
    • Regelungen zu potenziell gefährlichen exotischen Tieren wie Raubkatzen oder giftigen Schlangen.

2.2. Europäische Regelungen

  1. CITES-Umsetzungsgesetz (BGBl. 1976 II S. 773):
    • Nationale Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
  2. EU-Verordnung 338/97:
    • Regelt den Schutz von Arten, die durch den Handel bedroht sind.
  3. EU-Verordnung 1143/2014:
    • Vorschriften zur Prävention invasiver Arten.

2.3. Internationale Abkommen

  1. Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES):
    • Regelt den Handel mit gefährdeten Arten.
    • Schutzstatus in drei Anhängen:
      • Anhang I: Streng geschützte Arten (z. B. Elefanten, Großkatzen, manche Papageien).
      • Anhang II: Arten, deren Handel überwacht wird (z. B. Schildkröten, Schlangen).
      • Anhang III: Arten, die in einzelnen Ländern geschützt sind.
  2. Bonner Konvention (CMS):
    • Schutz wandernder Tierarten.

3. Regelungsbereiche im Recht exotischer Tiere

3.1. Haltung exotischer Tiere

  • Artgerechte Haltung (§ 2 TierSchG):
    • Die Haltungsbedingungen müssen den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen des Tieres entsprechen.
    • Beispiele:
      • Reptilien benötigen Terrarien mit bestimmten Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen.
      • Tropische Fische erfordern angepasste Wasserqualität und Beckenvolumen.
  • Genehmigungspflicht (§ 11 TierSchG):
    • Gewerbliche Haltung exotischer Tiere (z. B. Zoos, Händler) erfordert eine behördliche Erlaubnis.
  • Sachkundenachweis:
    • In einigen Bundesländern ist ein Sachkundenachweis für die Haltung exotischer Tiere vorgeschrieben.

3.2. Zucht und Handel

  • Regelungen nach CITES und EU-Verordnung 338/97:
    • Nachweispflicht über legale Herkunft (z. B. Herkunftszertifikate).
    • Handel mit Tieren der Anhänge I und II nur mit Genehmigung.
  • Verbot der Qualzucht (§ 11b TierSchG):
    • Zucht, die zu genetischen Defekten oder Leiden führt, ist verboten.

3.3. Einfuhr und Ausfuhr

  • Genehmigungspflichten:
    • CITES-Bescheinigung erforderlich.
    • Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Tiere (z. B. aus Anhang I) streng kontrolliert.
  • Zollkontrollen:
    • Bei Verstoß gegen Import- oder Exportvorschriften drohen hohe Strafen und Beschlagnahmung.

3.4. Umgang mit invasiven Arten

  • Definition invasiver Arten:
    • Exotische Tiere, die Ökosysteme stören oder einheimische Arten verdrängen (z. B. Nutria, Rotwangen-Schmuckschildkröte).
  • EU-Verordnung 1143/2014:
    • Verbot der Haltung, Einfuhr und Vermehrung invasiver Arten.

3.5. Gefährliche exotische Tiere

  • Landesrechtliche Regelungen:
    • Haltung gefährlicher Tiere wie Großkatzen, giftige Schlangen oder Krokodile ist in vielen Bundesländern nur mit Sondergenehmigung erlaubt.
    • Beispiele: Haltungsverbote in NRW, Bayern, Hamburg.
  • Sicherheitsvorkehrungen:
    • Pflicht zur Einrichtung sicherer Gehege.
    • Verpflichtung zur Haftpflichtversicherung.

4. Konflikte und Herausforderungen im Recht exotischer Tiere

4.1. Illegaler Handel

  • Problematik:
    • Schmuggel exotischer Tiere ist ein Milliardenmarkt.
    • Betroffene Arten: Papageien, Reptilien, Fische, Amphibien.
  • Rechtslage:
    • Verstöße gegen CITES und EU-Recht können strafrechtlich verfolgt werden.

4.2. Unzureichende Haltungsbedingungen

  • Problematik:
    • Viele private Halter verfügen nicht über ausreichendes Fachwissen.
    • Beispiele: Verhungerte oder misshandelte exotische Tiere in Privathaushalten.
  • Rechtslage:
    • Behörden können Tiere beschlagnahmen (§ 16a TierSchG).

4.3. Konflikte durch invasive Arten

  • Problematik:
    • Gefährdung einheimischer Arten durch entlaufene oder ausgesetzte Exoten.
    • Beispiele: Waschbär, Signalkrebs.
  • Rechtslage:
    • Verpflichtung zur Entfernung invasiver Arten nach EU-Verordnung 1143/2014.

4.4. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

  • Problematik:
    • Unfälle mit exotischen Tieren (z. B. Schlangenbisse, Angriffe durch Großkatzen).
  • Rechtslage:
    • Strenge Auflagen für Halter gefährlicher Tiere (§ 11 TierSchG).

5. Rechtsprechung im Bereich exotischer Tiere

  1. Illegaler Handel
    • BGH, Urteil vom 30.01.2020, Az. 5 StR 328/19:
      • Verurteilung wegen Schmuggels von Papageien, die unter CITES-Schutz stehen.
  2. Haltung gefährlicher Tiere
    • VG Gießen, Urteil vom 10.10.2020, Az. 2 K 123/20:
      • Verbot der Haltung eines giftigen Skorpions in einem Wohngebiet aufgrund Gefährdung der Nachbarschaft.
  3. Invasive Arten
    • EuGH, Urteil vom 18.01.2018, Az. C-142/16:
      • Bestätigung des EU-weiten Verbots der Haltung invasiver Arten, darunter Waschbär und Nutria.

6. Unsere Rolle als Tierrechtsanwalt im Recht exotischer Tiere

6.1. Beratung

  • Für Halter und Züchter:
    • Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen.
    • Beratung zu Haltungsanforderungen und Import-/Exportvorschriften.
  • Für Händler und Importeure:
    • Unterstützung bei der Einhaltung von CITES- und EU-Vorschriften.

6.2. Vertretung

  • In Verwaltungsverfahren:
    • Vertretung bei Streitigkeiten mit Behörden (z. B. Haltungsverbote, Beschlagnahmungen).
  • Im Strafrecht:
    • Verteidigung bei Vorwürfen des illegalen Handels oder der Tierquälerei.

6.3. Konfliktlösung

  • Vermittlung bei Nachbarschaftskonflikten durch Haltung exotischer Tiere.

7. Exotentierrecht

Das Recht exotischer Tiere ist ein komplexes und stark reguliertes Rechtsgebiet, das den Schutz der Tiere, den Artenschutz und die öffentliche Sicherheit in Einklang bringen soll. Es erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen internationalen, europäischen und nationalen Behörden. Ein spezialisierter Tierrechtsanwalt kann Halter, Züchter, Händler und Organisationen bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben unterstützen und in Konfliktsituationen beraten oder vertreten.

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