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Passanten erschrecken

Das Amtsgerichts Frankfurt am Main urteilte, dass der Halter, dessen Hund einen rennenden Passanten erschreckt, Schadensersatz zahlen muss. Ein Passant rannte zur U-Bahn und wurde von zwei freilaufenden Hunden gejagt, erschrak und sprang auf die Motorhaube und das Dach eines parkenden Fahrzeug. Der Hundehalter muss für den Schaden haften, da er die Tiere hätte unter Kontrolle haben müssen.

Amtsgerichts Frankfurt am Main, 05.11.1999, Aktenzeichen: 32 C 2314/99-48

Passanten erschrecken

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