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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

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Tierschutz-Organisationen

Tierschutzorganisationen in Deutschland setzen sich aktiv für das Wohl von Tieren ein, betreiben Tierheime, engagieren sich politisch, und tragen zur Aufklärung und Durchsetzung von Tierschutzgesetzen bei. Das Recht der Tierschutzorganisationen regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Gründung, Betrieb und Tätigkeiten von Organisationen, die sich dem Schutz von Tieren widmen. Es umfasst Vereins-, Steuer-, Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht sowie spezifische Regelungen, die Tierschutzorganisationen besondere Rechte und Pflichten übertragen.


1. Rechtliche Rahmenbedingungen für Tierschutzorganisationen

1.1. Gründung und Rechtsformen

  1. Eingetragener Verein (e. V.):
    • Die häufigste Rechtsform für Tierschutzorganisationen in Deutschland.
    • Vorteile:
      • Rechtsfähigkeit (z. B. Eingehen von Verträgen, Erwerb von Eigentum).
      • Möglichkeit der Gemeinnützigkeit (§ 52 AO).
    • Beispiel: Deutscher Tierschutzbund e. V.
  2. Gemeinnützige GmbH (gGmbH):
    • Alternative Rechtsform für größere Organisationen.
    • Vorteile:
      • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
    • Beispiel: Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz.
  3. Stiftungen:
    • Rechtsform für langfristige Projekte oder Vermögensverwaltung.
    • Beispiel: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

1.2. Anerkennung als gemeinnützig

  • Voraussetzungen (§ 52 AO):
    • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
    • Verwendung der Mittel nur für satzungsgemäße Tierschutzziele.
  • Vorteile:
    • Steuerliche Privilegien (z. B. Befreiung von Körperschaftssteuer).
    • Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen.
  • Beispiel einer gemeinnützigen Organisation: PETA Deutschland e. V.

2. Aufgaben und Tätigkeitsbereiche von Tierschutzorganisationen

2.1. Betreuung von Tierheimen

  • Aufgaben:
    • Aufnahme und Versorgung herrenloser oder beschlagnahmter Tiere.
    • Vermittlung der Tiere an neue Halter.
  • Beispiel:
    • Berliner Tierheim (betrieben vom Tierschutzverein für Berlin e. V.):
      • Europas größtes Tierheim.
      • Versorgt jährlich über 10.000 Tiere.

2.2. Politisches Engagement

  • Aufgaben:
    • Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren und politische Entscheidungen.
    • Förderung des Tierschutzes auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Beispiel:
    • Albert Schweitzer Stiftung:
      • Setzt sich für bessere Bedingungen in der Nutztierhaltung ein.
      • Kampagnen wie „Käfigfrei“ oder „Fleischatlas“.

2.3. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung

  • Aufgaben:
    • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Tierschutzthemen.
    • Aufklärung über artgerechte Haltung und Ernährung.
  • Beispiel:
    • PETA Deutschland e. V.:
      • Führt Kampagnen gegen Pelzhandel, Massentierhaltung und Tierversuche durch.

2.4. Unterstützung von Tierhaltern

  • Aufgaben:
    • Beratung zur artgerechten Haltung.
    • Unterstützung bei der Versorgung von Tieren (z. B. durch Futterspenden).
  • Beispiel:
    • Tiertafel Deutschland e. V.:
      • Versorgung von Haustieren bedürftiger Menschen mit Futter und medizinischer Hilfe.

2.5. Naturschutz und Wildtierschutz

  • Aufgaben:
    • Schutz gefährdeter Tierarten und ihrer Lebensräume.
    • Rettung und Rehabilitation verletzter Wildtiere.
  • Beispiel:
    • NABU (Naturschutzbund Deutschland e. V.):
      • Engagiert sich für den Schutz von Wildtieren wie Greifvögeln, Wölfen und Amphibien.

3. Besondere Rechte von Tierschutzorganisationen

3.1. Verwaltungsrechtliche Beteiligung

  1. Mitwirkungsrechte:
    • Tierschutzorganisationen können in tierschutzrelevanten Verfahren Stellung nehmen (z. B. Genehmigungen für Tierversuche).
  2. Anerkennung als Naturschutzvereinigung (§ 63 BNatSchG):
    • Recht auf Beteiligung in Umweltverfahren.
    • Beispiel: Deutscher Tierschutzbund ist in mehreren Bundesländern anerkannt.

3.2. Klagerecht

  • Verbandsklage (§ 64 BNatSchG):
    • Anerkannte Tierschutzorganisationen können gegen tierschutzwidrige Entscheidungen klagen.
    • Beispiel: Klage gegen den Bau von Großställen oder Genehmigungen für Tierversuche.
  • Relevante Rechtsprechung:
    • BVerwG, Urteil vom 23.03.2017, Az. 7 C 2.16:
      • Anerkannte Organisationen dürfen gegen Genehmigungen für Tierversuche klagen, wenn sie den Tierschutz betreffen.

4. Rechtliche Konflikte und Herausforderungen

4.1. Konflikte mit Tierhaltern

  • Beispiel:
    • Ein Tierhalter klagt gegen die Vermittlung eines von der Organisation beschlagnahmten Tieres.
  • Rechtslage:
    • Organisationen dürfen Tiere nur mit behördlicher Genehmigung vermitteln.

4.2. Finanzierung und Gemeinnützigkeit

  • Problem:
    • Verlust der Gemeinnützigkeit bei nicht satzungsgemäßer Verwendung von Mitteln.
  • Beispiel:
    • Ein Tierschutzverein finanziert privatwirtschaftliche Projekte, die nicht dem Tierschutz dienen.
  • Folgen:
    • Verlust der Steuerprivilegien.

4.3. Aktivismus und Rechtsstaatlichkeit

  • Problem:
    • Aktionen wie Stalleinbrüche oder Besetzungen stoßen auf juristische Konsequenzen.
  • Beispiel:
    • BGH, Urteil vom 14.01.2016, Az. 2 StR 525/14:
      • Stalleinbruch zu Dokumentationszwecken von Tierquälerei ist strafbar (Hausfriedensbruch).

5. Bekannte Tierschutzvereine und -organisationen in Deutschland

5.1. Deutscher Tierschutzbund e. V.

  • Größte Tierschutzorganisation in Deutschland mit über 700 Mitgliedsvereinen.
  • Betreibt Tierheime, setzt sich politisch für Tierschutzgesetze ein und bietet Unterstützung für lokale Vereine.

5.2. PETA Deutschland e. V.

  • Schwerpunkt auf Kampagnen gegen Tierversuche, Pelzhandel, Massentierhaltung und Tierzirkusse.
  • Bekannt für provokative Öffentlichkeitsarbeit.

5.3. Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz

  • International tätig, Schwerpunkt auf der Rettung und Rehabilitation von Tieren in Not.
  • Engagement für Wildtierschutz und artgerechte Haltung.

5.4. NABU (Naturschutzbund Deutschland e. V.)

  • Neben dem Natur- und Umweltschutz engagiert sich der NABU für den Schutz von Wildtieren wie Wölfen und Greifvögeln.

5.5. Albert Schweitzer Stiftung

  • Setzt sich für bessere Bedingungen in der Nutztierhaltung ein.
  • Kampagnen gegen Käfighaltung und für pflanzenbasierte Ernährung.

5.6. Tiertafel Deutschland e. V.

  • Unterstützt bedürftige Tierhalter durch Futterspenden und tierärztliche Versorgung.

6. Recht der Tierschutzorganistationen

Das Recht der Tierschutzorganisationen in Deutschland ist ein breit gefächertes und hochreguliertes Rechtsgebiet. Organisationen übernehmen wichtige Aufgaben im Tierschutz, stehen jedoch häufig vor rechtlichen und finanziellen Herausforderungen. Sie müssen sich mit komplexen rechtlichen Fragen zu Gemeinnützigkeit, Haftung und Klagerechten auseinandersetzen. Bekannte Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund oder PETA prägen den öffentlichen Diskurs und setzen wichtige Impulse, um das Wohl der Tiere zu fördern. Ein spezialisiertes juristisches Verständnis ist essenziell, um die Rechte und Pflichten solcher Organisationen zu wahren und Konflikte zu lösen.

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