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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

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Sachsen

Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen

Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht […]

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