Unsere Kanzlei legt besonderen Wert auf Transparenz und Flexibilität bei der Honorargestaltung, um die bestmögliche rechtliche Unterstützung für Tierhalter, Tierschutzorganisationen, Tierärzte und andere Mandanten im Bereich des Tierrechts anzubieten. Dabei berücksichtigen wir die individuelle Situation und den Umfang des jeweiligen Falles.
1. Honorarmodelle
1.1. Erstberatungen
- Kosten für eine Erstberatung:
- Privatpersonen: zwischen 150 und 250 Euro netto, abhängig von der Komplexität des Falles.
- Organisationen oder Unternehmen (z. B. Tierschutzvereine, landwirtschaftliche Betriebe): 250 bis 400 Euro netto, je nach Umfang der Fragestellung.
- Inhalte der Erstberatung:
- Erste rechtliche Einschätzung.
- Klärung der Erfolgsaussichten und möglichen Kosten.
- Entscheidungshilfe, ob weitere Schritte notwendig sind.
- Dauer:
- In der Regel ca. 60 Minuten.
- Besonderheit:
- Der Betrag der Erstberatung wird bei Mandatserteilung oft auf die weiteren Kosten angerechnet.
1.2. Abrechnung nach Zeitaufwand
- Honorar nach Stundenaufwand:
- Je nach Komplexität und Rechtsgebiet berechnen wir einen Stundensatz von 250 bis 400 Euro netto.
- Einsatzbereiche:
- Beratung und Vertragsgestaltung (z. B. Kauf- und Zuchtverträge, Haftungsfragen).
- Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen (z. B. Konflikte über Tierarztkosten, Schadensersatzforderungen).
- Unterstützung bei komplexen Fällen, die eine intensive Recherche oder detaillierte rechtliche Bewertung erfordern.
- Dokumentation:
- Wir halten den Arbeitsaufwand detailliert fest und informieren Sie regelmäßig über den Stand der Kosten.
1.3. Pauschalhonorare
- Pauschalgebühren:
- Für standardisierte Leistungen bieten wir feste Honorare an, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.
- Beispiele für pauschale Leistungen:
- Erstellung eines Tierkaufvertrags: 500 bis 800 Euro netto, je nach Tierart und Vertragsumfang.
- Überprüfung eines Tierarztrechnungsstreits: 250 bis 500 Euro netto.
- Vertretung in einem Verwaltungsverfahren (z. B. Auflagen durch das Veterinäramt): 1.000 bis 2.500 Euro netto, abhängig vom Aufwand.
- Deckvertragserstellung: 400 bis 700 Euro netto, je nach Detailtiefe.
1.4. Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Wir rechnen nur in Ausnahmefällen nach dem RVG ab, insbesondere in gerichtlichen Verfahren.
- Berechnungsgrundlage:
- Der Streitwert bestimmt die Höhe der Gebühren.
- Beispiel: Bei einem Streitwert von 10.000 Euro beläuft sich die Gebühr nach RVG für eine außergerichtliche Vertretung auf ca. 887 Euro netto (einfacher Gebührensatz).
- Einsatzbereiche:
- Gerichtliche Auseinandersetzungen, wenn das Gesetz eine RVG-Abrechnung vorsieht.
- Fälle mit geringem Streitwert, um die Kosten für den Mandanten zu minimieren.
2. Vorteile unserer Honorarmodelle
- Transparenz:
- Bereits in der Erstberatung klären wir Sie umfassend über die zu erwartenden Kosten auf.
- Flexibilität:
- Honorare können individuell vereinbart werden, je nach Fall und Bedarf.
- Planungssicherheit:
- Pauschalhonorare bieten Ihnen eine klare Übersicht über die Gesamtkosten, ohne unerwartete Nachforderungen.
- Fairness:
- Bei umfangreichen und zeitaufwendigen Fällen stellen wir sicher, dass unsere Abrechnung den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt.
3. Beispiele für typische Fälle und deren Gebühren
Leistung | Honorar (netto) |
---|---|
Erstberatung Tierhalter (z. B. Haftung) | 150–250 Euro |
Vertragserstellung (z. B. Pferdekauf) | 500–800 Euro |
Streit über Tierarzthaftung | 1.000–3.000 Euro (nach Aufwand) |
Verwaltungsverfahren (z. B. Tierschutzauflagen) | 1.000–2.500 Euro (pauschal) |
Gerichtliche Vertretung (RVG, Streitwert 10.000 Euro) | ca. 1.500 Euro |
4. Notfälle und Sonderkonditionen
- Notfälle (z. B. Tierquälerei, Beschlagnahme durch Behörden):
- Schnell verfügbare Beratung und Vertretung zu individuell vereinbarten Sätzen.
- Tierschutzorganisationen:
- Wir bieten reduzierte Honorare und Sonderkonditionen für gemeinnützige Vereine und Organisationen an, um den Tierschutz aktiv zu unterstützen.
5. Anwaltshonorar
Unsere Gebührenstruktur ist darauf ausgerichtet, Ihnen eine faire und transparente Kostenbasis zu bieten. Mit flexiblen Modellen – von Erstberatungen über zeitbasierte Abrechnung bis hin zu Pauschalhonoraren – passen wir uns individuell an Ihre Bedürfnisse und die Komplexität des Falls an. Unsere bevorzugte Vorgehensweise, Kosten nach Aufwand oder pauschal zu berechnen, schafft Klarheit und vermeidet Überraschungen. Nur in Ausnahmefällen greifen wir auf das RVG zurück, um Ihnen größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen.