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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

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Miet- und Nachbarrecht bei Tieren

Im Übrigen gibt es nur wenige Bereiche unseres täglichen Lebens und dessen rechtlicher Ausgestaltung, die eine Berührung mit dem Thema Tier ausklammern. So ist auch die Tierhaltung in Mietwohnungen ein häufiger Streitpunkt im Bereich des Mietrechtes, die Lärmbelästigung durch Tiere ein nachbarrechtliches Problem.

Als Mitgeschöpfe spielten und spielen Tiere eine wichtige Rolle im Leben des Menschen – sei es als Nutz- oder Haustier. Sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung haben diesem Umstand Rechnung getragen.

Aufgrund der Komplexität der Materie empfiehlt es sich, bei rechtlichen Problemen rund ums Tier in jedem Fall, anwaltlichen Rat zu suchen.

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Mietrecht

Ist im Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung aufgeführt, so ist die Haltung von Kleintieren erlaubt, Voraussetzung ist allerdings, dass von ihnen keine Störungen und Belästigungen ausgeht (z.B. Zwergkaninchen, Goldfische oder Kanarienvögel).

Ausschlaggebend für die Zulässigkeit ist die Größe, Lautstärke, Gefährlichkeit oder Ekelhaftigkeit des Tieres. Auch die Anzahl der Tiere ist entscheidend. Grundsätzlich sollte jede Tierhaltung darüber hinaus mit dem Vermieter schriftlich geregelt werden, da der Gesetzgeber keine einheitliche Regelung bereithält. Dabei darf der Vermieter einen Verbot nicht beliebig oder ungerechtfertigt aussprechen.

Nachbarrecht

Geht eine Bedrohung oder Lärmbelästigung von dem Tier aus, so können Nachbarn die Entfernung des Tieres fordern.

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