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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Zweck des Tierschutzrechts

  • Zweck des Tierschutzrechts
    Zweck des Tierschutzrechts

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 1 Tierschutzgesetz Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die…

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  • Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht
    Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht

    a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…

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  • Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen
    Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen

    Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht…

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Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 1 Tierschutzgesetz

Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die Pflicht hat, sie artgerecht zu halten. Demjenigen, der gegen das TierSchG verstößt, drohen empfindliche Bußgelder. Bei besonders schweren Verstößen kommen Haftstrafen und das Verbot der Tierhaltung in Betracht.

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Tier vor dem Menschen schützen

Ziel des Tierschutzrechts ist, das Tier vor dem Menschen zu schützen. Mit dem Tierschutzrecht soll nicht nur der Umgang mit Tieren, sondern auch die Tierhaltung und -nutzung geregelt werden. Das betrifft außerdem ebenso den Tierschutz sowie Tierversuche.

Nicht zu vergessen ist, dass nicht nur der Mensch vor dem Tier zu schützen ist, sondern leider vielfach auch das Tier vor dem Menschen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Inhalt des Tierschutzrechts

Das Tierschutzrecht beinhaltet sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetze zum Tierschutz. Ziel der Regeln ist es, Tiere vor Tierquälerei und Missbrauch durch Menschen zu schützen. Das betrifft vor allem Wirbeltiere wie Haus- und Nutztiere.

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Internationales Tierschutzrecht

Internationale Regelungen beinhalten den Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten. Dafür dient der Artenschutz als Bedingung.

Es ist verboten einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,1a.

§ 3 Tierschutzgesetz

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  • Tierkaufrecht beachten

    Tierkaufrecht beachten

    Das Vertragsrecht und das Tierkaufrecht sind die entscheidenden Rechtsgebiete beim Tierkauf. Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt nämlich das allgemeine Kaufrecht in Kraft. Tiere sind keine beweglichen Sachen wie Autos oder Schmuck, daher sollten die Regelungen auf das Lebewesen abgestimmt sein. Handelt der Verkäufer gewerblich und ist der Käufer eine Privatperson, so ist…

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  • Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

    Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

    Die Gefahrenabwehr sollte sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung von Maßnahmen sein, die Gefahren vermeiden können. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Da Tiere aufgrund ihrer instinktbedingten Unberechenbarkeit grundsätzlich eine Gefahrenquelle darstellen, bestehen in Ländern und Gemeinden in der Regel Tierhalterverordnungen, die Tierhaltern bestimmte Pflichten auferlegen. Eine solche Pflicht kann beispielsweise darin bestehen, dass Tier…

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  • Nutztierrecht verstehen

    Nutztierrecht verstehen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) unterscheidet zwischen Nutztieren und Haustieren. Diese Einteilung ist interessant für den Halter, da die Haftungsfrage bei Schäden – die das Tier verursacht – abhängig von der Tierart ist. Haftungsfrage bei Schäden Läuft beispielsweise die Kuh eines Bauern aus dem Stall vor ein Auto, so haftet der Bauer nicht für den entstandenen Schaden,…

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  • Tiere und Nachbarn

    Tiere und Nachbarn

    Tiere Aus rechtlicher Sicht existieren unterschiedliche Arten von Tieren, die somit in unterschiedlicher Relation zu Nachbarn stehen. Haustiere Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel werden in vielen Ländern als Eigentum betrachtet und unterliegen den entsprechenden Gesetzen zum Schutz von Eigentum. Tierhalter haben die Verantwortung, ihre Haustiere angemessen zu versorgen und sicherzustellen, dass sie keine Schäden…

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Zweck des Tierschutzrechts

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