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Zweck des Tierschutzrechts
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 1 Tierschutzgesetz Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die…
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Tierärztekammer
Die beruflichen Interessen der Tierärzte vertritt eine Kammer. Für jede Berufsgruppe wird nämlich eine Kammer auf Landesebene gebildet. Die Tierärztekammer ist dabei als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Es ist Aufgabe der Kammer (§ 9 HKG) die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Die Tierärztekammer ist die Berufsvertretung der…
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Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf
Kannte der Käufer den Mangel oder ist er ihm in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so kann er von seinem Gewährleistungsrecht keinen Gebrauch machen. Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei gewerblichen Personen oder zwischen zwei Privatleuten, können die Vertragsparteien die Gewährleistungsrechte durch Vertragsvereinbarung verkürzen oder ausschließen. Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf
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Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen
Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht…
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Verein fördert die Ziele des Tierschutzes auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz einsetzt, sondern Tierversuche und das Halten und Töten von Tieren zum Zwecke des Verzehrs ablehnt
1. Das Land hatte die Gesetzgebungskompetenz, das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) vom 12.05.2015 zu erlassen. 2. Ein Verein fördert nach seiner Satzung die Ziele des Tierschutzes i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchMVG auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz…
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Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung bezüglich Reitunterricht, Kutschfahrbetrieb und -fahrschule sowie Natur- und Landschaftsführungen
§ 2m Abs. 4 Satz 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 170), wird vorläufig außer Vollzug gesetzt,…
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Voraussetzungen der Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 HundG ND
1. Die für die Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind entsprechend den zu § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erlassenen Durchführungshinweisen durch das Bestehen einer Prüfung vor der Niedersächsischen Tierärztekammer nachzuweisen, sofern das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse und…
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Eine wiederholte Zuwiderhandlung im Tierschutzgesetz liegt bei zwei Verstößen gegen die Tierschutzgrundsätze vor
1. Eine wiederholte Zuwiderhandlung im Sinne von § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG liegt bei zwei Verstößen gegen die Tierschutzgrundsätze des § 2 TierSchG, eine diesbezügliche nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG erlassene Anordnung oder gegen eine zum Schutz der Tiere gemäß § 2a TierSchG erlassene Verordnung vor.…
Die beruflichen Interessen der Tierärzte vertritt eine Kammer. Für jede Berufsgruppe wird nämlich eine Kammer auf Landesebene gebildet. Die Tierärztekammer ist dabei als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert.
Es ist Aufgabe der Kammer (§ 9 HKG) die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Die Tierärztekammer ist die Berufsvertretung der Tierärztinnen und Tierärzte in Niedersachsen. Zu ihren Aufgaben gehört beispielsweise die beruflichen Belange der Kammermitglieder im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit zu bringen. Darüber hinaus soll sie darauf achten, dass die Kammermitglieder ihre Berufspflichten erfüllen.
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Die Tierärztekammer Niedersachsen ist die gesetzliche Standesvertretung aller in Niedersachsen wohnenden und tätigen Tierärzte. Die rechtliche Grundlage ist das Kammergesetz für die Heilberufe. Die für die Kammer zuständige Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Tierärztekammer Niedersachsen
Übersicht der Tierärztekammern
Bundestierärztekammer
Französische Straße 53
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 201 43 38-0
Fax: 0 30 / 201 43 38-88
E-Mail: geschaeftsstelle@btkberlin.de
Internetseite: www.bundestieraerztekammer.de
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Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Tel.: 07 11 / 7 22 86 32-0
Fax: 07 11 / 7 22 86 32-20
E-Mail: info@ltk-bw.de
Internetseite: www.ltk-bw.de
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Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.
Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastraße 7 a
80336 München
Tel.: 0 89 / 21 99 08 – 0
Fax: 0 89 / 21 99 08 – 33
E-Mail: kontakt@bltk.de
Internetseite: www.bltk.de
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Tierärztekammer Berlin
Littenstr. 108
10179 Berlin
Tel.: 0 30 / 3 12 18 75
Fax: 0 30 / 3 12 60 52
E-Mail: tieraerztekammer-berlin@gmx.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-berlin.de
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Landestierärztekammer Brandenburg
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 03 35 / 284 928 48
Fax: 03 35 / 284 928 50
E-Mail: ltk-bbg@t-online.de
Internetseite: www.ltk-brandenburg.de
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Tierärztekammer Bremen
Postfach 410221
28312 Bremen
Tel.: 0 421 – 696 745 31
Fax: 0 421 – 696 745 32
E-Mail: geschaeftsstelle@tierärztekammer-bremen.org
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Tierärztekammer Hamburg
Sternstr. 106
20357 Hamburg
Tel.: 0 40 / 4 39 16 23
Fax: 0 40 / 43 25 05 77
E-Mail: post@tieraerztekammer-hamburg.de
Internetseite: www.tieraerzte-hamburg.de
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Landestierärztekammer Hessen
Bahnhofstr. 13
65527 Niedernhausen
Tel.: 0 61 27 / 90 75-0
Fax: 0 61 27 / 90 75-23
E-Mail: ltk-hessen@t-online.de
Internetseite: www.ltk-hessen.de
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Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf
Tel.: 03 82 08 / 6 05 41
Fax: 03 82 08 / 8 03 16
E-Mail: LTK.MV@t-online.de
Internetseite: www.landestieraerztekammer-mv.de
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Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover
Tel.: 05 11 / 655 118 20
Fax: 05 11 / 655 118 28
E-Mail: mail@tknds.de
Internetseite: www.tknds.de
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Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Goebenstr. 50
48151 Münster (Westf.)
Tel.: 02 51 / 5 35 94-0
Fax: 02 51 / 5 35 94-24
E-Mail: info@tieraerztekammer-wl.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-wl.de
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Tierärztekammer Nordrhein
Postfach 10 07 23
47884 Kempen
Tel.: 0 21 52 / 2 05 58-0
Fax: 0 21 52 / 2 05 58-50
E-Mail: info@tieraerztekammer-nordrhein.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-nordrhein.de
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Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz
Bahnhofstr. 6 – 8
66869 Kusel
Tel.: 06381/429 195
Fax: 06381/429 196
E-Mail: ltk.rheinland.pfalz@t-online.de
Internetseite: www.landestieraerztekammer-rheinland-pfalz.de
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Tierärztekammer des Saarlandes
Henri-Dunant-Weg 7
66564 Ottweiler
Tel.: 0 68 24 / 70 01 18
Fax: 0 68 24 / 66 40
E-Mail: tieraerztekammer@t-online.de
Internetseite: www.tierarzt-saar.de
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Sächsische Landestierärztekammer
Schützenhöhe 16 – 18
01099 Dresden
Tel.: 03 51 / 82 67-2 00
Fax: 03 51 / 82 67-2 02
E-Mail: info@tieraerztekammer-sachsen.de
Internetseite: www.tieraerzte-sachsen.de
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Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 57 54 12- 0
Fax: (0345) 57 54 12- 20
E-Mail: poststelle@taek-lsa.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-sachsen-anhalt.de
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Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Str. 99 a
25746 Heide (Holstein)
Tel.: 04 81 / 55 42
Fax: 04 81 / 8 83 35
E-Mail: Schleswig-Holstein@tieraerztekammer.de
Internetseite: www.tieraerztekammer-schleswig-holstein.de
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Landestierärztekammer Thüringen
Thälmannstr. 1/3
99085 Erfurt
Tel.: 0 361 / 64 43 87 93
Fax: 0 361/ 64 43 87 95
E-Mail: info@ltkt.de
Internetseite: www.ltkt.de
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Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung
Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken,…
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Typische Tiergefahren
Unter „typischen Tiergefahren“ sind dabei solche Verhaltensweisen des Tieres zu verstehen, die seiner jeweiligen Spezies naturgemäß eigen sind. Beispielhaft zu nennen wären an dieser Stelle das Anspringen und Beißen eines Hundes sowie das Ausschlagen von Pferden. Mit dem Tierrechtsanwalt stehen Ihnen Rechtsanwälte zur Verfügung, die Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit bieten, um Ihre Zukunft zu gestalten.…
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Schaden durch ein Nutztier
Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier…
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Tierärztekammer
Die beruflichen Interessen der Tierärzte vertritt eine Kammer. Für jede Berufsgruppe wird nämlich eine Kammer auf Landesebene gebildet. Die Tierärztekammer ist dabei als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Es ist Aufgabe der Kammer (§ 9 HKG) die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Die Tierärztekammer ist die Berufsvertretung der…
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Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht
a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…
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Verein fördert die Ziele des Tierschutzes auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz einsetzt, sondern Tierversuche und das Halten und Töten von Tieren zum Zwecke des Verzehrs ablehnt
1. Das Land hatte die Gesetzgebungskompetenz, das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) vom 12.05.2015 zu erlassen. 2. Ein Verein fördert nach seiner Satzung die Ziele des Tierschutzes i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchMVG auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz…
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Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung bezüglich Reitunterricht, Kutschfahrbetrieb und -fahrschule sowie Natur- und Landschaftsführungen
§ 2m Abs. 4 Satz 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 170), wird vorläufig außer Vollzug gesetzt,…
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Voraussetzungen der Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 HundG ND
1. Die für die Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind entsprechend den zu § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erlassenen Durchführungshinweisen durch das Bestehen einer Prüfung vor der Niedersächsischen Tierärztekammer nachzuweisen, sofern das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse und…