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Bellen am Gartenzaun

Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass Hundehalter für das schreckauslösende Verhalten Ihres Tieres am Gartenzaun haften müssen. Ein Hund erschreckte eine am Gartenzaun vorbeigehende alte Dame durch lautes Bellen. Er lief dabei auf den Zaun zu und sprang daran hoch. Die Frau fiel, so dass sie ins Krankenhaus musste. Ihre Klage auf Schadensersatz wurde stattgegeben, auch wenn der Hund die Frau nicht direkt angegriffen hat. Grund: die Frau verletzte sich durch das Verhalten des Tieres. Sie hat Angst bekommen durch das plötzliche Hochspringen und Bellen des Hundes in unmittelbarer Nähe. Der Schaden war also durch das für das Tier typische unberechenbare Verhalten entstanden.

OLG Celle, 10.09.1997, Aktenzeichen: 20 U 49/96

Bellen am Gartenzaun

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