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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

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Tierhalterhaftung einbeziehen

Hundebisse und Reitunfälle – diese Haftungsfälle gehören zu den Unfällen, mit denen ein Tierhalter rechnen sollte. Der Tierhalter muss darum möglicherweise mit Schmerzensgeld, Strafe und Schadensersatzzahlungen rechnen. Wer Tiere hält, haftet nämlich auch für die von ihnen verursachten Schäden.

Im Ergebnis empfiehlt sich für jeden Tierhalter der Abschluss einer auf seine Bedürfnisse abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Die gesetzlichen Regelungen zu dem Thema sind im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden. Dort ist in § 833 BGB die Tierhalterhaftung genau formuliert.

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Immer wieder verursachen Tiere Sach- und Personenschäden.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.


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