horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Nutztierrecht verstehen

  • Nutztierrecht verstehen
    Nutztierrecht verstehen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) unterscheidet zwischen Nutztieren und Haustieren. Diese Einteilung ist interessant für den Halter, da die Haftungsfrage bei Schäden – die das Tier verursacht – abhängig von der Tierart ist. Haftungsfrage bei Schäden Läuft beispielsweise die Kuh eines Bauern aus dem Stall vor ein Auto, so haftet der Bauer nicht für den entstandenen Schaden,…

    mehr erfahren


  • Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung
    Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung

    Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken,…

    mehr erfahren


  • Tierhalter sein
    Tierhalter sein

    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Ein Tierhalter ist jemand, der ein oder mehrere Haustiere hält. Wer das Tier besitzt und das Tier nutzt oder seine Gesellschaft möchte, ist somit ein Tierhalter. Tierhalter-Definition des BGH Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert folgende Personen als Tierhalter:  Wir kennen uns aus im Tierrecht. Nutzen Sie…

    mehr erfahren


  • Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler
    Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

    Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen. Ein Behandlungsfehler oder auch Kunstfehler liegt vor, sobald eine tierärztliche Behandlung nicht nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. Es gelten dabei die Standards, die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehen. Lege latis „Lege latis“, das heißt „nach der ärztlichen Kunst“. Eine fehlerhafte Behandlung wird daher auch nicht lege…

    mehr erfahren


  • Schaden durch ein Nutztier
    Schaden durch ein Nutztier

    Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier…

    mehr erfahren


  • Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen
    Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen

    Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Großtiere Pferde, Hunde oder auch Rinder – eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist insbesondere für diejenigen wichtig, die sich größere Tiere wie halten. Kleintiere Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen Schaden an, ist dieser in der Regel über die…

    mehr erfahren


  • Tierhalterhaftung einbeziehen
    Tierhalterhaftung einbeziehen

    Hundebisse und Reitunfälle – diese Haftungsfälle gehören zu den Unfällen, mit denen ein Tierhalter rechnen sollte. Der Tierhalter muss darum möglicherweise mit Schmerzensgeld, Strafe und Schadensersatzzahlungen rechnen. Wer Tiere hält, haftet nämlich auch für die von ihnen verursachten Schäden. Im Ergebnis empfiehlt sich für jeden Tierhalter der Abschluss einer auf seine Bedürfnisse abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherung. Rechtsanwalt…

    mehr erfahren


  • Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht
    Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht

    a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…

    mehr erfahren


  • Wenn das Tier beim Kauf krank ist
    Wenn das Tier beim Kauf krank ist

    Hund, Katze, Maus oder Pferd. Egal, ob Sie ein Tier kaufen oder verkaufen, das Tier sollte gesund sein. Ist ein Tier krank oder wird es nach dem Kauf krank, so ordnet das der Gesetzgeber als Mangel ein. Das Tier ist juristisch gesehen nämlich eine Sache. Die Auswirkungen eines Mangels können Schadensersatzansprüche oder die Verminderung des…

    mehr erfahren


  • Bei Tieren ist im Rahmen der Abgrenzung „neu“/“neu hergestellt“ und „gebraucht“ nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen

    a) Bei Tieren ist im Rahmen der Abgrenzung „neu“/“neu hergestellt“ und „gebraucht“ im Sinne der § 474 Abs. 2 Satz 2, § 309 Nr. 8 Buchst. b Doppelbuchst. ff BGB nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen (Fortentwicklung von Senatsurteil vom 15. November 2006 – VIII ZR 3/06,…

    mehr erfahren


Der Bundesgerichtshof (BGH) unterscheidet zwischen Nutztieren und Haustieren. Diese Einteilung ist interessant für den Halter, da die Haftungsfrage bei Schäden – die das Tier verursacht – abhängig von der Tierart ist.

Haftungsfrage bei Schäden

Läuft beispielsweise die Kuh eines Bauern aus dem Stall vor ein Auto, so haftet der Bauer nicht für den entstandenen Schaden, wenn er das Tier ordnungsgemäß beaufsichtigt hat. Fällt dagegen ein Hund eine Person an, so haftet der Halter für den Schaden.

Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.

Doppelfunktionale Tiere

Es gibt reine Nutztieren wie Kühe und Hühner und „potentiell doppelfunktionale“ Tiere wie Pferde oder Hunde, die gleichzeitig Nutz- und Haustier sein können. Dient ein Tier verschiedenen Funktionen wie gewerblichen und der Freizeitgestaltung, so zählt der Hauptzweck. Beispiel: Ein Hund, der hauptsächlich zur Bewachung eines Reiterhofes dient, ist ein Nutztier. Der Hund, der eine nebenerwerbstätige Zeitungsausträgerin schützen soll, kann nicht als Wachhund – also als Nutztier – anerkannt werden. In diesem Fall greift die Tierhalterhaftung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.


Nutztiere

Folgende Tierarten können zu den Nutztieren gehören:

Landwirtschaftliche Nutztiere sowie Schlachttiere

Landwirtschaftliche Nutztiere dienen zur Gewinnung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Milch oder Eier. Aber auch Haut und Haare, Federn, Horn, Wolle und Felle sowie Därme werden zur Weiterverarbeitung genutzt. Beispiele: Geflügel, Kaninchen, Pferde, Rinder, hund, Schweine, Ziegen, Hunde, Fische, Bienen.

Zug- und Tragtiere

Zug- und Lasttiere unterstützen den Menschen bei der Arbeit. Durch den Einsatz von Maschinen werden diese Nutztiere in Deutschland immer seltener eingesetzt. Zu finden sind Sie aber weiterhin in verschiedenen Bereichen wie der Forstwirtschaft. Beispiele: Pferde, Rinder, Esel, Hunde, Elefanten oder Ziegen.

Wir sind Rechtsanwälte und kennen uns aus im Tierrecht. Rufen Sie uns einfach an!

Reittiere

Reittiere dienen der Fortbewegung des Menschen. In reichen Ländern werden sie auch als Freizeitbeschäftigung eingesetzt. Beispiele: Pferde, Esel, Ochsen.

Pelztiere

Pelztiere dienen der Gewinnung von Pelzen. Das Fleisch und andere Bestandteile dieser Tiere werden in der Regel nicht verwertet. Beispiele: Chinchillas, Füchse, Nerze, Waschbären, Zobel.
Zu den Pelztieren gehören aber auch Nutztiere deren Felle einen wesentlichen Anteil der Pelzverarbeitung stellen. Beispiel: Hund, Kaninchen, Kälbern, Ziege und Fohlen.

Jagdtiere

Jagdtiere werden zur Jagdunterstützung auf andere Tiere eingesetzt. Beispiele: Greifvögel wie Falken, Frettchen, Hunde.

Herden- oder Rudeltiere

Herdentiere haben einen natürlichen Hang zu sozialem Leben und bieten Vorteile bei der Haltung. Beispiele: Rinder, Hund, Schweine, Ziegen, Esel, Pferde.

Sonstige Nutztiere

Beispiele: Honigbiene, Seidenraupen, Weinbergschnecken

Moderne Tiernutzung

Losgelöst von der traditionellen Tierhaltung haben sich neue Nutzungsmöglichkeiten entwickelt. Beispiele: Blindenhunde, Spürhunde, Lawinenhunde, Versuchstiere für die Forschung, Therapietiere.

Der Mensch hat einen wirtschaftlichen Nutzen von Nutztieren, weil das Tier bestimmte Fähigkeiten hat.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
  • Ein Tier mit Mängeln

    Ein Tier mit Mängeln

    Vor dem Gesetz gelten Tiere als Sache. Das ist für viele Menschen schwer nachzuvollziehen, da Tiere Lebewesen sind, genauso wie wir Menschen. Diese Tatsache ist juristisch jedoch bedeutend, wenn das Tier mangelhaft ist. Bei einem mangelhaften Tier hat der Käufer nämlich Anspruch auf Gewährleistung. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Bedingungen für Mängel. Die Mängel beurteilt…

    mehr erfahren


  • Tierarztaufgaben und die Verantwortung

    Tierarztaufgaben und die Verantwortung

    Tierärzte sind medizinische Fachkräfte, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren spezialisiert haben. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Diagnose, Behandlung und Prävention von Krankheiten bei Haustieren, Nutztieren und Wildtieren. Die Aufgaben eines Tierarztes umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die sowohl medizinische als auch beratende Aspekte beinhalten. Hier sind einige der…

    mehr erfahren


  • Tierkaufrecht beachten

    Tierkaufrecht beachten

    Das Vertragsrecht und das Tierkaufrecht sind die entscheidenden Rechtsgebiete beim Tierkauf. Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt nämlich das allgemeine Kaufrecht in Kraft. Tiere sind keine beweglichen Sachen wie Autos oder Schmuck, daher sollten die Regelungen auf das Lebewesen abgestimmt sein. Handelt der Verkäufer gewerblich und ist der Käufer eine Privatperson, so ist…

    mehr erfahren


  • Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

    Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

    Die Gefahrenabwehr sollte sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung von Maßnahmen sein, die Gefahren vermeiden können. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Da Tiere aufgrund ihrer instinktbedingten Unberechenbarkeit grundsätzlich eine Gefahrenquelle darstellen, bestehen in Ländern und Gemeinden in der Regel Tierhalterverordnungen, die Tierhaltern bestimmte Pflichten auferlegen. Eine solche Pflicht kann beispielsweise darin bestehen, dass Tier…

    mehr erfahren


  • Nutztierrecht verstehen

    Nutztierrecht verstehen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) unterscheidet zwischen Nutztieren und Haustieren. Diese Einteilung ist interessant für den Halter, da die Haftungsfrage bei Schäden – die das Tier verursacht – abhängig von der Tierart ist. Haftungsfrage bei Schäden Läuft beispielsweise die Kuh eines Bauern aus dem Stall vor ein Auto, so haftet der Bauer nicht für den entstandenen Schaden,…

    mehr erfahren


  • Tiere und Nachbarn

    Tiere und Nachbarn

    Tiere Aus rechtlicher Sicht existieren unterschiedliche Arten von Tieren, die somit in unterschiedlicher Relation zu Nachbarn stehen. Haustiere Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel werden in vielen Ländern als Eigentum betrachtet und unterliegen den entsprechenden Gesetzen zum Schutz von Eigentum. Tierhalter haben die Verantwortung, ihre Haustiere angemessen zu versorgen und sicherzustellen, dass sie keine Schäden…

    mehr erfahren


  • Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung

    Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung

    Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken,…

    mehr erfahren


  • Zweck des Tierschutzrechts

    Zweck des Tierschutzrechts

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 1 Tierschutzgesetz Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die…

    mehr erfahren


  • Tierhalter sein

    Tierhalter sein

    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Ein Tierhalter ist jemand, der ein oder mehrere Haustiere hält. Wer das Tier besitzt und das Tier nutzt oder seine Gesellschaft möchte, ist somit ein Tierhalter. Tierhalter-Definition des BGH Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert folgende Personen als Tierhalter:  Wir kennen uns aus im Tierrecht. Nutzen Sie…

    mehr erfahren


  • Fachkanzleien finden

    Fachkanzleien finden

    Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte…

    mehr erfahren


Nutztierrecht verstehen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen