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Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht
a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…
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Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen
Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht…
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Verein fördert die Ziele des Tierschutzes auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz einsetzt, sondern Tierversuche und das Halten und Töten von Tieren zum Zwecke des Verzehrs ablehnt
1. Das Land hatte die Gesetzgebungskompetenz, das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) vom 12.05.2015 zu erlassen. 2. Ein Verein fördert nach seiner Satzung die Ziele des Tierschutzes i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchMVG auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz…
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 1 Tierschutzgesetz
Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die Pflicht hat, sie artgerecht zu halten. Demjenigen, der gegen das TierSchG verstößt, drohen empfindliche Bußgelder. Bei besonders schweren Verstößen kommen Haftstrafen und das Verbot der Tierhaltung in Betracht.

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Tier vor dem Menschen schützen
Ziel des Tierschutzrechts ist, das Tier vor dem Menschen zu schützen. Mit dem Tierschutzrecht soll nicht nur der Umgang mit Tieren, sondern auch die Tierhaltung und -nutzung geregelt werden. Das betrifft außerdem ebenso den Tierschutz sowie Tierversuche.
Nicht zu vergessen ist, dass nicht nur der Mensch vor dem Tier zu schützen ist, sondern leider vielfach auch das Tier vor dem Menschen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Inhalt des Tierschutzrechts
Das Tierschutzrecht beinhaltet sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetze zum Tierschutz. Ziel der Regeln ist es, Tiere vor Tierquälerei und Missbrauch durch Menschen zu schützen. Das betrifft vor allem Wirbeltiere wie Haus- und Nutztiere.

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Internationales Tierschutzrecht
Internationale Regelungen beinhalten den Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten. Dafür dient der Artenschutz als Bedingung.
Es ist verboten einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,1a.
§ 3 Tierschutzgesetz

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Zweck des Tierschutzrechts
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 1 Tierschutzgesetz Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die…
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Tierhalter sein
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Ein Tierhalter ist jemand, der ein oder mehrere Haustiere hält. Wer das Tier besitzt und das Tier nutzt oder seine Gesellschaft möchte, ist somit ein Tierhalter. Tierhalter-Definition des BGH Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert folgende Personen als Tierhalter: Wir kennen uns aus im Tierrecht. Nutzen Sie…
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Fachkanzleien finden
Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte…