Hundebisse und Reitunfälle – diese Haftungsfälle gehören zu den Unfällen, mit denen ein Tierhalter rechnen sollte. Der Tierhalter muss darum möglicherweise mit Schmerzensgeld, Strafe und Schadensersatzzahlungen rechnen. Wer Tiere hält, haftet nämlich auch für die von ihnen verursachten Schäden.
Im Ergebnis empfiehlt sich für jeden Tierhalter der Abschluss einer auf seine Bedürfnisse abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Die gesetzlichen Regelungen zu dem Thema sind im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden. Dort ist in § 833 BGB die Tierhalterhaftung genau formuliert.
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Immer wieder verursachen Tiere Sach- und Personenschäden.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Schaden durch ein Nutztier
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Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen
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Tierhalterhaftung einbeziehen
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Tierkaufrecht beachten
Das Vertragsrecht und das Tierkaufrecht sind die entscheidenden Rechtsgebiete beim Tierkauf. Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt nämlich das allgemeine Kaufrecht in Kraft. Tiere sind keine beweglichen Sachen wie Autos oder Schmuck, daher sollten die Regelungen auf das Lebewesen abgestimmt sein. Handelt der Verkäufer gewerblich und ist der Käufer eine Privatperson, so ist…
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Nutztierrecht verstehen
Der Bundesgerichtshof (BGH) unterscheidet zwischen Nutztieren und Haustieren. Diese Einteilung ist interessant für den Halter, da die Haftungsfrage bei Schäden – die das Tier verursacht – abhängig von der Tierart ist. Haftungsfrage bei Schäden Läuft beispielsweise die Kuh eines Bauern aus dem Stall vor ein Auto, so haftet der Bauer nicht für den entstandenen Schaden,…