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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Tierrecht

Was sollte in einem Kaufvertrag über ein Tier stehen? >> mehr

In meinem Mietvertrag ist Haustierhaltung verboten, kann ich trotzdem eine Katze halten? >> mehr

Muss der Verkäufer (Züchter) eines Tieres für die Behandlungskosten aufkommen, wenn das Tier einige Woche nach dem Kauf erkrankt? >> mehr

Was ist Tierhalterhaftung? >> mehr

Was ist Gefährdungshaftung? >> mehr

Muss ich für die Kosten aufkommen, die die Sicherung meines Tieres nach Tierhalterverordnung verursachen? >> mehr

Soll ich den Pferdekaufvertrag mündlich oder schriftlich abschließen? >> mehr

Was sollte in einem Kaufvertrag über ein Tier stehen?

Der Vertrag sollte schriftlich formuliert sein und folgenden Inhalt haben:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner,
  • Tier als Gegenstand des Vertrages mit Name, Rasse, Farbe, Alter und eventuelle Tätowierungen, Chipnummer, Brandzeichen o.ä..
  • Kaufpreis in Ziffern und Worten
  • Liste über die
  • Nennung der Urkunden, die vom Verkäufer aushändigt werden (z.B.Ahnentafel, Impfpass)
  • mit Versicherung über die Echtheit
  • Regelung der Gewährleistung (Hobbyzüchter und Unternehmer müssen unterschiedliche Regelungen über den Gewährleistungsausschluss beachten)
  • Versicherung über die erforderlichen Kenntnisse des Käufers über die entsprechende Tierhaltung bzw. Aufzucht
  • Vereinbarungen über persönliche Bedürfnisse entsprechende Regelungen wie Vorkaufsrecht für den Verkäufer >> zum Mustervertrag / Kaufvertrag Hund

Muss der Verkäufer (Züchter) eines Tieres für die Behandlungskosten aufkommen, wenn das Tier einige Woche nach dem Kauf erkrankt?

Ist die Erkrankung ein Mangel, der bereits beim Kauf des Tieres bestand, so greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Die Übernahme der Kosten durch den Verkäufer ist allerdings individuell unterschiedlich, es ist  abhängig von der im Kaufvertrag geregelten Gewährleistung, diese kann ausgeschlossen sein. >> Gewährleistung beim Tierkauf

Gewährleistungsansprüche sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Fragen Sie einen Anwalt!

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In meinem Mietvertrag ist Haustierhaltung verboten, kann ich trotzdem eine Katze halten?

Eine Klausel im Mietvertrag, die die Tierhaltung generell verbietet, ist ungültig. Ist es eine individuelle Vereinbarung wie ein Zusatz zum Mietvertrag, kann dies möglicherweise wirksam sein. >> Miet-/Nachbarrecht bei Tieren

Was ist Tierhalterhaftung?

Die Tierhalterhaftung beschreibt unter welchen Umständen Tierhalter für ihre Tiere haften müssen. So muss ein Hühnerhofbesitzer beispielsweise andere Gesetze beachten als ein privater Hundehalter. >> lesen Sie mehr zur Tierhalterhaftung

Was ist Gefährdungshaftung?

Gefährdungshaftung bedeutet, dass der Halter für die durch das Tier verursachten Schäden haftet, auch ohne eigenes Verschulden. Ist also allein durch die Haltung eines bestimmten Tieres eine besondere Gefahr geschaffen, so übernimmt der Halter automatisch die Verantwortung für die Handlungen des Tieres. Durch das Tier verursachte Schäden muss der Tierhalter ersetzen.

Beispiel: Eine Person schafft in eigenem Interesse eine besondere Gefahr durch die Haltung eines unberechenbaren Haustieres wie eines gefährlichen Hundes und gefährdet damit auf legale Weise seine Mitmenschen. Durch die Gefährdungshaftung sorgt der Gesetzgeber dafür, dass solch ein Halter selbst haftet und verantwortlich ist. Bei Gefährdungshaftung spricht man auch von verschuldensunabhängiger Tierhalterhaftung.

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“ Haftung des Tierhalters im Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 833

Die Gefährdungshaftung gilt nicht für Nutztiere. >> mehr

Muss ich für die Kosten aufkommen, die die Sicherung meines Tieres nach Tierhalterverordnung verursachen?

Grundsätzlich gilt: Für die aus der Gefahrenabwehr entstehenden Kosten hat der Halter selbst aufzukommen. Zur Gefahrenabwehr hat der Gesetzgeber eine Tierhalterverordnungen erlassen. Zu den Pflichten gehören z. B.: Beaufsichtigung des Tieres oder Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde. Verstöße werden kostenpflichtig geahndet. Die Regelungen sind allerdings in Ländern und Gemeinden unterschiedlich festgelegt. Besteht eine Gefahr für die Öffentlichkeit, so können Ordnungsbehörden gegenüber einzelnen Tierhaltern sogar individuelle Verfügungen zur Gefahrenabwehr erlassen wie Haltungsverbote.

Soll ich den Pferdekaufvertrag mündlich oder schriftlich abschließen?

Ein Pferdekaufvertrag ist sowohl mündlich als auch schriftlich gültig. Tradition ist der Abschluss per Handschlag. Wir empfehlen Ihnen jedoch die „moderne“ Variante – den schriftlichen Kaufvertrag. Der Vertrag dient im Streitfall als Beweis. Darin können Fragen zu den Transportkosten, der Haftung wie gesundheitliche Mängel oder Eignung für bestimmte Disziplinen festgelegt werden. >> zum Kaufvertrag für den Tierkauf

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