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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Anwälte für Tierrecht

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie tierrechtliche Themen zusammengefasst.

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Unsere Themen

Erfahren Sie mehr über die nachfolgenden tierrechtlichen Gestaltungen:

Tierrecht allgemein
Tierhalter unterliegen einer besonderen rechtlichen Verantwortung.

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Tierkauf
Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt das allgemeine Kaufrecht in Kraft.

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Tierarzt
Was ist für Tierärzte und Tierbesitzer zu beachten?

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Überblick über das Tierrecht

Das Tierrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die Interaktionen zwischen Mensch und Tier regelt. Es greift auf zahlreiche Rechtsbereiche zu, darunter das Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht, aber auch auf Spezialregelungen wie das Tierkaufrecht, Tierzuchtrecht oder das Tierschutzrecht.


1. Zivilrechtliche Aspekte

Tierkaufrecht

Der Kauf eines Tieres unterliegt besonderen Regelungen:

  • Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB):
    • Der Verkäufer schuldet die Übergabe eines mangelfreien Tieres.
    • Ein Tier gilt als mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist, z. B. eine zugesicherte Gesundheit oder Zuchttauglichkeit.
  • Sonderregelungen (§ 90a BGB):
    • Tiere sind keine Sachen, werden aber rechtlich ähnlich behandelt, soweit keine speziellen Vorschriften greifen.
  • Mängelhaftung:
    • Bei versteckten Mängeln (z. B. Erbkrankheiten) kann der Käufer Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz fordern.
  • Besondere Verträge:
    • Zuchtaufträge: Ein Tier wird speziell für den Käufer gezüchtet; es handelt sich um einen Werklieferungsvertrag.
    • Rückgabevereinbarungen: Häufig bei Tierheimen oder Züchtern, um sicherzustellen, dass ein Tier bei Problemen zurückgegeben wird.

Tierzuchtrecht

Die Tierzucht ist streng reglementiert, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Zuchttieren zu fördern:

  • Ziele der Zucht:
    • Förderung bestimmter Eigenschaften (z. B. Gesundheit, Leistung, Verhalten).
    • Vermeidung von Qualzuchten (§ 11b TierSchG).
  • Vertragsarten:
    • Deckverträge: Vereinbarungen zur Nutzung eines Decktiers, häufig mit Regelungen zur Haftung für genetische Defekte.
    • Genetikverträge: Verträge zur Nutzung von Sperma, Embryonen oder genetischem Material.
  • Haftung bei genetischen Defekten:
    • Der Züchter haftet, wenn ein genetischer Mangel vor Vertragsabschluss bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Tierarztrecht

Tierhalter und Tierärzte stehen in einem besonderen Rechtsverhältnis:

  • Pflichten des Tierarztes:
    • Fachgerechte Behandlung des Tieres.
    • Aufklärung des Halters über Risiken und Behandlungsalternativen.
    • Dokumentation der Behandlung.
  • Haftung:
    • Bei Behandlungsfehlern haftet der Tierarzt auf Schadensersatz.
    • Die Beweislast liegt meist beim Halter, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit.

Tierhalterrecht

  • Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB):
    • Der Halter haftet grundsätzlich für Schäden, die sein Tier verursacht.
    • Luxustiere (z. B. Hunde, Katzen): Strenge Gefährdungshaftung.
    • Nutztiere (z. B. Rinder, Pferde): Haftung nur bei Fahrlässigkeit des Halters.
  • Sorgfaltspflichten:
    • Sicherstellung artgerechter Haltung.
    • Einhaltung kommunaler Vorschriften (z. B. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht).

2. Verwaltungsrechtliche Aspekte

Tierschutzrecht

Das Tierschutzrecht bildet die Grundlage für den Umgang mit Tieren:

  • Grundsatz (§ 1 TierSchG):
    • Tiere sind als Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen. Es ist verboten, ihnen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
  • Verbote und Pflichten:
    • Verbot der Qualzucht (§ 11b TierSchG).
    • Verbot von Tierversuchen ohne Genehmigung (§ 8 TierSchG).
    • Verpflichtung zur artgerechten Haltung (§ 2 TierSchG).
  • Überwachung:
    • Behörden wie Veterinärämter kontrollieren Tierhaltungsbetriebe, Züchter und Tierheime.

Tierartenrecht

  • Artenschutz (CITES):
    • Schutz gefährdeter Tierarten durch Handels- und Halteverbote.
  • Exotenhaltung:
    • Strenge Regelungen bei der Haltung von Wild- und Exotenarten (z. B. Meldepflicht, Sachkundenachweis).

Tiersportrecht

  • Regelungen:
    • Vorschriften zur artgerechten Nutzung von Tieren im Sport (z. B. Reitsport, Hundesport, Rennsport).
    • Verbot von Doping und übermäßiger Belastung.
  • Kontrolle:
    • Sportverbände und Veterinärämter überprüfen Training, Wettkämpfe und Transport.

Tiervereinsrecht

  • Rechtsform:
    • Viele Tierheime und Tierschutzvereine sind als eingetragene Vereine (e. V.) organisiert.
  • Aufgaben:
    • Vermittlung von Tieren.
    • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung.
    • Zusammenarbeit mit Behörden bei der Tierschutzüberwachung.

3. Strafrechtliche Aspekte

Straftaten gegen Tiere

  • Tierquälerei (§ 17 TierSchG):
    • Verbot, einem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
    • Strafmaß: Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.
  • Verstöße gegen den Artenschutz:
    • Illegaler Handel oder Besitz geschützter Tierarten kann strafrechtlich verfolgt werden.

Verfahren und Sanktionen

  • Ermittlungsbehörden:
    • Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Sanktionen:
    • Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen.
    • Tierhalteverbot oder Einziehung des Tieres bei schweren Verstößen.

4. Typische Konflikte und Fallbeispiele

Konflikte:

  1. Tierbiss: Haftung des Hundehalters, wenn der Hund jemanden verletzt.
  2. Mängel beim Kauf: Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem kranken Tier.
  3. Tierquälerei: Ermittlungen wegen unsachgemäßer Haltung oder Misshandlungen.
  4. Nachbarschaftsstreit: Lärmbelästigung durch Hundegebell.

Fallbeispiele aus der Rechtsprechung:

  • Krankes Zuchttier: Ein Deckhengst war nicht zeugungsfähig – Käufer konnte den Kaufpreis zurückverlangen (OLG Koblenz, Az. 5 U 1136/11).
  • Tierquälerei bei Qualzucht: Gericht bestätigte das Zuchtverbot für Hunde mit Atemproblemen (BVerwG, Az. 3 C 30.05).

5. Rolle eines Tierrechtsanwalts

Ein spezialisierter Tierrechtsanwalt kann folgende Leistungen erbringen:

  1. Beratung:
    • Prüfung von Kauf-, Zucht- oder Tierarztverträgen.
    • Beratung zu artgerechter Haltung und behördlichen Auflagen.
  2. Streitbeilegung:
    • Vertretung bei Konflikten zwischen Tierhaltern, Züchtern oder mit Behörden.
    • Mediation bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.
  3. Vertretung vor Gericht:
    • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
    • Verteidigung in Strafverfahren wegen angeblicher Tierquälerei.
  4. Schutz geistigen Eigentums:
    • Beratung zu Patenten und Markenrechten bei Zuchtprogrammen.

Tierrecht

Lassen Sie sich beraten! Ihr Tierrechtsanwalt steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Unsere Leistungen

Unser Leistungsspektrum reicht von „A“ wie Arbeitsrecht bis hin zu „Z“ wie Zuchtverträge.

Schadensersatz
Wir begleiten Sie bei der Geltendmachung sowie bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Gutachten
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Gutachtern sowie bei der Überprüfung von Gutachten.
Gewährleistung
Wir bieten Rechtsberatung im Gewährleistungsfall bei Kauf und Auktion.
Unfälle
Wir unterstützen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Unfällen oder der Abwehr im Schadensfall und helfen bei der Suche nach Gutachtern.
Kaufvertrag privat
Wir begleiten Tierliebhaber bei der Erstellung von Kaufverträgen und beraten Sie im Falle des Verkaufs.
Kaufvertrag gewerblich
Händler unterstützen wir bei der individuellen Kaufvertragserstellung.
Deck- und Zuchtverträge
Züchtern bieten wir Hilfe bei der Erstellung von Deck- und Zuchtverträgen sowie Beratung nach dem Tierzuchtgesetz.
Arbeitsrecht
Neben der tierrechtlichen Unterstützung helfen wir unseren Mandaten ebenso arbeitsrechtlich und in allen vertraglichen Angelegenheiten wie bei Pensionsverträgen.
Hofnachfolge und Erbrecht
Gerne vertreten wir Sie auch in allen Angelegenheiten der Hofenachfolge-, oder des Erbrechts.
Approbation und Niederlassung
Als Tierarzt helfen wir Ihnen gerne bei der Approbation, der Niederlassung und dem allgemeines Berufsrecht.
Praxis von Tierärzten
Wir helfen Tierärzten bei Kooperationsverträgen oder bei Praxisauseinandersetzungen, der Praxisübernahme sowie -abgabe.

Tierarzthaftung
Tierärzten helfen wir bei Haftungsangelegenheiten insbesondere bei Kaufuntersuchungen sowie bei Behandlungsfehlern und fehlerhafter Ankaufuntersuchung.
Vertragspflichten
Tierärzten helfen wir bei Vertragspflichten gegenüber Tierhaltern.
Abrechnung
Selbstverständlich sind wir in allen Fragen zur Abrechnung oder Forderungseintreibung für unsere Mandaten da.
Insolvenz
Tierärzten, Hofbesitzern, Züchtern oder Tierpensionen aber auch Reitställen oder Auktionatoren helfen wir bei Insolvenz.

Zur Beurteilung von Vertragspflichterfüllungen sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Rechtsanwältin Julia Ziegeler

 


Tätigkeiten von horak Rechtsanwälte im Tierrecht

Unsere Kanzlei ist spezialisiert darauf, die vielfältigen rechtlichen Aspekte des Tierrechts zu betreuen, die von der Tierhaltung und dem Tierschutz bis hin zu internationalen Fragestellungen und Vertragsgestaltungen reichen. Wir vertreten Tierhalter, Züchter, Tiersportler, Tierschutzorganisationen, Landwirte, Behörden sowie Unternehmen, die mit Tieren arbeiten. Dabei haben wir stets sowohl die Interessen der Menschen als auch das Wohl der Tiere im Blick.


1. Tier-Zivilrecht

1.1. Tierhalterrecht

  • Schadensersatz und Haftung:
    • Beispiel: Ein Hund beißt eine Person, und der Tierhalter wird für entstandene medizinische Kosten und Schmerzensgeld in Anspruch genommen. Wir klären die Haftung nach § 833 BGB und verteidigen den Tierhalter oder helfen dem Geschädigten, Ansprüche geltend zu machen.
  • Streitigkeiten über Tierhaltung:
    • Beispiel: Ein Mieter möchte trotz eines Verbots im Mietvertrag einen Hund halten. Wir vertreten Tierhalter in Auseinandersetzungen mit Vermietern oder Nachbarn.
  • Rechtsfragen bei gefährlichen Tieren:
    • Beratung zu Haltungsauflagen, wie Maulkorb- und Leinenpflicht oder Wesenstests.

1.2. Vertragsrecht rund um Tiere

  • Tierkaufverträge:
    • Erstellung und Prüfung von Verträgen für den Kauf von Tieren, z. B. Pferden oder reinrassigen Hunden.
    • Beispiel: Ein Pferd wird nach dem Kauf lahm, und der Käufer möchte vom Vertrag zurücktreten. Wir prüfen Gewährleistungsansprüche und vertreten Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
  • Reitbeteiligungsverträge:
    • Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Reitbeteiligung und des Tierhalters.
  • Zuchtverträge:
    • Beispiel: Ein Züchter verkauft einen Deckhengst, und es entsteht Streit über die Qualität der Nachkommen. Wir erstellen wasserdichte Zuchtverträge und vertreten die Rechte beider Parteien.

1.3. Tierarztrecht

  • Haftung bei Behandlungsfehlern:
    • Vertretung von Tierhaltern oder Tierärzten bei Streitigkeiten über vermeintliche Fehlbehandlungen.
    • Beispiel: Ein Hund stirbt nach einer Operation, und der Tierhalter erhebt Schadensersatzforderungen. Wir klären die Haftung nach tierärztlichem Berufsrecht.
  • Ankaufsuntersuchungen:
    • Beratung zu Konflikten über fehlerhafte Kaufuntersuchungen, z. B. bei Pferden.

2. Tier-Verwaltungsrecht

2.1. Tierschutzrecht

  • Anzeigen und Verteidigung:
    • Beispiel: Ein Tierschutzverein zeigt einen Landwirt wegen Misshandlung seiner Tiere an. Wir unterstützen Tierschutzorganisationen bei der Durchsetzung von Maßnahmen oder vertreten Landwirte, wenn unberechtigte Vorwürfe erhoben werden.
  • Behördliche Auflagen und Tierhaltungsverbote:
    • Vertretung von Tierhaltern gegen behördliche Maßnahmen wie Tierhaltungsverbote, Auflagen oder Tierbeschlagnahmungen.
    • Beispiel: Ein Veterinäramt beschlagnahmt exotische Tiere aufgrund unzureichender Haltungsbedingungen. Wir vertreten Tierhalter oder beraten Behörden bei rechtlichen Fragen.

2.2. Nutztierhaltung

  • Beratung zu Vorschriften:
    • Einhaltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) und anderer rechtlicher Anforderungen.
    • Beispiel: Ein Landwirt benötigt Unterstützung bei der Umsetzung neuer Stallvorgaben oder der Haltung von Legehennen.
  • Seuchenbekämpfung:
    • Vertretung von Landwirten bei Maßnahmen wie Keulungen oder Quarantäne.
    • Beispiel: Nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest wird ein Betrieb geschlossen. Wir helfen bei Entschädigungsforderungen.

3. Tiersportrecht

3.1. Pferdesportrecht

  • Vertragsrecht:
    • Erstellung von Verträgen für Turnierpferde, z. B. Leasing- oder Kaufverträge.
    • Beispiel: Streit um die Nutzung eines Pferdes bei einem Turnier.
  • Haftungsfragen:
    • Klärung der Haftung bei Unfällen während des Trainings oder Turniers.
    • Beispiel: Ein Zuschauer wird bei einem Turnier von einem Pferd verletzt.

3.2. Hundesportrecht

  • Vertragsgestaltung:
    • Verträge für Hundesportvereine und Veranstalter von Wettbewerben.
  • Konflikte bei Wettbewerben:
    • Streitigkeiten über die Teilnahme oder Disqualifikation von Hunden.

4. Unterstützung für Tierschutzvereine

4.1. Rechtsberatung

  • Gründung und Betrieb:
    • Unterstützung bei der Gründung von Tierschutzvereinen, einschließlich Satzungsgestaltung.
    • Beispiel: Ein Tierschutzverein möchte seine Gemeinnützigkeit rechtlich absichern.
  • Tierschutzkampagnen:
    • Rechtliche Begleitung von Kampagnen gegen Massentierhaltung oder illegalen Tierhandel.

4.2. Vertretung in Streitfällen

  • Schutz von Tieren:
    • Vertretung von Vereinen bei der Rücknahme von Tieren aus schlechter Haltung.
    • Beispiel: Ein Verein übernimmt Hunde aus illegaler Zucht und benötigt juristische Unterstützung bei der Klärung der Eigentumsrechte.

5. Europäisches, grenzüberschreitendes und internationales Tierrecht

5.1. Europäisches Tierrecht

  • EU-Regelungen:
    • Beratung zu Vorgaben wie der Richtlinie 98/58/EG (Tierschutzrichtlinie) und der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht).
    • Beispiel: Ein Tierhalter benötigt Beratung zu den Anforderungen an Tiertransporte in der EU.

5.2. Grenzüberschreitender Tierhandel

  • Import und Export von Tieren:
    • Beratung zu Anforderungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES).
    • Beispiel: Ein Händler möchte Papageien aus Südamerika importieren und benötigt rechtliche Unterstützung bei den Genehmigungen.

6. Vertragsgestaltung im Tierrecht

6.1. Verträge für Züchter und Tierhalter

  • Deckverträge und Zuchtvereinbarungen:
    • Beispiel: Ein Züchter möchte eine Vereinbarung über die Nutzung eines Deckrüden rechtssicher gestalten.
  • Adoptionsverträge:
    • Gestaltung von Schutzverträgen für Tierschutzorganisationen.

6.2. Spezialverträge

  • Tierleasing:
    • Verträge zur vorübergehenden Nutzung von Tieren, z. B. Reitbeteiligungen oder Leasingverträge für Turnierpferde.

7. Strafrecht im Tierrecht

7.1. Verteidigung gegen Vorwürfe

  • Vertretung von Tierhaltern oder Unternehmen bei strafrechtlichen Vorwürfen wie Tierquälerei.
  • Beispiel: Ein Landwirt wird beschuldigt, Tiere nicht artgerecht gehalten zu haben.

7.2. Strafanzeigen im Tierschutz

  • Unterstützung bei der Erstattung von Anzeigen gegen Tierquäler.
  • Beispiel: Eine Tierschutzorganisation erhebt Strafanzeige gegen einen Hundezüchter wegen Misshandlungen.

8. Leistungen im Tierrecht

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Dienstleistungen im Tierrecht, die alle Teilbereiche abdecken. Durch unsere Expertise in nationalem, europäischem und internationalem Tierrecht können wir maßgeschneiderte Lösungen für Tierhalter, Züchter, Tierschutzorganisationen, Behörden und Unternehmen entwickeln. Unser Ziel ist es, sowohl die Interessen unserer Mandanten als auch das Wohl der Tiere nachhaltig zu schützen und zu fördern.

Anwaltliche Leistungen

Aktuelles

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Die Einstufung eines Hundes als „gefährlich“ erfolgt nach den jeweiligen Landesgesetzen, da die Regelungen in Deutschland Ländersache sind. Dennoch gibt es grundlegende Gemeinsamkeiten im Verfahren: 1. Verfahren zur Einstufung als gefährlich Ein Hund kann als gefährlich eingestuft werden, wenn: Die zuständige Behörde (in der Regel das Ordnungsamt oder das Veterinäramt) kann von sich aus tätig […]
By : horak Rechtsanwälte | Feb. 1, 2025

Rechtliche Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Bereich der biologischen Landwirtschaft

Die rechtliche Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Bereich der biologischen Landwirtschaft wird durch verschiedene Bio-Kennzeichnungen und -Standards geregelt, die spezifische Anforderungen an die Haltung, Fütterung und das Wohl der Tiere stellen. Die wichtigsten Aspekte umfassen: 1. EU-Bio-Standard 2. Demeter 3. Bioland 4. Naturland Gemeinsame Prinzipien aller Bio-Kennzeichnungen: Die spezifischen Anforderungen variieren je nach Zertifizierung, aber […]
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Neuerungen im Tierrecht in Deutschland und Europa

Das Tierrecht hat sich in jüngster Zeit auf nationaler und europäischer Ebene durch neue gesetzliche Regelungen, Initiativen und Gerichtsentscheidungen weiterentwickelt. Hier sind die wichtigsten Neuerungen: 1. Deutschland a. Änderungen im Tierschutzgesetz (TierSchG) b. Strengere Regeln für Haustiere c. Förderung alternativer Proteine: 2. Europäische Union a. Aktualisierung der EU-Tierschutzstrategie b. Reform der Tierversuchsrichtlinie (Direktive 2010/63/EU): c. […]
By : horak Rechtsanwälte | Jan. 17, 2025
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Die Kanzlei für Tierrecht

Mit dem Tierrechtsanwalt stehen Ihnen Rechtsanwälte zur Verfügung, die Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit bieten, um Ihre Zukunft zu gestalten. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international. Als Kanzlei für Tierrecht setzen wir uns umfassend für den Schutz der Rechte von Tieren und ihrer Halter ein. Unser Tätigkeitsbereich umfasst eine Vielzahl juristischer Themen, die von der Haltung und Nutzung von Tieren über den Tierschutz bis hin zu tierbezogenen Vertragsgestaltungen reichen. Im Fokus stehen die rechtliche Beratung, Interessenvertretung und strategische Förderung des Tierschutzes.

„Das ist auch gut so.“

„Wir bieten jedoch mehr.“

Unsere Tierrechtskanzlei bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen, um Tierhalter, Tierschutzorganisationen, Züchter, Tierärzte und Landwirte in allen rechtlichen Fragen rund um Tiere zu unterstützen. Durch unsere Expertise in Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht setzen wir uns für die Rechte von Tieren und ihren Haltern ein und tragen zur Verbesserung des Tierschutzes bei. Unser Ziel ist es, sowohl präventiv als auch konfliktlösend zu wirken und den Tierschutz in Deutschland und darüber hinaus zu stärken.

 


1. Beratung und Vertretung in Tierrechtsfällen

1.1. Tierhalterrecht

  • Beratung bei Haftungsfragen:
    • Wer haftet, wenn ein Tier einen Schaden verursacht?
    • Unterstützung bei Streitfällen (z. B. Hundebiss, Pferdetritt).
  • Unterstützung bei behördlichen Anordnungen:
    • Verteidigung gegen Auflagen oder Tierhaltungsverbote durch Veterinärämter.
  • Vertretung bei Konflikten mit Nachbarn:
    • Streitigkeiten über Tierhaltung (z. B. Lärmbelästigung durch Hunde).

1.2. Tierschutzrecht

  • Einsatz gegen Tierquälerei:
    • Anzeigen gegen Tierquäler und Vertretung von Tierschutzorganisationen.
    • Beratung bei Verdachtsfällen und Dokumentation von Misshandlungen.
  • Verteidigung von Tierschutzorganisationen:
    • Unterstützung bei der Durchsetzung von Tieradoptionen oder Rücknahmen von Tieren aus schlechter Haltung.

1.3. Vertragsrecht rund um Tiere

  • Erstellung und Prüfung tierbezogener Verträge, darunter:
    • Kaufverträge für Tiere (z. B. Pferde, Hunde, Zuchttiere).
    • Miet- und Leasingverträge für Tiere (z. B. Reitbeteiligungen).
    • Tierarztverträge (Haftung bei Behandlungsfehlern).
    • Deckverträge für Zuchttiere.
    • Pflege- und Adoptionsverträge.
  • Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen:
    • Durchsetzung von Gewährleistungsrechten beim Kauf (z. B. versteckte Mängel bei Tieren).

1.4. Tierhalterhaftung

  • Verteidigung bei Schadensersatzforderungen:
    • Vertretung von Tierhaltern, wenn Dritte durch ein Tier geschädigt werden.
  • Schadensersatzklagen:
    • Geltendmachung von Ansprüchen bei Schäden durch Dritte an Tieren.

2. Unterstützung für Tierschutzorganisationen und Vereine

2.1. Rechtliche Beratung

  • Unterstützung bei der Gründung und Führung von Tierschutzvereinen.
  • Prüfung von Satzungen und Vereinsstrukturen.
  • Sicherstellung der Gemeinnützigkeit.

2.2. Vertretung in Verfahren

  • Verteidigung bei Klagen oder behördlichen Verfahren.
  • Unterstützung bei der Rücknahme von Tieren aus Misshandlungen.

2.3. Förderung von Kampagnen

  • Rechtliche Begleitung von Kampagnen gegen Massentierhaltung, illegalen Tierhandel oder Tierquälerei.
  • Beratung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Öffentlichkeitsarbeit.

3. Landwirtschaft und Nutztierrecht

3.1. Beratung für Landwirte

  • Einhaltung von Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV).
  • Unterstützung bei behördlichen Kontrollen und Streitigkeiten.
  • Gestaltung von Verträgen für Tierhaltung und Tierhandel.

3.2. Unterstützung bei Tierseuchen

  • Vertretung bei Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung (z. B. Keulungen, Sperrzonen).
  • Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.

4. Tierarztrecht

4.1. Beratung und Vertretung von Tierärzten

  • Unterstützung bei Streitigkeiten aus Behandlungsfehlern.
  • Beratung zu Haftungsfragen, z. B. bei Ankaufsuntersuchungen.
  • Vertragsgestaltung für Tierärzte (Kooperationsverträge, Praxisübernahmen).

4.2. Tierhaltervertretung

  • Durchsetzung von Ansprüchen bei fehlerhafter Behandlung.
  • Rechtsbeistand bei Konflikten über Behandlungskosten.

5. Recht für Züchter und Tierhändler

5.1. Unterstützung von Züchtern

  • Gestaltung von Zuchtverträgen und Deckvereinbarungen.
  • Beratung zu den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung und des Tierzuchtgesetzes (TierZG).
  • Vertretung bei Streitigkeiten über Nachkommen (z. B. Erbkrankheiten).

5.2. Bekämpfung illegaler Tierzucht

  • Unterstützung von Tierschutzorganisationen bei der Verfolgung illegaler Tierzuchten.
  • Beratung zu Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG).

6. Recht für Tierhalter im privaten Bereich

6.1. Heimtierrecht

  • Beratung zu Haltungsauflagen für Hunde bestimmter Rassen (z. B. Wesenstests, Maulkorbpflicht).
  • Unterstützung bei Konflikten über die artgerechte Haltung (z. B. bei Mietverhältnissen).
  • Durchsetzung von Schadensersatz bei tierbezogenen Unfällen (z. B. Hundebisse).

6.2. Exoten und Wildtiere

  • Beratung zu Haltegenehmigungen und behördlichen Auflagen.
  • Vertretung bei Streitigkeiten über die Haltung exotischer Tiere.

7. Unterstützung bei rechtlichen Entwicklungen

7.1. Lobbyarbeit

  • Unterstützung von Tierschutzorganisationen bei der Verbesserung von Tierschutzgesetzen.
  • Entwicklung von Vorschlägen für Gesetzesänderungen und politische Initiativen.

7.2. Fortbildung und Aufklärung

  • Seminare und Workshops für Tierhalter, Landwirte und Tierschutzvereine.
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für rechtliche Fragen im Tierschutz.

8. Strafrechtlicher Schutz von Tieren

8.1. Anzeigen gegen Tierquäler

  • Unterstützung bei der Erstattung von Anzeigen nach § 17 TierSchG.
  • Vertretung von Tierhaltern und Tierschutzorganisationen in Strafverfahren.

8.2. Verteidigung von Tierhaltern

  • Vertretung in strafrechtlichen Verfahren, z. B. bei Vorwürfen der Vernachlässigung oder Misshandlung.

9. Beispiele für konkrete Fälle

  • Hundebiss: Vertretung eines Tierhalters, dessen Hund einen Dritten verletzt hat, einschließlich Abwehr oder Verhandlung von Schadensersatzansprüchen.
  • Pferdekauf: Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für ein Pferd mit verschwiegenen Mängeln (z. B. Lahmheit).
  • Illegaler Handel: Unterstützung einer Tierschutzorganisation bei der Strafanzeige gegen einen Händler für illegalen Handel mit exotischen Tieren.
  • Massentierhaltung: Vertretung eines Landwirts bei Streitigkeiten über Auflagen zur Stallmodernisierung.
Kanzlei

Unsere Mandanten

Wen wir beraten und vertreten – eine Auswahl unserer Mandanten.

Tierärzte
Tierhalter
Landwirtschaftliche Betriebe
Züchter
Zuchtinstitutionen
Tierstiftungen
Reitställe
Pferdeauktionatoren
Körperschaften
Tierliebhaber
Tierpensionen
Hofbesitzer

Als spezialisierte Kanzlei im Tierrecht vertreten wir eine breite Palette von Mandanten, die in unterschiedlicher Weise mit Tieren und tierschutzrechtlichen Fragestellungen zu tun haben. Unsere Mandanten reichen von Privatpersonen (Tierhalter, Züchter) über Unternehmen, Tierschutzorganisationen und Tierärzte bis hin zu Behörden und internationalen Organisationen. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Mandantengruppen, typische Fälle und relevante Gerichtsentscheidungen dar.


1. Tierhalter

1.1. Privatpersonen

  • Beispiele:
    • Hundebiss-Vorfall: Ein Hund beißt ein Nachbarskind. Der Tierhalter wird auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Wir verteidigen den Tierhalter vor Gericht.
      • Gerichtsentscheidung: OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.2017, Az. 12 U 692/17: Ein Tierhalter wurde zu 2.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil er seine Sorgfaltspflichten nicht erfüllt hatte.
    • Vermieter-Streit über Tierhaltung: Ein Mieter hält trotz eines Verbots im Mietvertrag eine Katze. Der Vermieter verlangt die Entfernung des Tieres. Wir vertreten den Mieter bei der Durchsetzung seines Rechts.
      • Gerichtsentscheidung: BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12: Ein generelles Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam.

1.2. Gewerbliche Tierhalter

  • Beispiele:
    • Hundepension: Ein Hund wird während des Aufenthalts in einer Hundepension verletzt. Wir klären die Haftung des Betreibers.
    • Pferdepension: Streitigkeiten über die Versorgung und Haltung von Pferden in einer Pensionsanlage.

2. Züchter

2.1. Hundezüchter

  • Beispiele:
    • Qualzucht: Ein Züchter wird von einer Tierschutzorganisation angezeigt, weil er Hunde mit gesundheitsschädlichen Merkmalen (z. B. überzüchtete Möpse) züchtet. Wir verteidigen den Züchter oder vertreten die Tierschutzorganisation.
      • Gerichtsentscheidung: VG Münster, Urteil vom 15.10.2019, Az. 7 K 234/18: Zuchtverbot für Möpse mit bekannten genetischen Defekten.
    • Deckvertrag-Streit: Ein Hundezüchter verklagt den Besitzer eines Deckrüden, weil dieser eine Deckung verweigert. Wir klären die Ansprüche aus dem Vertrag.

2.2. Pferdezüchter

  • Beispiele:
    • Mängelhaftung: Ein Käufer verklagt den Züchter eines Fohlens wegen eines genetischen Defekts. Wir prüfen die Haftung des Züchters.
      • Gerichtsentscheidung: OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2020, Az. I-12 U 43/20: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Verschweigens eines Erbkrankheitsrisikos.

3. Landwirte und Nutztierhalter

3.1. Nutztierhalter

  • Beispiele:
    • Tierschutzverstöße: Ein Landwirt wird wegen unzureichender Stallgrößen angezeigt. Wir vertreten ihn gegenüber dem Veterinäramt.
      • Gerichtsentscheidung: VG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2021, Az. 4 K 789/20: Verpflichtung eines Landwirts zur Nachrüstung von Ställen aufgrund zu geringer Bewegungsfreiheit für Schweine.
    • Tierseuchen: Ein Geflügelhalter wird wegen eines Ausbruchs der Vogelgrippe aufgefordert, seinen Bestand zu keulen. Wir vertreten ihn bei Entschädigungsforderungen.

3.2. Agrarunternehmen

  • Beispiele:
    • Subventionsstreitigkeiten: Beratung zu Förderprogrammen und Tierschutzauflagen.
    • Vertragsgestaltung: Unterstützung bei Verträgen für Tiertransporte und Futtermittel.

4. Tierschutzorganisationen

4.1. Schutzmaßnahmen

  • Beispiele:
    • Tieradoptionen: Beratung bei der Gestaltung von Schutz- und Adoptionsverträgen.
    • Rücknahme von Tieren: Vertretung bei der Rückführung von Tieren, die nicht artgerecht gehalten werden.
      • Gerichtsentscheidung: VG Münster, Urteil vom 01.12.2018, Az. 7 K 432/18: Rücknahme eines Hundes durch einen Tierschutzverein nach Verstößen gegen die Adoptionsvereinbarung.

4.2. Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen

  • Beispiele:
    • Rechtliche Begleitung von Kampagnen gegen Massentierhaltung oder illegalen Wildtierhandel.
    • Beratung zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei Medienauftritten und Spendenaktionen.

5. Tierärzte

5.1. Tierarzthaftung

  • Beispiele:
    • Fehlerhafte Behandlung: Ein Tierhalter fordert Schadensersatz für die fehlerhafte Behandlung seines Pferdes. Wir verteidigen den Tierarzt oder setzen Ansprüche des Tierhalters durch.
      • Gerichtsentscheidung: OLG Oldenburg, Urteil vom 22.08.2019, Az. 5 U 80/19: Ein Tierarzt haftete wegen unzureichender Aufklärung vor einer Operation.

5.2. Vertragsgestaltung

  • Beispiele:
    • Erstellung von Verträgen für Praxisübernahmen, Kooperationen oder Tierarztleistungen.

6. Behörden und öffentliche Institutionen

6.1. Veterinärämter

  • Beispiele:
    • Beratung zu rechtlichen Vorgaben bei Kontrollen von Tierhaltungsbetrieben.
    • Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung.

6.2. Zoll- und Naturschutzbehörden

  • Beispiele:
    • Unterstützung bei der Durchsetzung von CITES-Bestimmungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen).
    • Vertretung in Fällen von illegalem Wildtierhandel.

7. Unternehmen und Tierparks

7.1. Tierparks und Zoos

  • Beispiele:
    • Beratung zu artgerechter Tierhaltung gemäß europäischen Vorgaben.
    • Unterstützung bei Konflikten über Genehmigungen oder Auflagen.

7.2. Unternehmen im Tierhandel

  • Beispiele:
    • Beratung zu rechtlichen Anforderungen im nationalen und internationalen Tierhandel.
    • Vertragsgestaltung für Exotenhändler oder Züchter.

8. Grenzüberschreitendes und internationales Tierrecht

8.1. Internationaler Tierhandel

  • Beispiele:
    • Beratung zu Import- und Exportbestimmungen gemäß CITES.
    • Vertretung in Streitfällen über grenzüberschreitende Tierkäufe.

8.2. EU-Tierrecht

  • Beispiele:
    • Beratung zu europäischen Vorschriften wie der Tierschutzrichtlinie (98/58/EG) oder der Tiergesundheitsverordnung (EU 2016/429).

9. Gerichtsentscheidungen und Beispiele

MandantFallEntscheidung
Privatperson (Tierhalter)Schadensersatz wegen HundebissOLG Koblenz, Az. 12 U 692/17: Tierhalter haftete wegen unzureichender Aufsicht.
LandwirtStreit über Stallgrößen und TierschutzauflagenVG Stuttgart, Az. 4 K 789/20: Verpflichtung zur Stallmodernisierung.
TierschutzvereinRücknahme eines misshandelten HundesVG Münster, Az. 7 K 432/18: Rücknahme durchgesetzt.
ZüchterStreit um genetischen Defekt eines verkauften TieresOLG Hamm, Az. I-12 U 43/20: Rücktritt wegen Verschweigens von Erbkrankheiten.
TierarztSchadensersatzforderung wegen fehlerhafter BehandlungOLG Oldenburg, Az. 5 U 80/19: Haftung wegen unzureichender Aufklärung.

10. Tierrechtsmandanten

Unsere Mandanten decken die gesamte Bandbreite des Tierrechts ab: von Privatpersonen über Unternehmen, Tierärzte und Landwirte bis hin zu Behörden und internationalen Organisationen. Mit umfassender Expertise und spezialisierter Erfahrung vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellungen – national wie international – stets unter Berücksichtigung des Tierwohls.

Mandanten

Profil


Kanzlei für Tierrecht  Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Sachverständige

„Ihr Ziel ist unser Ziel.“


Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir im Einzelfall auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.



Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” – das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.


Tierrechtsanwalt Hannover

Profil

Unsere Angebote

Wir bieten derzeit aufgrund der hohen Nachfrage die nachfolgenden Gebührenpakete zu den dort jeweils genannten Konditionen an:


Erstberatung
Erste Beratung zu einem Pauschalbetrag

  • Sie benötigen eine erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage?
  • Sie wollen zunächst weder eine Rechtsvertretung Dritten gegenüber noch ein ausführliches Rechtsgutachten sondern haben lediglich eine konkrete Frage zu einer rechtlichen Problemstellung?


  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!

Erstberatung


Pauschalhonorar
Beratung und Vertretung auf der Basis von einmaligen Pauschalhonoraren

  • Sie wollen anwaltliche Hilfe umfassend zu einer Angelegenheit in Anspruch nehmen?
  • Sie benötigen einen Vertrag oder möchten vertragliche Unterlagen und sich daraus ergebende Rechtsfolgen prüfen lassen?


  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!

Einmalige Pauschale


Stundensatz
Themenspezifisches Angebot nach Aufwand und Stundensatz

  • Sie möchten flexibel mit einem Stundensatz kalkulieren?
  • Ihr Projekt ist individuell und die Abrechnung unsere Leistungen soll nach Aufwand erfolgen?


  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!

Stundensatz


Onlineberatung
Beratung per E-Mail zu einem Pauschalbetrag

  • Sie wollen keine Zeit verlieren?
  • Sie möchten sich ortsunabhänig beraten lassen?


  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!

Onlineberatung


Dauerberatung
Dauerberatung und -vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung

  • Sie wollen Ihre rechtlichen Angelegenheiten insgesamt oder teilweise bis auf weiteres von Horak Rechtsanwälte betreut wissen?


  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!

Monatliche Vergütung




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Dauerberatung und -vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung

  • Sie haben eine außergewöhnliche Angelegenheit und möchten, dass wir ein Angebot für Sie maßschneidern?


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Neues Angebot



Lassen Sie sich von Profis beraten. Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Angebote

Rechtsanwälte / Fachanwälte / Patentanwälte

Unsere Anwälte sind spezialisiert.

Rechtsanwalt Michael Horak Hannover Stuttgart Wien Zürich Anwalt für Tierrecht

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

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Tierrecht Anwalt Julia Ziegeler Rechtsanwältin Hannover geboren in Bückeburg Rehburg-Loccum

Julia Ziegeler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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Anna Umberg Rechtsanwältin Hannover Nutzungsrecht Verbreitungsrecht Tiervertragsrecht

Anna Umberg, LL.M., M.A.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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Andree Eckhard Patentanwalt Hannover Patentrecht Markenrecht Wettbewerbsrecht UWG Hamburg Tierrechtsanwalt

Dipl-Phys. Andree Eckhardt

Patentanwalt
Europäischer Markenanwalt und Designanwalt

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Rechtsanwältin Katharina Gitmann-Kopilevich Hannover Tierrecht

Katharina Gitmann-Kopilevich

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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Karoline Behrend Rechtsanwältin Hannover Pferderecht Tierrecht

Karoline Behrend

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht

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Dipl. Biol. Dr. Johanna K. Müller-Kühne Patentanwältin · Dr. rer. nat. · Rechtsanwältin Hannover Tierrecht

Dr. Johanna K. Müller-Kühne

Patentanwältin · Dr. rer. nat. · Dipl. Biol.
European Patent Attorney
Europäische Markenanwältin und Designanwältin

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Rechtsanwalt Andreas Friedlein

Andreas Friedlein

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Rechtsanwalt Stefan Karfusehr

Stefan Karfusehr

Rechtsanwalt

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Jonas A. Herbst

Rechtsanwalt

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Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.

  • Entwicklungen im Tierrecht durch Urteile

    Entwicklungen im Tierrecht durch Urteile

    In den vergangenen Jahren haben deutsche Gerichte in verschiedenen Bereichen des Tierrechts bedeutende Entscheidungen getroffen. Nachfolgend finden Sie eine summarische Auswahl aktueller Urteile aus der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit. 1. Zivilgerichte 1.1 Haftung von Tierhaltern bei Tierarztkosten 1.2 Kein „Wechselmodell“ für einen gemeinsam angeschafften Hund nach Trennung 1.3 Zuweisung eines Familienhundes nach Trennung richtet sich…


  • Tierarztaufgaben und die Verantwortung

    Tierarztaufgaben und die Verantwortung

    Tierärzte sind medizinische Fachkräfte, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren spezialisiert haben. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Diagnose, Behandlung und Prävention von Krankheiten bei Haustieren, Nutztieren und Wildtieren. Die Aufgaben eines Tierarztes umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die sowohl medizinische als auch beratende Aspekte beinhalten. Hier sind einige der…


  • Nutztierrecht verstehen

    Nutztierrecht verstehen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) unterscheidet zwischen Nutztieren und Haustieren. Diese Einteilung ist interessant für den Halter, da die Haftungsfrage bei Schäden – die das Tier verursacht – abhängig von der Tierart ist. Haftungsfrage bei Schäden Läuft beispielsweise die Kuh eines Bauern aus dem Stall vor ein Auto, so haftet der Bauer nicht für den entstandenen Schaden,…


  • Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung

    Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung

    Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken,…


  • Tierhalter sein

    Tierhalter sein

    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Ein Tierhalter ist jemand, der ein oder mehrere Haustiere hält. Wer das Tier besitzt und das Tier nutzt oder seine Gesellschaft möchte, ist somit ein Tierhalter. Tierhalter-Definition des BGH Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert folgende Personen als Tierhalter:  Wir kennen uns aus im Tierrecht. Nutzen Sie…


  • Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

    Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

    Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen. Ein Behandlungsfehler oder auch Kunstfehler liegt vor, sobald eine tierärztliche Behandlung nicht nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. Es gelten dabei die Standards, die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehen. Lege latis „Lege latis“, das heißt „nach der ärztlichen Kunst“. Eine fehlerhafte Behandlung wird daher auch nicht lege…


  • Schaden durch ein Nutztier

    Schaden durch ein Nutztier

    Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier…


  • Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen

    Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen

    Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Großtiere Pferde, Hunde oder auch Rinder – eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist insbesondere für diejenigen wichtig, die sich größere Tiere wie halten. Kleintiere Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen Schaden an, ist dieser in der Regel über die…


  • Tierhalterhaftung einbeziehen

    Tierhalterhaftung einbeziehen

    Hundebisse und Reitunfälle – diese Haftungsfälle gehören zu den Unfällen, mit denen ein Tierhalter rechnen sollte. Der Tierhalter muss darum möglicherweise mit Schmerzensgeld, Strafe und Schadensersatzzahlungen rechnen. Wer Tiere hält, haftet nämlich auch für die von ihnen verursachten Schäden. Im Ergebnis empfiehlt sich für jeden Tierhalter der Abschluss einer auf seine Bedürfnisse abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherung. Rechtsanwalt…


  • Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht

    Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht

    a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…


Anwälte

Juristische Gebiete des Tierechts

Tierrechtliche Fälle fließen ein in folgende rechtliche Bereiche ein:

Allgemeines Zivilrecht
z.B. Tierhaftungsrecht als Schadensersatzrecht
Strafrecht
z.B. Tierhaftungsrecht wegen Körperverletzung
Verwaltungsrecht
z.B. Wesensprüfung sog. Kampfhunde

1. Tierrecht im Detail

Tierrecht umfasst alle Rechtsgebiete, die sich mit Tieren befassen. Tiere sind nach deutschem Recht keine Sachen (§ 90a BGB), werden aber ähnlich behandelt, solange keine speziellen Regelungen greifen. Tierrecht berührt – wie oben dargestellt – das Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht.


2. Zivilrechtliche Aspekte

Tierkaufrecht

  • Rechte des Käufers: Käufer können Mängel geltend machen (z. B. Krankheit, falsche Eigenschaften).
  • Vertragstypen: Meistens Kaufvertrag (§ 433 BGB), aber auch Werkvertrag (z. B. bei Zuchtaufträgen).
  • Haftung des Verkäufers: Haftet für zugesicherte Eigenschaften und versteckte Mängel.

Tierzuchtrecht

  • Ziele: Förderung gesunder und leistungsstarker Zuchttiere.
  • Rechte und Pflichten der Züchter:
    • Einhaltung von Zuchtprogrammen.
    • Schutz der Zuchtergebnisse (z. B. Abstammungssicherung).
  • Verträge: Deckverträge, Kaufverträge, Genetikverträge.

Tierarztrecht

  • Rechte des Tierhalters:
    • Anspruch auf fachgerechte Behandlung.
    • Schadenersatz bei Behandlungsfehlern.
  • Pflichten des Tierarztes:
    • Dokumentationspflicht.
    • Aufklärungspflicht über Risiken.
    • Haftung für Kunstfehler (ähnlich wie bei Ärzten).

Tierhalterrecht

  • Verantwortung: Halter haftet für Schäden durch sein Tier (§ 833 BGB).
  • Unterscheidung:
    • Luxustiere (z. B. Hunde, Katzen): Halter haftet grundsätzlich.
    • Nutztiere (z. B. Kühe, Pferde): Haftung nur bei Fahrlässigkeit.
  • Versicherung: Haftpflichtversicherung für Tierhalter ist empfehlenswert.

3. Verwaltungsrechtliche Aspekte

Tierschutzrecht

  • Grundsatz: Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 1 TierSchG).
  • Verbote:
    • Qualzucht (§ 11b TierSchG).
    • Misshandlungen und Aussetzung.
    • Tierversuche ohne Genehmigung.
  • Behördliche Kontrolle: Tierhaltungsbetriebe und Züchter unterliegen staatlicher Überwachung.

Tierartenrecht

  • Artenschutz:
    • Regelungen zum Schutz bedrohter Tierarten (z. B. nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen).
    • Verbot des Handels mit geschützten Arten.
  • Exotenhaltung:
    • Strenge Auflagen bei gefährlichen oder geschützten Tierarten (z. B. Meldepflicht, Haltungsnachweise).

Tiersportrecht

  • Regelungen:
    • Schutz der Tiere im Sport (z. B. Reitsport, Hundesport).
    • Anforderungen an Training und Wettkämpfe.
    • Dopingverbote für Tiere.
  • Kontrollen: Veterinäramt und Sportverbände überwachen die Einhaltung.

Tiervereinsrecht

  • Tierheime und Tierschutzvereine:
    • Rechtliche Grundlage oft als eingetragener Verein (e. V.).
    • Finanzierung durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Fördergelder.
  • Tierschutzarbeit:
    • Zusammenarbeit mit Behörden und Tierhaltern.
    • Vermittlung von Tieren, aber auch Haftung für vermittelte Tiere.

4. Strafrechtliche Aspekte

Straftaten gegen Tiere

  • Tierquälerei (§ 17 TierSchG):
    • Wer einem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, wird bestraft.
  • Schutz gefährdeter Arten: Verstöße gegen das Artenschutzrecht können strafrechtlich verfolgt werden.
  • Illegale Zucht und Handel:
    • Zucht ohne Genehmigung.
    • Handel mit geschützten oder kranken Tieren.

Sanktionen

  • Bußgelder und Strafen:
    • Geldstrafen, Freiheitsstrafen (bis zu 3 Jahre bei Tierquälerei).
    • Berufsverbot für Züchter oder Tierärzte bei schwerwiegenden Verstößen.

5. Typische Konflikte und Lösungsansätze

Konflikte:

  1. Haftung bei Tierbissen: Wenn ein Hund jemanden beißt, haftet der Halter.
  2. Mängel beim Tierkauf: Das gekaufte Pferd ist nicht reitfähig, obwohl zugesichert.
  3. Nachbarschaftsstreit: Hundebellen stört die Nachbarn.
  4. Tierquälerei-Vorwürfe: Ermittlungen gegen Tierhalter wegen Vernachlässigung.

Lösungsansätze:

  • Mediation bei Nachbarschafts- oder Vertragskonflikten.
  • Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
  • Beratung bei behördlichen Auflagen oder Strafverfahren.

6. Rolle eines Tierrechtsanwalts

Ein spezialisierter Anwalt kann:

  • Beraten: Bei Verträgen, Haftungsfragen oder behördlichen Genehmigungen.
  • Vertreten: Vor Gericht oder Behörden (z. B. bei Tierschutzverfahren).
  • Verträge gestalten: Kauf-, Zucht-, und Deckverträge rechtssicher formulieren.
  • Compliance sicherstellen: Unternehmen und Züchter bei der Einhaltung von Vorschriften unterstützen.

Tierrecht zusammengefasst

Das Tierrecht ist ein umfangreiches und facettenreiches Rechtsgebiet, das den Schutz von Tieren und die Rechte der Menschen, die mit ihnen umgehen, in Einklang bringt. Ein fundiertes Wissen über die zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Aspekte ist essenziell für Tierhalter, Züchter und Organisationen.

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