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Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung
Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken,…
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Typische Tiergefahren
Unter „typischen Tiergefahren“ sind dabei solche Verhaltensweisen des Tieres zu verstehen, die seiner jeweiligen Spezies naturgemäß eigen sind. Beispielhaft zu nennen wären an dieser Stelle das Anspringen und Beißen eines Hundes sowie das Ausschlagen von Pferden. Mit dem Tierrechtsanwalt stehen Ihnen Rechtsanwälte zur Verfügung, die Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit bieten, um Ihre Zukunft zu gestalten.…
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Schaden durch ein Nutztier
Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier…
Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.
Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken, sollte jeder Halter eine Haftpflicht für sein Tier abschließen.
Privathaftpflichtversicherung
Eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden durch Kleintiere und Katzen auf.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen
Hunden und größere Tieren müssen gesondert durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherungen versichert werden.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind sehr unterschiedlich ausgelegt. Ausschlaggebend ist die Deckungssumme, die Tierart, eine bereits vorhandene Privathaftpflicht. Besonders schwer und teuer ist die Versicherung von Kampfhunden. In vielen Bundesländern ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jedoch Hundehalter Pflicht.
Lassen Sie sich über den Versicherungsschutz eines Tieres aufklären, z.B. über den Hund des Freundes, mit dem sie spazieren gehen.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Eingeschlossen bei der Haftung
Die Versicherung übernimmt nur durch das Tier zugefügte Schäden an Dritten. Der Tierhüter und mit ihm im Haushalt lebende Personen und Personen, die die zeitweise Pflege des Tieres übernommen haben, sind nicht in die Haftung eingeschlossen.

Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.
Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Ausarbeitung einer individuell auf Ihr Tier abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherungen beraten.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Schaden durch ein Nutztier
Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier…
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Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Großtiere Pferde, Hunde oder auch Rinder – eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist insbesondere für diejenigen wichtig, die sich größere Tiere wie halten. Kleintiere Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen Schaden an, ist dieser in der Regel über die…
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Tierhalterhaftung einbeziehen
Hundebisse und Reitunfälle – diese Haftungsfälle gehören zu den Unfällen, mit denen ein Tierhalter rechnen sollte. Der Tierhalter muss darum möglicherweise mit Schmerzensgeld, Strafe und Schadensersatzzahlungen rechnen. Wer Tiere hält, haftet nämlich auch für die von ihnen verursachten Schäden. Im Ergebnis empfiehlt sich für jeden Tierhalter der Abschluss einer auf seine Bedürfnisse abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherung. Rechtsanwalt…
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Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht
a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…