Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können.
Großtiere
Pferde, Hunde oder auch Rinder – eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist insbesondere für diejenigen wichtig, die sich größere Tiere wie halten.
Kleintiere
Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen Schaden an, ist dieser in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Die entsprechende Versicherungspolice sollte jedoch sicherheitshalber durch einen Juristen geprüft werden.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Schadensersatz
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann Schmerzensgeld oder Behandlungskosten nach Personenschäden wie einem einem Biss decken. Sachschäden sind ebenso versichert wenn beispielsweise ein Hund ein Sofa zerstört. Darüber hinaus deckt die Versicherung Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens ab.
Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem die Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch. Das Gesetz der besagt, dass Tierhalter für Schäden des Tieres, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
Rechtsanwätin Julia Ziegeler
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Schaden durch ein Nutztier
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Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen
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Tierhalterhaftung einbeziehen
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Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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