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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Zweck des Tierschutzrechts

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 1 Tierschutzgesetz

Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die Pflicht hat, sie artgerecht zu halten. Demjenigen, der gegen das TierSchG verstößt, drohen empfindliche Bußgelder. Bei besonders schweren Verstößen kommen Haftstrafen und das Verbot der Tierhaltung in Betracht.

Wir rufen Sie gerne zurück.

Tier vor dem Menschen schützen

Ziel des Tierschutzrechts ist, das Tier vor dem Menschen zu schützen. Mit dem Tierschutzrecht soll nicht nur der Umgang mit Tieren, sondern auch die Tierhaltung und -nutzung geregelt werden. Das betrifft außerdem ebenso den Tierschutz sowie Tierversuche.

Nicht zu vergessen ist, dass nicht nur der Mensch vor dem Tier zu schützen ist, sondern leider vielfach auch das Tier vor dem Menschen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Inhalt des Tierschutzrechts

Das Tierschutzrecht beinhaltet sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetze zum Tierschutz. Ziel der Regeln ist es, Tiere vor Tierquälerei und Missbrauch durch Menschen zu schützen. Das betrifft vor allem Wirbeltiere wie Haus- und Nutztiere.

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Internationales Tierschutzrecht

Internationale Regelungen beinhalten den Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten. Dafür dient der Artenschutz als Bedingung.

Es ist verboten einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,1a.

§ 3 Tierschutzgesetz

Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

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  • Tierhalter sein

    Tierhalter sein

    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Ein Tierhalter ist jemand, der ein oder mehrere Haustiere hält. Wer das Tier besitzt und das Tier nutzt oder seine Gesellschaft möchte, ist somit ein Tierhalter. Tierhalter-Definition des BGH Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert folgende Personen als Tierhalter:  Wir kennen uns aus im Tierrecht. Nutzen Sie…

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  • Fachkanzleien finden

    Fachkanzleien finden

    Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte…

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  • Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

    Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

    Wir rufen Sie gerne zurück. Ein Behandlungsfehler oder auch Kunstfehler liegt vor, sobald eine tierärztliche Behandlung nicht nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. Es gelten dabei die Standards, die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehen. Lege latis „Lege latis“, das heißt „nach der ärztlichen Kunst“. Eine fehlerhafte Behandlung wird daher auch nicht lege latis genannt.…

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Zweck des Tierschutzrechts

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