Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf
Kannte der Käufer den Mangel oder ist er ihm in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so kann er von seinem Gewährleistungsrecht keinen Gebrauch machen. Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei gewerblichen Personen oder zwischen zwei Privatleuten, können die Vertragsparteien die Gewährleistungsrechte durch Vertragsvereinbarung verkürzen oder ausschließen.