Die rechtliche Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Bereich der biologischen Landwirtschaft wird durch verschiedene Bio-Kennzeichnungen und -Standards geregelt, die spezifische Anforderungen an die Haltung, Fütterung und das Wohl der Tiere stellen. Die wichtigsten Aspekte umfassen:
1. EU-Bio-Standard
- Rechtsgrundlage: EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 2018/848 und deren Durchführungsbestimmungen).
- Tierschutz:
- Artgerechte Haltung mit Zugang zu Freilandflächen (Weide, Auslauf, Stall).
- Maximal zulässige Tierbestände pro Hektar zur Vermeidung von Überweidung und Umweltbelastungen.
- Fütterung:
- Futter muss zu 100 % biologisch sein, mindestens 60 % aus dem eigenen Betrieb oder der Region.
- Verbot synthetischer Zusatzstoffe (z. B. Wachstumsförderer).
- Eingriffe:
- Schmerzhafte Eingriffe (z. B. Kupieren von Schwänzen) sind nur ausnahmsweise erlaubt.
2. Demeter
- Grundlage: Strengere Richtlinien als die EU-Öko-Verordnung (Biodynamische Landwirtschaft).
- Tierschutz:
- Keine Enthornung von Rindern (außer medizinisch notwendig).
- Mindestvorgaben für Stallgrößen, Weidezeiten und Umgang mit Tieren.
- Fütterung:
- Verbot von Silofutter für Wiederkäuer.
- Einsatz von biologisch-dynamischen Präparaten im Futter.
- Haltung:
- Besonderer Fokus auf ganzheitliches Wohl der Tiere, Harmonie im Betriebskreislauf.
3. Bioland
- Grundlage: Nationale Richtlinien von Bioland, strenger als EU-Bio-Standard.
- Tierschutz:
- Deutlich höhere Anforderungen an Platz, Auslauf und Stallung.
- Artgerechte Gruppenhaltung und ausreichend Beschäftigungsmaterial.
- Fütterung:
- Regionale Futtermittel bevorzugt, mindestens 50 % aus eigenem Betrieb.
- Gentechnisch verändertes Futter strikt verboten.
- Haltung:
- Verbot des routinemäßigen Einsatzes von Antibiotika.
4. Naturland
- Grundlage: Richtlinien von Naturland, ebenfalls strenger als EU-Bio-Standard.
- Tierschutz:
- Tiere müssen artgerecht gehalten werden, mit besonderem Fokus auf Auslauf und Stallklima.
- Regelmäßige Tierkontrollen und Schulungen für Landwirte.
- Fütterung:
- Biologisches Futter verpflichtend, gentechnikfrei und ohne synthetische Zusätze.
- Haltung:
- Förderung naturnaher Kreislaufwirtschaft, auch mit regionalem Fokus.
Gemeinsame Prinzipien aller Bio-Kennzeichnungen:
- Verbot von Gentechnik in der Tierhaltung und Fütterung.
- Artgerechte Haltung mit Fokus auf das Wohlbefinden der Tiere.
- Nachhaltigkeit und Vermeidung von Umweltbelastungen.
- Transparenz und Kontrolle durch unabhängige Zertifizierungsstellen.
Die spezifischen Anforderungen variieren je nach Zertifizierung, aber sie gehen alle über die gesetzlichen Mindestanforderungen des EU-Bio-Standards hinaus.