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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Schäden

Zweck des Tierschutzrechts

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 1 Tierschutzgesetz Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die […]

Haftung beim Reitunfall

Pferdehalter, die ihr Tier Dritten überlassen haften für das Verhalten des Tieres. Der BGH urteilte, dass die aus einem Reitunfall hervorgegangenen Schäden vom Pferdehalter zu übernehmen sind, wenn der Reiter durch das Verhalten des Tieres verunsichert wurde. Bundesgerichtshofs, 06.07.1999, Aktenzeichen: VI ZR 170/98

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