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Wann erfolgt die Einstufung eines Hundes als gefährlich?

Die Einstufung eines Hundes als „gefährlich“ erfolgt nach den jeweiligen Landesgesetzen, da die Regelungen in Deutschland Ländersache sind. Dennoch gibt es grundlegende Gemeinsamkeiten im Verfahren:

1. Verfahren zur Einstufung als gefährlich

Ein Hund kann als gefährlich eingestuft werden, wenn:

  • er bereits Menschen oder Tiere gebissen hat (schwere Verletzungen sind oft Voraussetzung).
  • er durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist.
  • er einen übermäßigen Jagdtrieb zeigt oder unkontrolliert angreift.
  • bestimmte Rassen betroffen sind (je nach Bundesland gibt es Rasselisten, die bestimmte Hunde pauschal als gefährlich einstufen).

Die zuständige Behörde (in der Regel das Ordnungsamt oder das Veterinäramt) kann von sich aus tätig werden oder nach einer Anzeige von Dritten eine Überprüfung veranlassen. Oft wird dann ein Wesenstest durch einen Sachverständigen angeordnet, um zu prüfen, ob der Hund tatsächlich gefährlich ist.

2. Folgen der Einstufung

Wenn ein Hund als gefährlich gilt, kann die Behörde Maßnahmen anordnen, darunter:

  • Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit.
  • Haltungserlaubnis mit Auflagen, z. B. Sachkundenachweis des Halters.
  • Spezielle Haftpflichtversicherung.
  • Kennzeichnungspflicht, oft durch Mikrochip.
  • In extremen Fällen kann die Behörde die Einziehung oder Tötung des Hundes verlangen (dies wird aber nur in seltenen Fällen durchgesetzt).

3. Wie kann man dagegen vorgehen?

  • Widerspruch einlegen: Innerhalb einer bestimmten Frist kann der Halter Widerspruch gegen die Gefährlichkeitseinstufung bei der zuständigen Behörde einreichen.
  • Gerichtliches Verfahren: Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Halter vor dem Verwaltungsgericht klagen.
  • Gegenbeweis durch Gutachten: Ein unabhängiges Gutachten oder ein erneuter Wesenstest kann helfen, die Einschätzung der Behörde zu widerlegen.
  • Rechtliche Beratung: Da es oft Ermessensentscheidungen der Behörden sind, lohnt sich eine rechtliche Beratung, um eine Strategie für das Verfahren zu entwickeln.

4. Rolle von Tierrechtlern

  • Einsatz gegen Rasselisten: Tierrechtler kämpfen oft gegen die pauschale Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich.
  • Begleitung von Verfahren: Unterstützung der Halter bei Verwaltungsverfahren und ggf. Finanzierung von Gutachten oder Klagen.
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit: Kampagnen zur Aufklärung über Hundeverhalten und artgerechte Haltung.
  • Tierschutzrechtliche Eingaben: Falls eine Einschläferung droht, können Tierrechtler mit Petitionen oder juristischen Mitteln versuchen, dies zu verhindern.

Wichtig ist, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Ein rechtzeitiges Vorgehen und eine fundierte Argumentation können entscheidend sein, um die Einstufung und ihre Folgen zu verhindern oder abzumildern.

Wann erfolgt die Einstufung eines Hundes als gefährlich?

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