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Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung
Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken,…
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Typische Tiergefahren
Unter „typischen Tiergefahren“ sind dabei solche Verhaltensweisen des Tieres zu verstehen, die seiner jeweiligen Spezies naturgemäß eigen sind. Beispielhaft zu nennen wären an dieser Stelle das Anspringen und Beißen eines Hundes sowie das Ausschlagen von Pferden. Mit dem Tierrechtsanwalt stehen Ihnen Rechtsanwälte zur Verfügung, die Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit bieten, um Ihre Zukunft zu gestalten.…
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Schaden durch ein Nutztier
Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier…
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Tierärztekammer
Die beruflichen Interessen der Tierärzte vertritt eine Kammer. Für jede Berufsgruppe wird nämlich eine Kammer auf Landesebene gebildet. Die Tierärztekammer ist dabei als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Es ist Aufgabe der Kammer (§ 9 HKG) die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Die Tierärztekammer ist die Berufsvertretung der…
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Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht
a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…
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Verein fördert die Ziele des Tierschutzes auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz einsetzt, sondern Tierversuche und das Halten und Töten von Tieren zum Zwecke des Verzehrs ablehnt
1. Das Land hatte die Gesetzgebungskompetenz, das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) vom 12.05.2015 zu erlassen. 2. Ein Verein fördert nach seiner Satzung die Ziele des Tierschutzes i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchMVG auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz…
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Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung bezüglich Reitunterricht, Kutschfahrbetrieb und -fahrschule sowie Natur- und Landschaftsführungen
§ 2m Abs. 4 Satz 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 170), wird vorläufig außer Vollzug gesetzt,…
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Voraussetzungen der Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 HundG ND
1. Die für die Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind entsprechend den zu § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erlassenen Durchführungshinweisen durch das Bestehen einer Prüfung vor der Niedersächsischen Tierärztekammer nachzuweisen, sofern das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse und…
Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.
Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken, sollte jeder Halter eine Haftpflicht für sein Tier abschließen.
Privathaftpflichtversicherung
Eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden durch Kleintiere und Katzen auf.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen
Hunden und größere Tieren müssen gesondert durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherungen versichert werden.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind sehr unterschiedlich ausgelegt. Ausschlaggebend ist die Deckungssumme, die Tierart, eine bereits vorhandene Privathaftpflicht. Besonders schwer und teuer ist die Versicherung von Kampfhunden. In vielen Bundesländern ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jedoch Hundehalter Pflicht.
Lassen Sie sich über den Versicherungsschutz eines Tieres aufklären, z.B. über den Hund des Freundes, mit dem sie spazieren gehen.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Eingeschlossen bei der Haftung
Die Versicherung übernimmt nur durch das Tier zugefügte Schäden an Dritten. Der Tierhüter und mit ihm im Haushalt lebende Personen und Personen, die die zeitweise Pflege des Tieres übernommen haben, sind nicht in die Haftung eingeschlossen.
Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.
Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Ausarbeitung einer individuell auf Ihr Tier abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherungen beraten.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung
Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken,…
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Schaden durch ein Nutztier
Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier…
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Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Großtiere Pferde, Hunde oder auch Rinder – eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist insbesondere für diejenigen wichtig, die sich größere Tiere wie halten. Kleintiere Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen Schaden an, ist dieser in der Regel über die…
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Tierhalterhaftung einbeziehen
Hundebisse und Reitunfälle – diese Haftungsfälle gehören zu den Unfällen, mit denen ein Tierhalter rechnen sollte. Der Tierhalter muss darum möglicherweise mit Schmerzensgeld, Strafe und Schadensersatzzahlungen rechnen. Wer Tiere hält, haftet nämlich auch für die von ihnen verursachten Schäden. Im Ergebnis empfiehlt sich für jeden Tierhalter der Abschluss einer auf seine Bedürfnisse abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherung. Rechtsanwalt…
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Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht
a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…
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Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen
Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht…