Routinebehandlungen wie Impfungen oder Wurmkuren sowie die Behandlung von Unfallverletzungen und Erkrankungen führt der Tierarzt gegen Rechnung aus. Gibt es Probleme mit der Behandlung oder der nachfolgenden Rechnungsstellung, so hat der Gesetzgeber dafür Regelungen vorgesehen. >> weiter für Tierärzte
Wenn der Tierhalter mit dem Tier den Tierarzt konsultiert oder ruft und dieser das Tier behandelt, so ist ein Vertrag abgeschlossen worden. Der Arzt ist zur Behandlung des Tieres und den Halter zur Zahlung der anfallenden Gebühren verpflichtet. Der Behandlungsvertrag ist formlos. >> weiter zu Rechte und Pflichten des Tierarztes und des Halters
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