Schaden durch ein Nutztier
Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier […]