Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie tierrechtliche Themen zusammengefasst.
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Unsere Themen
Erfahren Sie mehr über die nachfolgenden tierrechtlichen Gestaltungen:
Überblick über das Tierrecht
Das Tierrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die Interaktionen zwischen Mensch und Tier regelt. Es greift auf zahlreiche Rechtsbereiche zu, darunter das Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht, aber auch auf Spezialregelungen wie das Tierkaufrecht, Tierzuchtrecht oder das Tierschutzrecht.
1. Zivilrechtliche Aspekte
Tierkaufrecht
Der Kauf eines Tieres unterliegt besonderen Regelungen:
- Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB):
- Der Verkäufer schuldet die Übergabe eines mangelfreien Tieres.
- Ein Tier gilt als mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist, z. B. eine zugesicherte Gesundheit oder Zuchttauglichkeit.
- Sonderregelungen (§ 90a BGB):
- Tiere sind keine Sachen, werden aber rechtlich ähnlich behandelt, soweit keine speziellen Vorschriften greifen.
- Mängelhaftung:
- Bei versteckten Mängeln (z. B. Erbkrankheiten) kann der Käufer Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz fordern.
- Besondere Verträge:
- Zuchtaufträge: Ein Tier wird speziell für den Käufer gezüchtet; es handelt sich um einen Werklieferungsvertrag.
- Rückgabevereinbarungen: Häufig bei Tierheimen oder Züchtern, um sicherzustellen, dass ein Tier bei Problemen zurückgegeben wird.
Tierzuchtrecht
Die Tierzucht ist streng reglementiert, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Zuchttieren zu fördern:
- Ziele der Zucht:
- Förderung bestimmter Eigenschaften (z. B. Gesundheit, Leistung, Verhalten).
- Vermeidung von Qualzuchten (§ 11b TierSchG).
- Vertragsarten:
- Deckverträge: Vereinbarungen zur Nutzung eines Decktiers, häufig mit Regelungen zur Haftung für genetische Defekte.
- Genetikverträge: Verträge zur Nutzung von Sperma, Embryonen oder genetischem Material.
- Haftung bei genetischen Defekten:
- Der Züchter haftet, wenn ein genetischer Mangel vor Vertragsabschluss bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
Tierarztrecht
Tierhalter und Tierärzte stehen in einem besonderen Rechtsverhältnis:
- Pflichten des Tierarztes:
- Fachgerechte Behandlung des Tieres.
- Aufklärung des Halters über Risiken und Behandlungsalternativen.
- Dokumentation der Behandlung.
- Haftung:
- Bei Behandlungsfehlern haftet der Tierarzt auf Schadensersatz.
- Die Beweislast liegt meist beim Halter, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit.
Tierhalterrecht
- Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB):
- Der Halter haftet grundsätzlich für Schäden, die sein Tier verursacht.
- Luxustiere (z. B. Hunde, Katzen): Strenge Gefährdungshaftung.
- Nutztiere (z. B. Rinder, Pferde): Haftung nur bei Fahrlässigkeit des Halters.
- Sorgfaltspflichten:
- Sicherstellung artgerechter Haltung.
- Einhaltung kommunaler Vorschriften (z. B. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht).
2. Verwaltungsrechtliche Aspekte
Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht bildet die Grundlage für den Umgang mit Tieren:
- Grundsatz (§ 1 TierSchG):
- Tiere sind als Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen. Es ist verboten, ihnen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
- Verbote und Pflichten:
- Verbot der Qualzucht (§ 11b TierSchG).
- Verbot von Tierversuchen ohne Genehmigung (§ 8 TierSchG).
- Verpflichtung zur artgerechten Haltung (§ 2 TierSchG).
- Überwachung:
- Behörden wie Veterinärämter kontrollieren Tierhaltungsbetriebe, Züchter und Tierheime.
Tierartenrecht
- Artenschutz (CITES):
- Schutz gefährdeter Tierarten durch Handels- und Halteverbote.
- Exotenhaltung:
- Strenge Regelungen bei der Haltung von Wild- und Exotenarten (z. B. Meldepflicht, Sachkundenachweis).
Tiersportrecht
- Regelungen:
- Vorschriften zur artgerechten Nutzung von Tieren im Sport (z. B. Reitsport, Hundesport, Rennsport).
- Verbot von Doping und übermäßiger Belastung.
- Kontrolle:
- Sportverbände und Veterinärämter überprüfen Training, Wettkämpfe und Transport.
Tiervereinsrecht
- Rechtsform:
- Viele Tierheime und Tierschutzvereine sind als eingetragene Vereine (e. V.) organisiert.
- Aufgaben:
- Vermittlung von Tieren.
- Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung.
- Zusammenarbeit mit Behörden bei der Tierschutzüberwachung.
3. Strafrechtliche Aspekte
Straftaten gegen Tiere
- Tierquälerei (§ 17 TierSchG):
- Verbot, einem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
- Strafmaß: Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.
- Verstöße gegen den Artenschutz:
- Illegaler Handel oder Besitz geschützter Tierarten kann strafrechtlich verfolgt werden.
Verfahren und Sanktionen
- Ermittlungsbehörden:
- Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Sanktionen:
- Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen.
- Tierhalteverbot oder Einziehung des Tieres bei schweren Verstößen.
4. Typische Konflikte und Fallbeispiele
Konflikte:
- Tierbiss: Haftung des Hundehalters, wenn der Hund jemanden verletzt.
- Mängel beim Kauf: Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem kranken Tier.
- Tierquälerei: Ermittlungen wegen unsachgemäßer Haltung oder Misshandlungen.
- Nachbarschaftsstreit: Lärmbelästigung durch Hundegebell.
Fallbeispiele aus der Rechtsprechung:
- Krankes Zuchttier: Ein Deckhengst war nicht zeugungsfähig – Käufer konnte den Kaufpreis zurückverlangen (OLG Koblenz, Az. 5 U 1136/11).
- Tierquälerei bei Qualzucht: Gericht bestätigte das Zuchtverbot für Hunde mit Atemproblemen (BVerwG, Az. 3 C 30.05).
5. Rolle eines Tierrechtsanwalts
Ein spezialisierter Tierrechtsanwalt kann folgende Leistungen erbringen:
- Beratung:
- Prüfung von Kauf-, Zucht- oder Tierarztverträgen.
- Beratung zu artgerechter Haltung und behördlichen Auflagen.
- Streitbeilegung:
- Vertretung bei Konflikten zwischen Tierhaltern, Züchtern oder mit Behörden.
- Mediation bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.
- Vertretung vor Gericht:
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
- Verteidigung in Strafverfahren wegen angeblicher Tierquälerei.
- Schutz geistigen Eigentums:
- Beratung zu Patenten und Markenrechten bei Zuchtprogrammen.
Lassen Sie sich beraten! Ihr Tierrechtsanwalt steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungen
Unser Leistungsspektrum reicht von „A“ wie Arbeitsrecht bis hin zu „Z“ wie Zuchtverträge.
Zur Beurteilung von Vertragspflichterfüllungen sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Tätigkeiten von horak Rechtsanwälte im Tierrecht
Unsere Kanzlei ist spezialisiert darauf, die vielfältigen rechtlichen Aspekte des Tierrechts zu betreuen, die von der Tierhaltung und dem Tierschutz bis hin zu internationalen Fragestellungen und Vertragsgestaltungen reichen. Wir vertreten Tierhalter, Züchter, Tiersportler, Tierschutzorganisationen, Landwirte, Behörden sowie Unternehmen, die mit Tieren arbeiten. Dabei haben wir stets sowohl die Interessen der Menschen als auch das Wohl der Tiere im Blick.
1. Tier-Zivilrecht
1.1. Tierhalterrecht
- Schadensersatz und Haftung:
- Beispiel: Ein Hund beißt eine Person, und der Tierhalter wird für entstandene medizinische Kosten und Schmerzensgeld in Anspruch genommen. Wir klären die Haftung nach § 833 BGB und verteidigen den Tierhalter oder helfen dem Geschädigten, Ansprüche geltend zu machen.
- Streitigkeiten über Tierhaltung:
- Beispiel: Ein Mieter möchte trotz eines Verbots im Mietvertrag einen Hund halten. Wir vertreten Tierhalter in Auseinandersetzungen mit Vermietern oder Nachbarn.
- Rechtsfragen bei gefährlichen Tieren:
- Beratung zu Haltungsauflagen, wie Maulkorb- und Leinenpflicht oder Wesenstests.
1.2. Vertragsrecht rund um Tiere
- Tierkaufverträge:
- Erstellung und Prüfung von Verträgen für den Kauf von Tieren, z. B. Pferden oder reinrassigen Hunden.
- Beispiel: Ein Pferd wird nach dem Kauf lahm, und der Käufer möchte vom Vertrag zurücktreten. Wir prüfen Gewährleistungsansprüche und vertreten Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
- Reitbeteiligungsverträge:
- Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Reitbeteiligung und des Tierhalters.
- Zuchtverträge:
- Beispiel: Ein Züchter verkauft einen Deckhengst, und es entsteht Streit über die Qualität der Nachkommen. Wir erstellen wasserdichte Zuchtverträge und vertreten die Rechte beider Parteien.
1.3. Tierarztrecht
- Haftung bei Behandlungsfehlern:
- Vertretung von Tierhaltern oder Tierärzten bei Streitigkeiten über vermeintliche Fehlbehandlungen.
- Beispiel: Ein Hund stirbt nach einer Operation, und der Tierhalter erhebt Schadensersatzforderungen. Wir klären die Haftung nach tierärztlichem Berufsrecht.
- Ankaufsuntersuchungen:
- Beratung zu Konflikten über fehlerhafte Kaufuntersuchungen, z. B. bei Pferden.
2. Tier-Verwaltungsrecht
2.1. Tierschutzrecht
- Anzeigen und Verteidigung:
- Beispiel: Ein Tierschutzverein zeigt einen Landwirt wegen Misshandlung seiner Tiere an. Wir unterstützen Tierschutzorganisationen bei der Durchsetzung von Maßnahmen oder vertreten Landwirte, wenn unberechtigte Vorwürfe erhoben werden.
- Behördliche Auflagen und Tierhaltungsverbote:
- Vertretung von Tierhaltern gegen behördliche Maßnahmen wie Tierhaltungsverbote, Auflagen oder Tierbeschlagnahmungen.
- Beispiel: Ein Veterinäramt beschlagnahmt exotische Tiere aufgrund unzureichender Haltungsbedingungen. Wir vertreten Tierhalter oder beraten Behörden bei rechtlichen Fragen.
2.2. Nutztierhaltung
- Beratung zu Vorschriften:
- Einhaltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) und anderer rechtlicher Anforderungen.
- Beispiel: Ein Landwirt benötigt Unterstützung bei der Umsetzung neuer Stallvorgaben oder der Haltung von Legehennen.
- Seuchenbekämpfung:
- Vertretung von Landwirten bei Maßnahmen wie Keulungen oder Quarantäne.
- Beispiel: Nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest wird ein Betrieb geschlossen. Wir helfen bei Entschädigungsforderungen.
3. Tiersportrecht
3.1. Pferdesportrecht
- Vertragsrecht:
- Erstellung von Verträgen für Turnierpferde, z. B. Leasing- oder Kaufverträge.
- Beispiel: Streit um die Nutzung eines Pferdes bei einem Turnier.
- Haftungsfragen:
- Klärung der Haftung bei Unfällen während des Trainings oder Turniers.
- Beispiel: Ein Zuschauer wird bei einem Turnier von einem Pferd verletzt.
3.2. Hundesportrecht
- Vertragsgestaltung:
- Verträge für Hundesportvereine und Veranstalter von Wettbewerben.
- Konflikte bei Wettbewerben:
- Streitigkeiten über die Teilnahme oder Disqualifikation von Hunden.
4. Unterstützung für Tierschutzvereine
4.1. Rechtsberatung
- Gründung und Betrieb:
- Unterstützung bei der Gründung von Tierschutzvereinen, einschließlich Satzungsgestaltung.
- Beispiel: Ein Tierschutzverein möchte seine Gemeinnützigkeit rechtlich absichern.
- Tierschutzkampagnen:
- Rechtliche Begleitung von Kampagnen gegen Massentierhaltung oder illegalen Tierhandel.
4.2. Vertretung in Streitfällen
- Schutz von Tieren:
- Vertretung von Vereinen bei der Rücknahme von Tieren aus schlechter Haltung.
- Beispiel: Ein Verein übernimmt Hunde aus illegaler Zucht und benötigt juristische Unterstützung bei der Klärung der Eigentumsrechte.
5. Europäisches, grenzüberschreitendes und internationales Tierrecht
5.1. Europäisches Tierrecht
- EU-Regelungen:
- Beratung zu Vorgaben wie der Richtlinie 98/58/EG (Tierschutzrichtlinie) und der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht).
- Beispiel: Ein Tierhalter benötigt Beratung zu den Anforderungen an Tiertransporte in der EU.
5.2. Grenzüberschreitender Tierhandel
- Import und Export von Tieren:
- Beratung zu Anforderungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES).
- Beispiel: Ein Händler möchte Papageien aus Südamerika importieren und benötigt rechtliche Unterstützung bei den Genehmigungen.
6. Vertragsgestaltung im Tierrecht
6.1. Verträge für Züchter und Tierhalter
- Deckverträge und Zuchtvereinbarungen:
- Beispiel: Ein Züchter möchte eine Vereinbarung über die Nutzung eines Deckrüden rechtssicher gestalten.
- Adoptionsverträge:
- Gestaltung von Schutzverträgen für Tierschutzorganisationen.
6.2. Spezialverträge
- Tierleasing:
- Verträge zur vorübergehenden Nutzung von Tieren, z. B. Reitbeteiligungen oder Leasingverträge für Turnierpferde.
7. Strafrecht im Tierrecht
7.1. Verteidigung gegen Vorwürfe
- Vertretung von Tierhaltern oder Unternehmen bei strafrechtlichen Vorwürfen wie Tierquälerei.
- Beispiel: Ein Landwirt wird beschuldigt, Tiere nicht artgerecht gehalten zu haben.
7.2. Strafanzeigen im Tierschutz
- Unterstützung bei der Erstattung von Anzeigen gegen Tierquäler.
- Beispiel: Eine Tierschutzorganisation erhebt Strafanzeige gegen einen Hundezüchter wegen Misshandlungen.
8. Leistungen im Tierrecht
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Dienstleistungen im Tierrecht, die alle Teilbereiche abdecken. Durch unsere Expertise in nationalem, europäischem und internationalem Tierrecht können wir maßgeschneiderte Lösungen für Tierhalter, Züchter, Tierschutzorganisationen, Behörden und Unternehmen entwickeln. Unser Ziel ist es, sowohl die Interessen unserer Mandanten als auch das Wohl der Tiere nachhaltig zu schützen und zu fördern.
Aktuelles
Wann erfolgt die Einstufung eines Hundes als gefährlich?
Rechtliche Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Bereich der biologischen Landwirtschaft
Neuerungen im Tierrecht in Deutschland und Europa
Die Kanzlei für Tierrecht

„Das ist auch gut so.“
„Wir bieten jedoch mehr.“
Unsere Tierrechtskanzlei bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen, um Tierhalter, Tierschutzorganisationen, Züchter, Tierärzte und Landwirte in allen rechtlichen Fragen rund um Tiere zu unterstützen. Durch unsere Expertise in Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht setzen wir uns für die Rechte von Tieren und ihren Haltern ein und tragen zur Verbesserung des Tierschutzes bei. Unser Ziel ist es, sowohl präventiv als auch konfliktlösend zu wirken und den Tierschutz in Deutschland und darüber hinaus zu stärken.
1. Beratung und Vertretung in Tierrechtsfällen
1.1. Tierhalterrecht
- Beratung bei Haftungsfragen:
- Wer haftet, wenn ein Tier einen Schaden verursacht?
- Unterstützung bei Streitfällen (z. B. Hundebiss, Pferdetritt).
- Unterstützung bei behördlichen Anordnungen:
- Verteidigung gegen Auflagen oder Tierhaltungsverbote durch Veterinärämter.
- Vertretung bei Konflikten mit Nachbarn:
- Streitigkeiten über Tierhaltung (z. B. Lärmbelästigung durch Hunde).
1.2. Tierschutzrecht
- Einsatz gegen Tierquälerei:
- Anzeigen gegen Tierquäler und Vertretung von Tierschutzorganisationen.
- Beratung bei Verdachtsfällen und Dokumentation von Misshandlungen.
- Verteidigung von Tierschutzorganisationen:
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Tieradoptionen oder Rücknahmen von Tieren aus schlechter Haltung.
1.3. Vertragsrecht rund um Tiere
- Erstellung und Prüfung tierbezogener Verträge, darunter:
- Kaufverträge für Tiere (z. B. Pferde, Hunde, Zuchttiere).
- Miet- und Leasingverträge für Tiere (z. B. Reitbeteiligungen).
- Tierarztverträge (Haftung bei Behandlungsfehlern).
- Deckverträge für Zuchttiere.
- Pflege- und Adoptionsverträge.
- Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen:
- Durchsetzung von Gewährleistungsrechten beim Kauf (z. B. versteckte Mängel bei Tieren).
1.4. Tierhalterhaftung
- Verteidigung bei Schadensersatzforderungen:
- Vertretung von Tierhaltern, wenn Dritte durch ein Tier geschädigt werden.
- Schadensersatzklagen:
- Geltendmachung von Ansprüchen bei Schäden durch Dritte an Tieren.
2. Unterstützung für Tierschutzorganisationen und Vereine
2.1. Rechtliche Beratung
- Unterstützung bei der Gründung und Führung von Tierschutzvereinen.
- Prüfung von Satzungen und Vereinsstrukturen.
- Sicherstellung der Gemeinnützigkeit.
2.2. Vertretung in Verfahren
- Verteidigung bei Klagen oder behördlichen Verfahren.
- Unterstützung bei der Rücknahme von Tieren aus Misshandlungen.
2.3. Förderung von Kampagnen
- Rechtliche Begleitung von Kampagnen gegen Massentierhaltung, illegalen Tierhandel oder Tierquälerei.
- Beratung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
3. Landwirtschaft und Nutztierrecht
3.1. Beratung für Landwirte
- Einhaltung von Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV).
- Unterstützung bei behördlichen Kontrollen und Streitigkeiten.
- Gestaltung von Verträgen für Tierhaltung und Tierhandel.
3.2. Unterstützung bei Tierseuchen
- Vertretung bei Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung (z. B. Keulungen, Sperrzonen).
- Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.
4. Tierarztrecht
4.1. Beratung und Vertretung von Tierärzten
- Unterstützung bei Streitigkeiten aus Behandlungsfehlern.
- Beratung zu Haftungsfragen, z. B. bei Ankaufsuntersuchungen.
- Vertragsgestaltung für Tierärzte (Kooperationsverträge, Praxisübernahmen).
4.2. Tierhaltervertretung
- Durchsetzung von Ansprüchen bei fehlerhafter Behandlung.
- Rechtsbeistand bei Konflikten über Behandlungskosten.
5. Recht für Züchter und Tierhändler
5.1. Unterstützung von Züchtern
- Gestaltung von Zuchtverträgen und Deckvereinbarungen.
- Beratung zu den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung und des Tierzuchtgesetzes (TierZG).
- Vertretung bei Streitigkeiten über Nachkommen (z. B. Erbkrankheiten).
5.2. Bekämpfung illegaler Tierzucht
- Unterstützung von Tierschutzorganisationen bei der Verfolgung illegaler Tierzuchten.
- Beratung zu Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG).
6. Recht für Tierhalter im privaten Bereich
6.1. Heimtierrecht
- Beratung zu Haltungsauflagen für Hunde bestimmter Rassen (z. B. Wesenstests, Maulkorbpflicht).
- Unterstützung bei Konflikten über die artgerechte Haltung (z. B. bei Mietverhältnissen).
- Durchsetzung von Schadensersatz bei tierbezogenen Unfällen (z. B. Hundebisse).
6.2. Exoten und Wildtiere
- Beratung zu Haltegenehmigungen und behördlichen Auflagen.
- Vertretung bei Streitigkeiten über die Haltung exotischer Tiere.
7. Unterstützung bei rechtlichen Entwicklungen
7.1. Lobbyarbeit
- Unterstützung von Tierschutzorganisationen bei der Verbesserung von Tierschutzgesetzen.
- Entwicklung von Vorschlägen für Gesetzesänderungen und politische Initiativen.
7.2. Fortbildung und Aufklärung
- Seminare und Workshops für Tierhalter, Landwirte und Tierschutzvereine.
- Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für rechtliche Fragen im Tierschutz.
8. Strafrechtlicher Schutz von Tieren
8.1. Anzeigen gegen Tierquäler
- Unterstützung bei der Erstattung von Anzeigen nach § 17 TierSchG.
- Vertretung von Tierhaltern und Tierschutzorganisationen in Strafverfahren.
8.2. Verteidigung von Tierhaltern
- Vertretung in strafrechtlichen Verfahren, z. B. bei Vorwürfen der Vernachlässigung oder Misshandlung.
9. Beispiele für konkrete Fälle
- Hundebiss: Vertretung eines Tierhalters, dessen Hund einen Dritten verletzt hat, einschließlich Abwehr oder Verhandlung von Schadensersatzansprüchen.
- Pferdekauf: Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für ein Pferd mit verschwiegenen Mängeln (z. B. Lahmheit).
- Illegaler Handel: Unterstützung einer Tierschutzorganisation bei der Strafanzeige gegen einen Händler für illegalen Handel mit exotischen Tieren.
- Massentierhaltung: Vertretung eines Landwirts bei Streitigkeiten über Auflagen zur Stallmodernisierung.
Unsere Mandanten
Wen wir beraten und vertreten – eine Auswahl unserer Mandanten.
Als spezialisierte Kanzlei im Tierrecht vertreten wir eine breite Palette von Mandanten, die in unterschiedlicher Weise mit Tieren und tierschutzrechtlichen Fragestellungen zu tun haben. Unsere Mandanten reichen von Privatpersonen (Tierhalter, Züchter) über Unternehmen, Tierschutzorganisationen und Tierärzte bis hin zu Behörden und internationalen Organisationen. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Mandantengruppen, typische Fälle und relevante Gerichtsentscheidungen dar.
1. Tierhalter
1.1. Privatpersonen
- Beispiele:
- Hundebiss-Vorfall: Ein Hund beißt ein Nachbarskind. Der Tierhalter wird auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Wir verteidigen den Tierhalter vor Gericht.
- Gerichtsentscheidung: OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.2017, Az. 12 U 692/17: Ein Tierhalter wurde zu 2.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil er seine Sorgfaltspflichten nicht erfüllt hatte.
- Vermieter-Streit über Tierhaltung: Ein Mieter hält trotz eines Verbots im Mietvertrag eine Katze. Der Vermieter verlangt die Entfernung des Tieres. Wir vertreten den Mieter bei der Durchsetzung seines Rechts.
- Gerichtsentscheidung: BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12: Ein generelles Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam.
- Hundebiss-Vorfall: Ein Hund beißt ein Nachbarskind. Der Tierhalter wird auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Wir verteidigen den Tierhalter vor Gericht.
1.2. Gewerbliche Tierhalter
- Beispiele:
- Hundepension: Ein Hund wird während des Aufenthalts in einer Hundepension verletzt. Wir klären die Haftung des Betreibers.
- Pferdepension: Streitigkeiten über die Versorgung und Haltung von Pferden in einer Pensionsanlage.
2. Züchter
2.1. Hundezüchter
- Beispiele:
- Qualzucht: Ein Züchter wird von einer Tierschutzorganisation angezeigt, weil er Hunde mit gesundheitsschädlichen Merkmalen (z. B. überzüchtete Möpse) züchtet. Wir verteidigen den Züchter oder vertreten die Tierschutzorganisation.
- Gerichtsentscheidung: VG Münster, Urteil vom 15.10.2019, Az. 7 K 234/18: Zuchtverbot für Möpse mit bekannten genetischen Defekten.
- Deckvertrag-Streit: Ein Hundezüchter verklagt den Besitzer eines Deckrüden, weil dieser eine Deckung verweigert. Wir klären die Ansprüche aus dem Vertrag.
- Qualzucht: Ein Züchter wird von einer Tierschutzorganisation angezeigt, weil er Hunde mit gesundheitsschädlichen Merkmalen (z. B. überzüchtete Möpse) züchtet. Wir verteidigen den Züchter oder vertreten die Tierschutzorganisation.
2.2. Pferdezüchter
- Beispiele:
- Mängelhaftung: Ein Käufer verklagt den Züchter eines Fohlens wegen eines genetischen Defekts. Wir prüfen die Haftung des Züchters.
- Gerichtsentscheidung: OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2020, Az. I-12 U 43/20: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Verschweigens eines Erbkrankheitsrisikos.
- Mängelhaftung: Ein Käufer verklagt den Züchter eines Fohlens wegen eines genetischen Defekts. Wir prüfen die Haftung des Züchters.
3. Landwirte und Nutztierhalter
3.1. Nutztierhalter
- Beispiele:
- Tierschutzverstöße: Ein Landwirt wird wegen unzureichender Stallgrößen angezeigt. Wir vertreten ihn gegenüber dem Veterinäramt.
- Gerichtsentscheidung: VG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2021, Az. 4 K 789/20: Verpflichtung eines Landwirts zur Nachrüstung von Ställen aufgrund zu geringer Bewegungsfreiheit für Schweine.
- Tierseuchen: Ein Geflügelhalter wird wegen eines Ausbruchs der Vogelgrippe aufgefordert, seinen Bestand zu keulen. Wir vertreten ihn bei Entschädigungsforderungen.
- Tierschutzverstöße: Ein Landwirt wird wegen unzureichender Stallgrößen angezeigt. Wir vertreten ihn gegenüber dem Veterinäramt.
3.2. Agrarunternehmen
- Beispiele:
- Subventionsstreitigkeiten: Beratung zu Förderprogrammen und Tierschutzauflagen.
- Vertragsgestaltung: Unterstützung bei Verträgen für Tiertransporte und Futtermittel.
4. Tierschutzorganisationen
4.1. Schutzmaßnahmen
- Beispiele:
- Tieradoptionen: Beratung bei der Gestaltung von Schutz- und Adoptionsverträgen.
- Rücknahme von Tieren: Vertretung bei der Rückführung von Tieren, die nicht artgerecht gehalten werden.
- Gerichtsentscheidung: VG Münster, Urteil vom 01.12.2018, Az. 7 K 432/18: Rücknahme eines Hundes durch einen Tierschutzverein nach Verstößen gegen die Adoptionsvereinbarung.
4.2. Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen
- Beispiele:
- Rechtliche Begleitung von Kampagnen gegen Massentierhaltung oder illegalen Wildtierhandel.
- Beratung zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei Medienauftritten und Spendenaktionen.
5. Tierärzte
5.1. Tierarzthaftung
- Beispiele:
- Fehlerhafte Behandlung: Ein Tierhalter fordert Schadensersatz für die fehlerhafte Behandlung seines Pferdes. Wir verteidigen den Tierarzt oder setzen Ansprüche des Tierhalters durch.
- Gerichtsentscheidung: OLG Oldenburg, Urteil vom 22.08.2019, Az. 5 U 80/19: Ein Tierarzt haftete wegen unzureichender Aufklärung vor einer Operation.
- Fehlerhafte Behandlung: Ein Tierhalter fordert Schadensersatz für die fehlerhafte Behandlung seines Pferdes. Wir verteidigen den Tierarzt oder setzen Ansprüche des Tierhalters durch.
5.2. Vertragsgestaltung
- Beispiele:
- Erstellung von Verträgen für Praxisübernahmen, Kooperationen oder Tierarztleistungen.
6. Behörden und öffentliche Institutionen
6.1. Veterinärämter
- Beispiele:
- Beratung zu rechtlichen Vorgaben bei Kontrollen von Tierhaltungsbetrieben.
- Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung.
6.2. Zoll- und Naturschutzbehörden
- Beispiele:
- Unterstützung bei der Durchsetzung von CITES-Bestimmungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen).
- Vertretung in Fällen von illegalem Wildtierhandel.
7. Unternehmen und Tierparks
7.1. Tierparks und Zoos
- Beispiele:
- Beratung zu artgerechter Tierhaltung gemäß europäischen Vorgaben.
- Unterstützung bei Konflikten über Genehmigungen oder Auflagen.
7.2. Unternehmen im Tierhandel
- Beispiele:
- Beratung zu rechtlichen Anforderungen im nationalen und internationalen Tierhandel.
- Vertragsgestaltung für Exotenhändler oder Züchter.
8. Grenzüberschreitendes und internationales Tierrecht
8.1. Internationaler Tierhandel
- Beispiele:
- Beratung zu Import- und Exportbestimmungen gemäß CITES.
- Vertretung in Streitfällen über grenzüberschreitende Tierkäufe.
8.2. EU-Tierrecht
- Beispiele:
- Beratung zu europäischen Vorschriften wie der Tierschutzrichtlinie (98/58/EG) oder der Tiergesundheitsverordnung (EU 2016/429).
9. Gerichtsentscheidungen und Beispiele
Mandant | Fall | Entscheidung |
---|---|---|
Privatperson (Tierhalter) | Schadensersatz wegen Hundebiss | OLG Koblenz, Az. 12 U 692/17: Tierhalter haftete wegen unzureichender Aufsicht. |
Landwirt | Streit über Stallgrößen und Tierschutzauflagen | VG Stuttgart, Az. 4 K 789/20: Verpflichtung zur Stallmodernisierung. |
Tierschutzverein | Rücknahme eines misshandelten Hundes | VG Münster, Az. 7 K 432/18: Rücknahme durchgesetzt. |
Züchter | Streit um genetischen Defekt eines verkauften Tieres | OLG Hamm, Az. I-12 U 43/20: Rücktritt wegen Verschweigens von Erbkrankheiten. |
Tierarzt | Schadensersatzforderung wegen fehlerhafter Behandlung | OLG Oldenburg, Az. 5 U 80/19: Haftung wegen unzureichender Aufklärung. |
10. Tierrechtsmandanten
Unsere Mandanten decken die gesamte Bandbreite des Tierrechts ab: von Privatpersonen über Unternehmen, Tierärzte und Landwirte bis hin zu Behörden und internationalen Organisationen. Mit umfassender Expertise und spezialisierter Erfahrung vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellungen – national wie international – stets unter Berücksichtigung des Tierwohls.
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Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Schaden durch ein Nutztier
Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier…
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Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Großtiere Pferde, Hunde oder auch Rinder – eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist insbesondere für diejenigen wichtig, die sich größere Tiere wie halten. Kleintiere Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen Schaden an, ist dieser in der Regel über die…
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Tierhalterhaftung einbeziehen
Hundebisse und Reitunfälle – diese Haftungsfälle gehören zu den Unfällen, mit denen ein Tierhalter rechnen sollte. Der Tierhalter muss darum möglicherweise mit Schmerzensgeld, Strafe und Schadensersatzzahlungen rechnen. Wer Tiere hält, haftet nämlich auch für die von ihnen verursachten Schäden. Im Ergebnis empfiehlt sich für jeden Tierhalter der Abschluss einer auf seine Bedürfnisse abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherung. Rechtsanwalt…
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Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht
a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…
Juristische Gebiete des Tierechts
Tierrechtliche Fälle fließen ein in folgende rechtliche Bereiche ein:

1. Tierrecht im Detail
Tierrecht umfasst alle Rechtsgebiete, die sich mit Tieren befassen. Tiere sind nach deutschem Recht keine Sachen (§ 90a BGB), werden aber ähnlich behandelt, solange keine speziellen Regelungen greifen. Tierrecht berührt – wie oben dargestellt – das Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht.
2. Zivilrechtliche Aspekte
Tierkaufrecht
- Rechte des Käufers: Käufer können Mängel geltend machen (z. B. Krankheit, falsche Eigenschaften).
- Vertragstypen: Meistens Kaufvertrag (§ 433 BGB), aber auch Werkvertrag (z. B. bei Zuchtaufträgen).
- Haftung des Verkäufers: Haftet für zugesicherte Eigenschaften und versteckte Mängel.
Tierzuchtrecht
- Ziele: Förderung gesunder und leistungsstarker Zuchttiere.
- Rechte und Pflichten der Züchter:
- Einhaltung von Zuchtprogrammen.
- Schutz der Zuchtergebnisse (z. B. Abstammungssicherung).
- Verträge: Deckverträge, Kaufverträge, Genetikverträge.
Tierarztrecht
- Rechte des Tierhalters:
- Anspruch auf fachgerechte Behandlung.
- Schadenersatz bei Behandlungsfehlern.
- Pflichten des Tierarztes:
- Dokumentationspflicht.
- Aufklärungspflicht über Risiken.
- Haftung für Kunstfehler (ähnlich wie bei Ärzten).
Tierhalterrecht
- Verantwortung: Halter haftet für Schäden durch sein Tier (§ 833 BGB).
- Unterscheidung:
- Luxustiere (z. B. Hunde, Katzen): Halter haftet grundsätzlich.
- Nutztiere (z. B. Kühe, Pferde): Haftung nur bei Fahrlässigkeit.
- Versicherung: Haftpflichtversicherung für Tierhalter ist empfehlenswert.
3. Verwaltungsrechtliche Aspekte
Tierschutzrecht
- Grundsatz: Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 1 TierSchG).
- Verbote:
- Qualzucht (§ 11b TierSchG).
- Misshandlungen und Aussetzung.
- Tierversuche ohne Genehmigung.
- Behördliche Kontrolle: Tierhaltungsbetriebe und Züchter unterliegen staatlicher Überwachung.
Tierartenrecht
- Artenschutz:
- Regelungen zum Schutz bedrohter Tierarten (z. B. nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen).
- Verbot des Handels mit geschützten Arten.
- Exotenhaltung:
- Strenge Auflagen bei gefährlichen oder geschützten Tierarten (z. B. Meldepflicht, Haltungsnachweise).
Tiersportrecht
- Regelungen:
- Schutz der Tiere im Sport (z. B. Reitsport, Hundesport).
- Anforderungen an Training und Wettkämpfe.
- Dopingverbote für Tiere.
- Kontrollen: Veterinäramt und Sportverbände überwachen die Einhaltung.
Tiervereinsrecht
- Tierheime und Tierschutzvereine:
- Rechtliche Grundlage oft als eingetragener Verein (e. V.).
- Finanzierung durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Fördergelder.
- Tierschutzarbeit:
- Zusammenarbeit mit Behörden und Tierhaltern.
- Vermittlung von Tieren, aber auch Haftung für vermittelte Tiere.
4. Strafrechtliche Aspekte
Straftaten gegen Tiere
- Tierquälerei (§ 17 TierSchG):
- Wer einem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, wird bestraft.
- Schutz gefährdeter Arten: Verstöße gegen das Artenschutzrecht können strafrechtlich verfolgt werden.
- Illegale Zucht und Handel:
- Zucht ohne Genehmigung.
- Handel mit geschützten oder kranken Tieren.
Sanktionen
- Bußgelder und Strafen:
- Geldstrafen, Freiheitsstrafen (bis zu 3 Jahre bei Tierquälerei).
- Berufsverbot für Züchter oder Tierärzte bei schwerwiegenden Verstößen.
5. Typische Konflikte und Lösungsansätze
Konflikte:
- Haftung bei Tierbissen: Wenn ein Hund jemanden beißt, haftet der Halter.
- Mängel beim Tierkauf: Das gekaufte Pferd ist nicht reitfähig, obwohl zugesichert.
- Nachbarschaftsstreit: Hundebellen stört die Nachbarn.
- Tierquälerei-Vorwürfe: Ermittlungen gegen Tierhalter wegen Vernachlässigung.
Lösungsansätze:
- Mediation bei Nachbarschafts- oder Vertragskonflikten.
- Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
- Beratung bei behördlichen Auflagen oder Strafverfahren.
6. Rolle eines Tierrechtsanwalts
Ein spezialisierter Anwalt kann:
- Beraten: Bei Verträgen, Haftungsfragen oder behördlichen Genehmigungen.
- Vertreten: Vor Gericht oder Behörden (z. B. bei Tierschutzverfahren).
- Verträge gestalten: Kauf-, Zucht-, und Deckverträge rechtssicher formulieren.
- Compliance sicherstellen: Unternehmen und Züchter bei der Einhaltung von Vorschriften unterstützen.
Tierrecht zusammengefasst
Das Tierrecht ist ein umfangreiches und facettenreiches Rechtsgebiet, das den Schutz von Tieren und die Rechte der Menschen, die mit ihnen umgehen, in Einklang bringt. Ein fundiertes Wissen über die zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Aspekte ist essenziell für Tierhalter, Züchter und Organisationen.