horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

TIERRECHTSANWALT: Kanzlei für Tierrecht

Pferderecht, Tiervertragsrecht, Tierhaftungsrecht, Tierhalterrecht, Tierarztrecht, Tierschutzrecht, Grosstierrecht, Hunderecht, Nutztierrecht, Tierzuchtrecht, Ankaufsuntersuchung, Sachverständige, Schadensrecht, Versicherungsrecht

Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

  • Ein Tier mit Mängeln
    Ein Tier mit Mängeln

    Vor dem Gesetz gelten Tiere als Sache. Das ist für viele Menschen schwer nachzuvollziehen, da Tiere Lebewesen sind, genauso wie wir Menschen. Diese Tatsache ist juristisch jedoch bedeutend, wenn das Tier mangelhaft ist. Bei einem mangelhaften Tier hat der Käufer nämlich Anspruch auf Gewährleistung. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Bedingungen für Mängel. Die Mängel beurteilt…

    mehr erfahren


  • Tierarztaufgaben und die Verantwortung
    Tierarztaufgaben und die Verantwortung

    Tierärzte sind medizinische Fachkräfte, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren spezialisiert haben. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Diagnose, Behandlung und Prävention von Krankheiten bei Haustieren, Nutztieren und Wildtieren. Die Aufgaben eines Tierarztes umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die sowohl medizinische als auch beratende Aspekte beinhalten. Hier sind einige der…

    mehr erfahren


  • Tierkaufrecht beachten
    Tierkaufrecht beachten

    Das Vertragsrecht und das Tierkaufrecht sind die entscheidenden Rechtsgebiete beim Tierkauf. Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt nämlich das allgemeine Kaufrecht in Kraft. Tiere sind keine beweglichen Sachen wie Autos oder Schmuck, daher sollten die Regelungen auf das Lebewesen abgestimmt sein. Handelt der Verkäufer gewerblich und ist der Käufer eine Privatperson, so ist…

    mehr erfahren


  • Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten
    Öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr beachten

    Die Gefahrenabwehr sollte sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung von Maßnahmen sein, die Gefahren vermeiden können. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Da Tiere aufgrund ihrer instinktbedingten Unberechenbarkeit grundsätzlich eine Gefahrenquelle darstellen, bestehen in Ländern und Gemeinden in der Regel Tierhalterverordnungen, die Tierhaltern bestimmte Pflichten auferlegen. Eine solche Pflicht kann beispielsweise darin bestehen, dass Tier…

    mehr erfahren


  • Nutztierrecht verstehen
    Nutztierrecht verstehen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) unterscheidet zwischen Nutztieren und Haustieren. Diese Einteilung ist interessant für den Halter, da die Haftungsfrage bei Schäden – die das Tier verursacht – abhängig von der Tierart ist. Haftungsfrage bei Schäden Läuft beispielsweise die Kuh eines Bauern aus dem Stall vor ein Auto, so haftet der Bauer nicht für den entstandenen Schaden,…

    mehr erfahren


  • Tiere und Nachbarn
    Tiere und Nachbarn

    Tiere Aus rechtlicher Sicht existieren unterschiedliche Arten von Tieren, die somit in unterschiedlicher Relation zu Nachbarn stehen. Haustiere Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel werden in vielen Ländern als Eigentum betrachtet und unterliegen den entsprechenden Gesetzen zum Schutz von Eigentum. Tierhalter haben die Verantwortung, ihre Haustiere angemessen zu versorgen und sicherzustellen, dass sie keine Schäden…

    mehr erfahren


  • Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung
    Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung

    Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken,…

    mehr erfahren


  • Zweck des Tierschutzrechts
    Zweck des Tierschutzrechts

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 1 Tierschutzgesetz Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die…

    mehr erfahren


  • Tierhalter sein
    Tierhalter sein

    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Ein Tierhalter ist jemand, der ein oder mehrere Haustiere hält. Wer das Tier besitzt und das Tier nutzt oder seine Gesellschaft möchte, ist somit ein Tierhalter. Tierhalter-Definition des BGH Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert folgende Personen als Tierhalter:  Wir kennen uns aus im Tierrecht. Nutzen Sie…

    mehr erfahren


  • Fachkanzleien finden
    Fachkanzleien finden

    Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte…

    mehr erfahren


Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.

Ein Behandlungsfehler oder auch Kunstfehler liegt vor, sobald eine tierärztliche Behandlung nicht nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. Es gelten dabei die Standards, die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehen.

Lege latis

„Lege latis“, das heißt „nach der ärztlichen Kunst“. Eine fehlerhafte Behandlung wird daher auch nicht lege latis genannt. So kommt der Ausdruck „Kunstfehler“ zustande. Tierhalter können Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler beanspruchen. 

Voraussetzungen für Schadensersatz

Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch ist: 

  • ein Behandlungsvertrag, 
  • ein Schaden (z.B. Tier ist nicht mehr nutzbar weil unheilbar krank oder tot) 
  • Pflichtverletzung des Tierarztes 

Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

Grober Behandlungsfehler

Wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt oder der Tierarzt vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, so liegt die Beweislast für eine Pflichtverletzung beim Tierarzt, sonst beim Tierhalter. 

Zur Beurteilung der Vertragspflichterfüllung sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Wir begleiten Sie bei der Geltendmachung sowie bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Gutachtern sowie bei der Überprüfung von Gutachten. Rechtsanwältin Julia Ziegeler 

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.


  • Tiere und Nachbarn

    Tiere und Nachbarn

    Tiere Aus rechtlicher Sicht existieren unterschiedliche Arten von Tieren, die somit in unterschiedlicher Relation zu Nachbarn stehen. Haustiere Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel werden in vielen Ländern als Eigentum betrachtet und unterliegen den entsprechenden Gesetzen zum Schutz von Eigentum. Tierhalter haben die Verantwortung, ihre Haustiere angemessen zu versorgen und sicherzustellen, dass sie keine Schäden…

    mehr erfahren


  • Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung

    Tierhalter brauchen eine Haftpflichtversicherung

    Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Durch seine Tierhaltung können nämlich Schäden entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken,…

    mehr erfahren


  • Zweck des Tierschutzrechts

    Zweck des Tierschutzrechts

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 1 Tierschutzgesetz Der Tiersschutz ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Dort ist grundsätzlich festgelegt, dass man Tiere nicht misshandeln darf, und die…

    mehr erfahren


  • Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

    Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

    Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen. Ein Behandlungsfehler oder auch Kunstfehler liegt vor, sobald eine tierärztliche Behandlung nicht nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. Es gelten dabei die Standards, die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehen. Lege latis „Lege latis“, das heißt „nach der ärztlichen Kunst“. Eine fehlerhafte Behandlung wird daher auch nicht lege…

    mehr erfahren


  • Schaden durch ein Nutztier

    Schaden durch ein Nutztier

    Der Tierhalter kann grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 BGB gilt explizit auch ohne Verschulden des Halters. Eine Ausnahme von der weitreichenden Verantwortlichkeit des Tierhalters sieht das Gesetz lediglich dann vor, wenn es sich bei dem den Schaden verursachenden Tier um ein Nutztier handelt. Ein Tier…

    mehr erfahren


  • Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen

    Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen

    Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Großtiere Pferde, Hunde oder auch Rinder – eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist insbesondere für diejenigen wichtig, die sich größere Tiere wie halten. Kleintiere Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen Schaden an, ist dieser in der Regel über die…

    mehr erfahren


  • Tierhalterhaftung einbeziehen

    Tierhalterhaftung einbeziehen

    Hundebisse und Reitunfälle – diese Haftungsfälle gehören zu den Unfällen, mit denen ein Tierhalter rechnen sollte. Der Tierhalter muss darum möglicherweise mit Schmerzensgeld, Strafe und Schadensersatzzahlungen rechnen. Wer Tiere hält, haftet nämlich auch für die von ihnen verursachten Schäden. Im Ergebnis empfiehlt sich für jeden Tierhalter der Abschluss einer auf seine Bedürfnisse abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherung. Rechtsanwalt…

    mehr erfahren


  • Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht

    Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht

    a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…

    mehr erfahren


  • Wenn das Tier beim Kauf krank ist

    Wenn das Tier beim Kauf krank ist

    Hund, Katze, Maus oder Pferd. Egal, ob Sie ein Tier kaufen oder verkaufen, das Tier sollte gesund sein. Ist ein Tier krank oder wird es nach dem Kauf krank, so ordnet das der Gesetzgeber als Mangel ein. Das Tier ist juristisch gesehen nämlich eine Sache. Die Auswirkungen eines Mangels können Schadensersatzansprüche oder die Verminderung des…

    mehr erfahren


  • Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen

    Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen

    Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht…

    mehr erfahren


Schadensersatzanspruch bei Kunstfehler

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen