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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

  • Zweck des Tierschutzrechts
    Zweck des Tierschutzrechts

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 1 Tierschutzgesetz Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die…

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  • Tierärztekammer
    Tierärztekammer

    Die beruflichen Interessen der Tierärzte vertritt eine Kammer. Für jede Berufsgruppe wird nämlich eine Kammer auf Landesebene gebildet. Die Tierärztekammer ist dabei als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Es ist Aufgabe der Kammer (§ 9 HKG) die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Die Tierärztekammer ist die Berufsvertretung der…

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  • Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf
    Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf

    Kannte der Käufer den Mangel oder ist er ihm in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so kann er von seinem Gewährleistungsrecht keinen Gebrauch machen. Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei gewerblichen Personen oder zwischen zwei Privatleuten, können die Vertragsparteien die Gewährleistungsrechte durch Vertragsvereinbarung verkürzen oder ausschließen. Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf

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Die Gefahrenabwehr sollte sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung von Maßnahmen sein, die Gefahren vermeiden können.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Da Tiere aufgrund ihrer instinktbedingten Unberechenbarkeit grundsätzlich eine Gefahrenquelle darstellen, bestehen in Ländern und Gemeinden in der Regel Tierhalterverordnungen, die Tierhaltern bestimmte Pflichten auferlegen. Eine solche Pflicht kann beispielsweise darin bestehen, dass Tier nicht unbeaufsichtigt zu lassen, oder im Falle von Hunden, diese an der Leine zu führen und/oder ihnen einen Maulkorb anzulegen.

Wir sind Rechtsanwälte und kennen uns aus im Tierrecht. Rufen Sie uns einfach an!

Geldbuße und Haltungsverbot

Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten können per Geldbuße geahndet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die zuständigen Ordnungsbehörden jedoch auch berechtigt, härtere Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegenüber dem einzelnen Tierhalter zu ergreifen. In derlei Fällen können sogar Haltungsverbote erlassen werden.

Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.

  • Tierkaufrecht beachten

    Tierkaufrecht beachten

    Das Vertragsrecht und das Tierkaufrecht sind die entscheidenden Rechtsgebiete beim Tierkauf. Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt nämlich das allgemeine Kaufrecht in Kraft. Tiere sind keine beweglichen Sachen wie Autos oder Schmuck, daher sollten die Regelungen auf das Lebewesen abgestimmt sein. Handelt der Verkäufer gewerblich und ist der Käufer eine Privatperson, so ist…

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  • Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

    Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

    Die Gefahrenabwehr sollte sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung von Maßnahmen sein, die Gefahren vermeiden können. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Da Tiere aufgrund ihrer instinktbedingten Unberechenbarkeit grundsätzlich eine Gefahrenquelle darstellen, bestehen in Ländern und Gemeinden in der Regel Tierhalterverordnungen, die Tierhaltern bestimmte Pflichten auferlegen. Eine solche Pflicht kann beispielsweise darin bestehen, dass Tier…

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  • Tiere und Nachbarn

    Tiere und Nachbarn

    Tiere Aus rechtlicher Sicht existieren unterschiedliche Arten von Tieren, die somit in unterschiedlicher Relation zu Nachbarn stehen. Haustiere Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel werden in vielen Ländern als Eigentum betrachtet und unterliegen den entsprechenden Gesetzen zum Schutz von Eigentum. Tierhalter haben die Verantwortung, ihre Haustiere angemessen zu versorgen und sicherzustellen, dass sie keine Schäden…

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  • Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf

    Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf

    Kannte der Käufer den Mangel oder ist er ihm in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so kann er von seinem Gewährleistungsrecht keinen Gebrauch machen. Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei gewerblichen Personen oder zwischen zwei Privatleuten, können die Vertragsparteien die Gewährleistungsrechte durch Vertragsvereinbarung verkürzen oder ausschließen. Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf

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