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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Typische Tiergefahren

Unter „typischen Tiergefahren“ sind dabei solche Verhaltensweisen des Tieres zu verstehen, die seiner jeweiligen Spezies naturgemäß eigen sind. Beispielhaft zu nennen wären an dieser Stelle das Anspringen und Beißen eines Hundes sowie das Ausschlagen von Pferden.

Mit dem Tierrechtsanwalt stehen Ihnen Rechtsanwälte zur Verfügung, die Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit bieten, um Ihre Zukunft zu gestalten. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.


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Typische Tiergefahren

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