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TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

unheilbar krank

Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

Wir rufen Sie gerne zurück. Ein Behandlungsfehler oder auch Kunstfehler liegt vor, sobald eine tierärztliche Behandlung nicht nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. Es gelten dabei die Standards, die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehen. Lege latis „Lege latis“, das heißt „nach der ärztlichen Kunst“. Eine fehlerhafte Behandlung wird daher auch nicht lege latis genannt. […]

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