horak.
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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Tierärztekammer

Die beruflichen Interessen der Tierärzte vertritt eine Kammer. Für jede Berufsgruppe wird nämlich eine Kammer auf Landesebene gebildet. Die Tierärztekammer ist dabei als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert.

Es ist Aufgabe der Kammer (§ 9 HKG) die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Die Tierärztekammer ist die Berufsvertretung der Tierärztinnen und Tierärzte in Niedersachsen. Zu ihren Aufgaben gehört beispielsweise die beruflichen Belange der Kammermitglieder im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit zu bringen. Darüber hinaus soll sie darauf achten, dass die Kammermitglieder ihre Berufspflichten erfüllen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.

Die Tierärztekammer Niedersachsen ist die gesetzliche Standesvertretung aller in Niedersachsen wohnenden und tätigen Tierärzte. Die rechtliche Grundlage ist das Kammergesetz für die Heilberufe. Die für die Kammer zuständige Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Tierärztekammer Niedersachsen

Übersicht der Tierärztekammern

Bundestierärztekammer
Französische Straße 53
10117 Berlin

Tel.: 0 30 / 201 43 38-0
Fax: 0 30 / 201 43 38-88

E-Mail: geschaeftsstelle@btkberlin.de
Internetseite: www.bundestieraerztekammer.de

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Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart

Tel.: 07 11 / 7 22 86 32-0
Fax: 07 11 / 7 22 86 32-20

E-Mail: info@ltk-bw.de
Internetseite: www.ltk-bw.de

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Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.

Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastraße 7 a
80336 München

Tel.: 0 89 / 21 99 08 – 0
Fax: 0 89 / 21 99 08 – 33

E-Mail: kontakt@bltk.de
Internetseite: www.bltk.de

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Tierärztekammer Berlin
Littenstr. 108
10179 Berlin

Tel.: 0 30 / 3 12 18 75
Fax: 0 30 / 3 12 60 52

E-Mail: tieraerztekammer-berlin@gmx.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-berlin.de

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Landestierärztekammer Brandenburg
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)

Tel.: 03 35 / 284 928 48
Fax: 03 35 / 284 928 50

E-Mail: ltk-bbg@t-online.de
Internetseite: www.ltk-brandenburg.de

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Tierärztekammer Bremen
Postfach 410221
28312 Bremen

Tel.: 0 421 – 696 745 31
Fax: 0 421 – 696 745 32

E-Mail: geschaeftsstelle@tierärztekammer-bremen.org

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Tierärztekammer Hamburg
Sternstr. 106
20357 Hamburg

Tel.: 0 40 / 4 39 16 23
Fax: 0 40 / 43 25 05 77

E-Mail: post@tieraerztekammer-hamburg.de
Internetseite: www.tieraerzte-hamburg.de

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Landestierärztekammer Hessen
Bahnhofstr. 13
65527 Niedernhausen

Tel.: 0 61 27 / 90 75-0
Fax: 0 61 27 / 90 75-23

E-Mail: ltk-hessen@t-online.de
Internetseite: www.ltk-hessen.de

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Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Tel.: 03 82 08 / 6 05 41
Fax: 03 82 08 / 8 03 16

E-Mail: LTK.MV@t-online.de
Internetseite: www.landestieraerztekammer-mv.de

________________________________________

Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover

Tel.: 05 11 / 655 118 20
Fax: 05 11 / 655 118 28

E-Mail: mail@tknds.de
Internetseite: www.tknds.de

________________________________________

Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Goebenstr. 50
48151 Münster (Westf.)

Tel.: 02 51 / 5 35 94-0
Fax: 02 51 / 5 35 94-24

E-Mail: info@tieraerztekammer-wl.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-wl.de

________________________________________

Tierärztekammer Nordrhein
Postfach 10 07 23
47884 Kempen

Tel.: 0 21 52 / 2 05 58-0
Fax: 0 21 52 / 2 05 58-50

E-Mail: info@tieraerztekammer-nordrhein.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-nordrhein.de

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Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz
Bahnhofstr. 6 – 8
66869 Kusel

Tel.: 06381/429 195
Fax: 06381/429 196

E-Mail: ltk.rheinland.pfalz@t-online.de
Internetseite: www.landestieraerztekammer-rheinland-pfalz.de

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Tierärztekammer des Saarlandes
Henri-Dunant-Weg 7
66564 Ottweiler

Tel.: 0 68 24 / 70 01 18
Fax: 0 68 24 / 66 40

E-Mail: tieraerztekammer@t-online.de
Internetseite: www.tierarzt-saar.de

________________________________________

Sächsische Landestierärztekammer
Schützenhöhe 16 – 18
01099 Dresden

Tel.: 03 51 / 82 67-2 00
Fax: 03 51 / 82 67-2 02

E-Mail: info@tieraerztekammer-sachsen.de
Internetseite: www.tieraerzte-sachsen.de

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Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)

Tel.: (0345) 57 54 12- 0
Fax: (0345) 57 54 12- 20

E-Mail: poststelle@taek-lsa.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-sachsen-anhalt.de

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Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Str. 99 a
25746 Heide (Holstein)

Tel.: 04 81 / 55 42
Fax: 04 81 / 8 83 35

E-Mail: Schleswig-Holstein@tieraerztekammer.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-schleswig-holstein.de

________________________________________

Landestierärztekammer Thüringen
Thälmannstr. 1/3
99085 Erfurt

Tel.: 0 361 / 64 43 87 93
Fax: 0 361/ 64 43 87 95

E-Mail: info@ltkt.de
Internetseite: www.ltkt.de


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    Bei der Anschaffung eines Tieres ist einiges zu beachten: gibt es eine Allergie, kann man sich mögliche Tierarztkosten leisten, wer füttert das Tier bei Abwesenheit wie Urlaub. Neben diesen Fragen sollte auch folgende Überlegung nicht fehlen: Wie sieht es rechtlich aus? Darf ich Tiere in meiner Mietwohnung halten? Giftige Spinnen und Schlangen oder gesprächige Papageien…

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  • Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht

    Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht

    a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…

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  • Verein fördert die Ziele des Tierschutzes auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz einsetzt, sondern Tierversuche und das Halten und Töten von Tieren zum Zwecke des Verzehrs ablehnt

    1. Das Land hatte die Gesetzgebungskompetenz, das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) vom 12.05.2015 zu erlassen. 2. Ein Verein fördert nach seiner Satzung die Ziele des Tierschutzes i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchMVG auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz…

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  • Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung bezüglich Reitunterricht, Kutschfahrbetrieb und -fahrschule sowie Natur- und Landschaftsführungen

    § 2m Abs. 4 Satz 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 170), wird vorläufig außer Vollzug gesetzt,…

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  • Voraussetzungen der Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 HundG ND

    1. Die für die Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind entsprechend den zu § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erlassenen Durchführungshinweisen durch das Bestehen einer Prüfung vor der Niedersächsischen Tierärztekammer nachzuweisen, sofern das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse und…

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