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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

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Tiere in Mietwohnung

Bei der Anschaffung eines Tieres ist einiges zu beachten: gibt es eine Allergie, kann man sich mögliche Tierarztkosten leisten, wer füttert das Tier bei Abwesenheit wie Urlaub. Neben diesen Fragen sollte auch folgende Überlegung nicht fehlen: Wie sieht es rechtlich aus? Darf ich Tiere in meiner Mietwohnung halten?

Giftige Spinnen und Schlangen oder gesprächige Papageien – Tiere, die für Nachbarn bedrohlich oder zu laut sind, müssen unter Umständen wieder aus einer Mietwohnung ausziehen.

Wenn die Nachbarn sich beschweren und die Entfernung des Tieres fordern, ist das ein Fall für das Nachbarrecht. Hauptsächlich sind die Regeln für die Haltung von Tieren in Mietwohnungen im Mietrecht formuliert.

Die Parameter dafür, ob ein Tier erlaubt ist, sind Größe, Lautstärke, Gefährlichkeit oder Ekelhaftigkeit des Tieres. Genauso ausschlaggebend ist die Anzahl der Tiere. So kann die Zucht von Tieren in Mietwohnungen ebenso ausgeschlossen sein.

Kleintiere in Wohnungen

Ist die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt, so darf der Mieter Haustier halten, dies gilt allerdings nur für Kleintiere. Ist im Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung aufgeführt, so ist die Haltung von Kleintieren ebenfalls erlaubt. Zu diesen Kleintieren zählen beispielsweise Zwergkaninchen, Goldfische oder Kanarienvögel.

Der Mieter braucht für diese Tiere keine Zustimmung des Vermieters. Demzufolge dürfen Mieter Kleintiere halten, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen.

Der Vermieter hat die Haltung von Kleintieren in einer Mietwohnung nämlich in angemessener Anzahl stets zu dulden. Ein Verbot im Mietvertrag über die Haltung von Kleintieren ist daher in der Regel unwirksam.

Achtung! Voraussetzung ist, dass von den Tieren keine Störungen oder Belästigungen ausgehen.

Hunde

Um einen Hund in einer Mietwohnung halten zu dürfen, muss der Mieter zunächst die Erlaubnis des Vermieters einholen. Wer einen Hund in der Wohnung hält – trotz Verbot – riskiert eine Kündigung.

Blindenhunde sowie Therapiehunde sind Ausnahmen und bedürfen keiner Genehmigung.

Unerlaubte Tiere

Giftspinnen und Würdeschlagen sind von der mietrechtlichen Erlaubnis ausgeschlossen, da sie zu den gefährlichen Tieren zählen. Ebenfalls ist eine Hundezucht nicht in vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung eingeschlossen.

Mietvertrag

Grundsätzlich ist nicht alles, was in Verträgen steht tatsächlich rechtswirksam. Das gilt auch für den Mietvertrag. Ist beispielsweise Tierhaltung im Mietvertag verboten, so würde dies auch Kleintiere betreffen. Dieses Verbot ist jedoch unzulässig. Vorausgesetzt es besteht nicht die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die Mietsache oder Mitbewohner des Hauses.

Tierhaltung schriftlich festhalten

Mieter sollten jede Tierhaltung grundsätzlich mit dem Vermieter schriftlich regeln, da der Gesetzgeber keine einheitliche Regelung bereithält. Dabei darf der Vermieter Verbote nicht beliebig oder ungerechtfertigt aussprechen.

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