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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Haftpflichtversicherung für Tierhalter

Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken, sollte jeder Halter eine Haftpflicht für sein Tier abschließen:

Privathaftpflichtversicherung
Eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden durch Kleintiere und Katzen auf.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen
Hunden und größere Tieren müssen gesondert durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherungen versichert werden.

Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind sehr unterschiedlich ausgelegt. Ausschlaggebend ist die Deckungssumme, die Tierart, eine bereits vorhandene Privathaftpflicht. Besonders schwer und teuer ist die Versicherung von Kampfhunden. In vielen Bundesländern ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jedoch Hundehalter Pflicht.

Lassen Sie sich über den Versicherungsschutz eines Tieres aufklären, z.B. über den Hund des Freundes, mit dem sie spazieren gehen. Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Die Versicherung übernimmt nur durch das Tier zugefügte Schäden an Dritten. Der Tierhüter und mit ihm im Haushalt lebende Personen und Personen, die die zeitweise Pflege des Tieres übernommen haben, sind nicht in die Haftung eingeschlossen.

Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Ausarbeitung einer individuell auf Ihr Tier abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherungen beraten.

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