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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

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Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können.

Großtiere

Pferde, Hunde oder auch Rinder – eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist insbesondere für diejenigen wichtig, die sich größere Tiere wie halten.

Kleintiere

Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen Schaden an, ist dieser in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein.

Die entsprechende Versicherungspolice sollte jedoch sicherheitshalber durch einen Juristen geprüft werden. 

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.

Schadensersatz

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann Schmerzensgeld oder Behandlungskosten nach Personenschäden wie einem einem Biss decken. Sachschäden sind ebenso versichert wenn beispielsweise ein Hund ein Sofa zerstört. Darüber hinaus deckt die Versicherung Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens ab.

Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem die Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch. Das Gesetz der besagt, dass Tierhalter für Schäden des Tieres, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.

Rechtsanwätin Julia Ziegeler

Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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