horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Tiere und Nachbarn

Tiere

Aus rechtlicher Sicht existieren unterschiedliche Arten von Tieren, die somit in unterschiedlicher Relation zu Nachbarn stehen.

Haustiere

Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel werden in vielen Ländern als Eigentum betrachtet und unterliegen den entsprechenden Gesetzen zum Schutz von Eigentum. Tierhalter haben die Verantwortung, ihre Haustiere angemessen zu versorgen und sicherzustellen, dass sie keine Schäden verursachen.

Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.

Nutztiere

Nutztiere wie Kühe, Schweine oder Hühner können je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlichen Regelungen unterliegen. In einigen Fällen gibt es spezielle Gesetze zum Schutz von Nutztieren, während in anderen Fällen landwirtschaftliche Praktiken und Tierhaltungsvorschriften gelten.


Nachbarn

Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht regelt das Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern. Es umfasst Themen wie Grenzabstände, Lärmbelästigung, Überhang von Pflanzen oder Bäumen auf das Nachbargrundstück sowie den Schutz der Privatsphäre.

Immissionsschutz

Der Immissionsschutz befasst sich mit dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm, Gerüchen oder Erschütterungen. Wenn ein Tierhalter seine Tiere so hält, dass dadurch erhebliche Belästigungen für die Nachbarn entstehen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.


Tierhaltungsvorschriften

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Bestimmungen je nach Land und Rechtsordnung variieren können.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Je nach Land und Kommune können spezifische Vorschriften zur Tierhaltung gelten, um die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere sowie die Interessen der Nachbarn zu schützen. Diese Vorschriften können beispielsweise Mindestanforderungen an den Platzbedarf, die Hygiene oder den Lärmschutz festlegen.

Wir sind Rechtsanwälte und kennen uns aus im Tierrecht. Rufen Sie uns einfach an!

Im Übrigen gibt es nur wenige Bereiche unseres täglichen Lebens und dessen rechtlicher Ausgestaltung, die eine Berührung mit dem Thema Tier ausklammern.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
  • Stellenangebot Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d)

    horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist…

    mehr erfahren


  • Stellenangebot Patentanwälte (m/w/d)

    horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Patentanwälte, Rechtsanwälte, Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.…

    mehr erfahren


  • Stellenangebot Patentanwaltsfachangestellte (m/w/d)

    horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.…

    mehr erfahren


  • Stellenangebot Patentingenieure (m/w/d)

    Stellenangebot Patentingenieure (m/w/d)

    mehr erfahren


  • Stellenangebot Rechtsanwälte (m/w/d)

    horak . Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das…

    mehr erfahren


  • Stellenangebot Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d)

    horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist…

    mehr erfahren


  • Stellenangebot Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)

    horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist…

    mehr erfahren


  • Stellenangebot Rechtsfachwirte (m/w/d)

    horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist…

    mehr erfahren


  • Stellenangebot Rechtsreferendare (m/w/d)

    horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist…

    mehr erfahren


  • Stellenangebot Wirtschaftsjuristen (m/w/d)

    Stellenangebot Wirtschaftsjuristen (m/w/d)

    mehr erfahren


Tierhaltung in Mietwohnungen kann zu Streit führen. Die Streitigkeiten gehören in den Bereich des Mietrechtes, die Lärmbelästigung durch Tiere ein nachbarrechtliches Problem.

Tiere im Leben des Menschen

Als Mitgeschöpfe spielten und spielen Tiere eine wichtige Rolle im Leben des Menschen – sei es als Nutz- oder Haustier. Sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung haben diesem Umstand Rechnung getragen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.


Aufgrund der Komplexität der Materie empfiehlt es sich, bei rechtlichen Problemen rund ums Tier in jedem Fall, anwaltlichen Rat zu suchen.

Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Mietrecht

Ist im Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung aufgeführt, so ist die Haltung von Kleintieren erlaubt, Voraussetzung ist allerdings, dass von ihnen keine Störungen und Belästigungen ausgeht (z.B. Zwergkaninchen, Goldfische oder Kanarienvögel).

Ausschlaggebend für die Zulässigkeit ist die Größe, Lautstärke, Gefährlichkeit oder Ekelhaftigkeit des Tieres. Auch die Anzahl der Tiere ist entscheidend. Grundsätzlich sollte jede Tierhaltung darüber hinaus mit dem Vermieter schriftlich geregelt werden, da der Gesetzgeber keine einheitliche Regelung bereithält. Dabei darf der Vermieter einen Verbot nicht beliebig oder ungerechtfertigt aussprechen.

Nachbarrecht

Das Nachbarrecht soll die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn sowie Dritten regeln. Das Nachbarrecht gehört zum öffentlichen Recht. Unterschiedliche Interessen der Nachbarn sollen durch Rechtsnormen ausgeglichen werden.

Geht eine Bedrohung oder Lärmbelästigung von dem Tier aus, so können Nachbarn die Entfernung des Tieres fordern.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

  • Ein Tier mit Mängeln

    Ein Tier mit Mängeln

    Vor dem Gesetz gelten Tiere als Sache. Das ist für viele Menschen schwer nachzuvollziehen, da Tiere Lebewesen sind, genauso wie wir Menschen. Diese Tatsache ist juristisch jedoch bedeutend, wenn das Tier mangelhaft ist. Bei einem mangelhaften Tier hat der Käufer nämlich Anspruch auf Gewährleistung. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Bedingungen für Mängel. Die Mängel beurteilt…

    mehr erfahren


  • Tierarztaufgaben und die Verantwortung

    Tierarztaufgaben und die Verantwortung

    Tierärzte sind medizinische Fachkräfte, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren spezialisiert haben. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Diagnose, Behandlung und Prävention von Krankheiten bei Haustieren, Nutztieren und Wildtieren. Die Aufgaben eines Tierarztes umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die sowohl medizinische als auch beratende Aspekte beinhalten. Hier sind einige der…

    mehr erfahren


  • Tierkaufrecht beachten

    Tierkaufrecht beachten

    Das Vertragsrecht und das Tierkaufrecht sind die entscheidenden Rechtsgebiete beim Tierkauf. Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt nämlich das allgemeine Kaufrecht in Kraft. Tiere sind keine beweglichen Sachen wie Autos oder Schmuck, daher sollten die Regelungen auf das Lebewesen abgestimmt sein. Handelt der Verkäufer gewerblich und ist der Käufer eine Privatperson, so ist…

    mehr erfahren


  • Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

    Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

    Die Gefahrenabwehr sollte sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung von Maßnahmen sein, die Gefahren vermeiden können. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Da Tiere aufgrund ihrer instinktbedingten Unberechenbarkeit grundsätzlich eine Gefahrenquelle darstellen, bestehen in Ländern und Gemeinden in der Regel Tierhalterverordnungen, die Tierhaltern bestimmte Pflichten auferlegen. Eine solche Pflicht kann beispielsweise darin bestehen, dass Tier…

    mehr erfahren


  • Tiere und Nachbarn

    Tiere und Nachbarn

    Tiere Aus rechtlicher Sicht existieren unterschiedliche Arten von Tieren, die somit in unterschiedlicher Relation zu Nachbarn stehen. Haustiere Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel werden in vielen Ländern als Eigentum betrachtet und unterliegen den entsprechenden Gesetzen zum Schutz von Eigentum. Tierhalter haben die Verantwortung, ihre Haustiere angemessen zu versorgen und sicherzustellen, dass sie keine Schäden…

    mehr erfahren


  • Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf

    Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf

    Kannte der Käufer den Mangel oder ist er ihm in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so kann er von seinem Gewährleistungsrecht keinen Gebrauch machen. Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei gewerblichen Personen oder zwischen zwei Privatleuten, können die Vertragsparteien die Gewährleistungsrechte durch Vertragsvereinbarung verkürzen oder ausschließen. Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf

    mehr erfahren


  • Wenn das Tier beim Kauf krank ist

    Wenn das Tier beim Kauf krank ist

    Hund, Katze, Maus oder Pferd. Egal, ob Sie ein Tier kaufen oder verkaufen, das Tier sollte gesund sein. Ist ein Tier krank oder wird es nach dem Kauf krank, so ordnet das der Gesetzgeber als Mangel ein. Das Tier ist juristisch gesehen nämlich eine Sache. Die Auswirkungen eines Mangels können Schadensersatzansprüche oder die Verminderung des…

    mehr erfahren


  • Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen

    Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen

    Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht…

    mehr erfahren


  • Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung bezüglich Reitunterricht, Kutschfahrbetrieb und -fahrschule sowie Natur- und Landschaftsführungen

    § 2m Abs. 4 Satz 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 170), wird vorläufig außer Vollzug gesetzt,…

    mehr erfahren


  • Bei Tieren ist im Rahmen der Abgrenzung „neu“/“neu hergestellt“ und „gebraucht“ nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen

    a) Bei Tieren ist im Rahmen der Abgrenzung „neu“/“neu hergestellt“ und „gebraucht“ im Sinne der § 474 Abs. 2 Satz 2, § 309 Nr. 8 Buchst. b Doppelbuchst. ff BGB nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen (Fortentwicklung von Senatsurteil vom 15. November 2006 – VIII ZR 3/06,…

    mehr erfahren


Tiere und Nachbarn

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen