Bei hochpreisigen Dressurpferd begründet das Vorhandensein eines „Röntgenbefundes“ für sich genommen keinen Sachmangel
BGH URTEIL VIII ZR 32/16 vom 18. Oktober 2017 BGB § 14 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1, 2, § 437 Nr. 2, § 476 a) Auch bei einem hochpreisigen Dressurpferd begründet das Vorhandensein eines „Röntgenbefundes“, sofern die Kaufvertragsparteien keine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung geschlossen haben, für sich genommen grundsätzlich noch keinen […]