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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Rechte und Pflichten

… des Tierarztes

Zu den Pflichten des Tierarztes gehört:

  • Aufnahme der Krankengeschichte
  • Untersuchung
  • Diagnose
  • Prognose
  • Aufklärung
  • Medikamentenabgabe
  • Erstellung der Krankenunterlagen
  • Beratung
  • Nachsorge

nach dem aktuellen Kenntnisstand von Wissenschaft und Praxis.

Der Tierarzt ist zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Untersuchung des Tieres verpflichtet. Dabei muss er den Halter über therapeutischen Maßnahmen und Alternativen sowie ihre Gefahren beraten. Der Halter entscheidet anschließend welche Behandlung durchgeführt wird. Es folgt die Therapie. Hinterher ist der Arzt zur Nachsorge und Kontrolle verpflichtet. Er unterliegt außerdem der Dokumentations– und Schweigepflicht.

Der Arzt muss sich um Hilfe und Heilung bemühen. Er hat dabei seine veterinären Kenntnisse und Erfahrungen anzuwenden. Er schuldet jedoch keinen Heilungserfolg, Ausnahmen sind zielgerichtete Behandlungen und Operationen wie Zahnsteinentfernung, Kastration, Röntgen.

… des Halters

Der Halter muss dem Tierarzt das Honorar bezahlen. Um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden, hat der Halter den Anordnungen des Arztes zu folgen. Hält sich der Halter nicht an diese Regel, so kann der Arzt die Behandlung abbrechen und muss für eine fehlgeschlagene Behandlung nicht haften.

Nutzen Sie eine erste rechtliche Beratung bei Unklarheiten.

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Ende des Behandlungsvertrags

Der Vertrag mit dem Tierarzt endet wenn die Behandlung abgeschlossen und das Honorar bezahlt ist. Der Halter kann den Vertrag jederzeit beenden und ist verpflichtet das bis dahin anfallende Honorar zu bezahlen. Der Tierarzt darf nicht kündigen hier greift das „Verbot der Kündigung zur Unzeit“, sonst ist er schadensersatzpflichtig.

Voraussetzung für eine Kündigung das Tierarztes ist:

  • der Tierhalter könnte einen andern Tierarzt beauftragen,
  • es liegt ein wichtiger Grund vor (z.B. Beleidigungen oder Missachtung der Anordnungen)  

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Details zu Rechte und Pflichten eines Tierarztes

Ein Tierarzt hat eine wichtige Rolle im Umgang mit Tieren. Er sorgt für deren Gesundheit, behandelt Krankheiten und berät Tierhalter. Dabei hat er bestimmte Rechte und Pflichten, die gesetzlich geregelt sind.


1. Pflichten des Tierarztes

1.1. Sorgfaltspflicht

  • Gründliche Untersuchung: Der Tierarzt muss das Tier sorgfältig untersuchen und die beste Behandlungsmethode wählen.
  • Fachwissen: Er muss auf dem neuesten Stand der Tiermedizin sein und nach anerkannten Standards behandeln.
  • Individuelle Betreuung: Jede Behandlung muss auf die Bedürfnisse des Tieres abgestimmt sein.

1.2. Dokumentationspflicht

  • Behandlung festhalten: Der Tierarzt muss alle Untersuchungen, Diagnosen und Behandlungen dokumentieren.
  • Aufbewahrung: Diese Unterlagen müssen mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden, oft auch länger.

1.3. Aufklärungspflicht

  • Beratung des Tierhalters: Der Tierarzt muss den Halter über die Diagnose, die Behandlungsoptionen, mögliche Risiken und die Kosten informieren.
  • Einwilligung einholen: Vor größeren Eingriffen (z. B. Operationen) muss der Tierhalter zustimmen.

1.4. Schweigepflicht

  • Vertraulichkeit: Informationen über das Tier und den Halter dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden, außer in Ausnahmefällen (z. B. bei Gefahr für andere Menschen oder Tiere).

1.5. Notfallversorgung

  • Hilfe in Notfällen: Der Tierarzt ist verpflichtet, in akuten Notfällen Hilfe zu leisten, sofern es möglich ist.

1.6. Einhaltung von Gesetzen

  • Tierschutz beachten: Der Tierarzt darf keine Behandlungen durchführen, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen (z. B. Qualzucht fördern).
  • Arzneimittelgesetz: Er muss sich an Vorschriften zur Abgabe und Verwendung von Medikamenten halten.

2. Rechte des Tierarztes

2.1. Vergütungsanspruch

  • Bezahlung für Leistungen: Der Tierarzt hat das Recht, für seine Arbeit ein Honorar zu verlangen.
  • Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): Diese legt fest, wie viel ein Tierarzt für bestimmte Leistungen verlangen darf.

2.2. Behandlungsverweigerung

  • Kein Zwang zur Behandlung: Ein Tierarzt kann die Behandlung ablehnen, wenn kein Notfall vorliegt oder der Tierhalter nicht zahlen kann. Allerdings muss er bei akuten Notfällen helfen.

2.3. Arzneimittelabgabe

  • Medikamentenverkauf: Der Tierarzt darf Medikamente direkt an Tierhalter abgeben, aber nur solche, die zur Behandlung notwendig sind.

2.4. Entscheidungskompetenz

  • Fachliche Freiheit: Der Tierarzt entscheidet, welche Behandlung er für die beste hält. Er ist nicht verpflichtet, Behandlungen durchzuführen, die er für unnötig oder schädlich hält.

2.5. Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen

  • Abwehr von Ansprüchen: Wenn ein Tier trotz fachgerechter Behandlung stirbt oder nicht gesund wird, haftet der Tierarzt nicht automatisch.

3. Haftung des Tierarztes

3.1. Wann haftet ein Tierarzt?

  • Behandlungsfehler: Wenn der Tierarzt einen Fehler macht (z. B. falsche Diagnose oder unsachgemäße Behandlung), kann er haftbar gemacht werden.
  • Verletzung der Aufklärungspflicht: Wenn der Tierhalter nicht über Risiken oder Kosten aufgeklärt wurde, kann der Tierarzt haften.

3.2. Wann haftet er nicht?

  • Unvorhersehbare Komplikationen: Wenn trotz korrekter Behandlung Komplikationen auftreten, haftet der Tierarzt nicht.
  • Risiken, über die aufgeklärt wurde: Wenn der Tierhalter über Risiken informiert wurde und dennoch zustimmt, trägt er das Risiko.

4. Beispiele aus der Praxis

  • Pflicht zur Aufklärung: Ein Tierarzt muss den Halter über die Risiken einer Operation informieren. Wenn das Tier stirbt und keine Aufklärung stattfand, kann der Halter Schadensersatz verlangen.
  • Vergütungsanspruch: Ein Tierhalter muss die Rechnung des Tierarztes zahlen, auch wenn die Behandlung erfolglos war, solange der Tierarzt sorgfältig gearbeitet hat.
  • Behandlungsverweigerung: Ein Tierarzt kann die Behandlung eines Tieres ablehnen, wenn der Halter wiederholt die Rechnungen nicht bezahlt hat.

5. Unsere Rolle als Tierrechtsanwalt

Ein Tierrechtsanwalt kann Tierärzte und Tierhalter in verschiedenen Situationen unterstützen:

Für Tierärzte:

  • Beratung: Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften (z. B. GOT, Tierschutzgesetz).
  • Verteidigung bei Haftungsfragen: Vertretung, wenn Tierhalter Schadensersatz fordern.
  • Prüfung von Verträgen: Absicherung bei Verträgen mit Tierhaltern oder Lieferanten.

Für Tierhalter:

  • Ansprüche durchsetzen: Unterstützung bei Schadensersatzforderungen wegen Behandlungsfehlern.
  • Prüfung von Rechnungen: Überprüfung, ob die Gebührenordnung korrekt angewandt wurde.

Tierärztliche Rechte und Pflichten

Ein Tierarzt hat umfangreiche Pflichten, um das Wohl des Tieres und die Rechte des Halters zu schützen. Gleichzeitig stehen ihm Rechte zu, die seine Arbeit absichern. Die Einhaltung dieser Regeln sorgt für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Tierarzt und Tierhalter. Ein Tierrechtsanwalt kann helfen, Missverständnisse und Konflikte zu klären und rechtliche Ansprüche zu wahren.

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