horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Rechtliche Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Bereich der biologischen Landwirtschaft

Die rechtliche Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Bereich der biologischen Landwirtschaft wird durch verschiedene Bio-Kennzeichnungen und -Standards geregelt, die spezifische Anforderungen an die Haltung, Fütterung und das Wohl der Tiere stellen. Die wichtigsten Aspekte umfassen:


1. EU-Bio-Standard

  • Rechtsgrundlage: EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 2018/848 und deren Durchführungsbestimmungen).
  • Tierschutz:
    • Artgerechte Haltung mit Zugang zu Freilandflächen (Weide, Auslauf, Stall).
    • Maximal zulässige Tierbestände pro Hektar zur Vermeidung von Überweidung und Umweltbelastungen.
  • Fütterung:
    • Futter muss zu 100 % biologisch sein, mindestens 60 % aus dem eigenen Betrieb oder der Region.
    • Verbot synthetischer Zusatzstoffe (z. B. Wachstumsförderer).
  • Eingriffe:
    • Schmerzhafte Eingriffe (z. B. Kupieren von Schwänzen) sind nur ausnahmsweise erlaubt.

2. Demeter

  • Grundlage: Strengere Richtlinien als die EU-Öko-Verordnung (Biodynamische Landwirtschaft).
  • Tierschutz:
    • Keine Enthornung von Rindern (außer medizinisch notwendig).
    • Mindestvorgaben für Stallgrößen, Weidezeiten und Umgang mit Tieren.
  • Fütterung:
    • Verbot von Silofutter für Wiederkäuer.
    • Einsatz von biologisch-dynamischen Präparaten im Futter.
  • Haltung:
    • Besonderer Fokus auf ganzheitliches Wohl der Tiere, Harmonie im Betriebskreislauf.

3. Bioland

  • Grundlage: Nationale Richtlinien von Bioland, strenger als EU-Bio-Standard.
  • Tierschutz:
    • Deutlich höhere Anforderungen an Platz, Auslauf und Stallung.
    • Artgerechte Gruppenhaltung und ausreichend Beschäftigungsmaterial.
  • Fütterung:
    • Regionale Futtermittel bevorzugt, mindestens 50 % aus eigenem Betrieb.
    • Gentechnisch verändertes Futter strikt verboten.
  • Haltung:
    • Verbot des routinemäßigen Einsatzes von Antibiotika.

4. Naturland

  • Grundlage: Richtlinien von Naturland, ebenfalls strenger als EU-Bio-Standard.
  • Tierschutz:
    • Tiere müssen artgerecht gehalten werden, mit besonderem Fokus auf Auslauf und Stallklima.
    • Regelmäßige Tierkontrollen und Schulungen für Landwirte.
  • Fütterung:
    • Biologisches Futter verpflichtend, gentechnikfrei und ohne synthetische Zusätze.
  • Haltung:
    • Förderung naturnaher Kreislaufwirtschaft, auch mit regionalem Fokus.

Gemeinsame Prinzipien aller Bio-Kennzeichnungen:

  1. Verbot von Gentechnik in der Tierhaltung und Fütterung.
  2. Artgerechte Haltung mit Fokus auf das Wohlbefinden der Tiere.
  3. Nachhaltigkeit und Vermeidung von Umweltbelastungen.
  4. Transparenz und Kontrolle durch unabhängige Zertifizierungsstellen.

Die spezifischen Anforderungen variieren je nach Zertifizierung, aber sie gehen alle über die gesetzlichen Mindestanforderungen des EU-Bio-Standards hinaus.

Rechtliche Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Bereich der biologischen Landwirtschaft

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen