-
Tierarztaufgaben und die Verantwortung
Tierärzte sind medizinische Fachkräfte, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren spezialisiert haben. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Diagnose, Behandlung und Prävention von Krankheiten bei Haustieren, Nutztieren und Wildtieren. Die Aufgaben eines Tierarztes umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die sowohl medizinische als auch beratende Aspekte beinhalten. Hier sind einige der…
-
Tierärztekammer
Die beruflichen Interessen der Tierärzte vertritt eine Kammer. Für jede Berufsgruppe wird nämlich eine Kammer auf Landesebene gebildet. Die Tierärztekammer ist dabei als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Es ist Aufgabe der Kammer (§ 9 HKG) die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Die Tierärztekammer ist die Berufsvertretung der…
-
Reitturnier und Aufsichtspflicht der Eltern oder des Obhuts als Obhutspflicht
a) Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. b) Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter,…
-
Wenn das Tier beim Kauf krank ist
Hund, Katze, Maus oder Pferd. Egal, ob Sie ein Tier kaufen oder verkaufen, das Tier sollte gesund sein. Ist ein Tier krank oder wird es nach dem Kauf krank, so ordnet das der Gesetzgeber als Mangel ein. Das Tier ist juristisch gesehen nämlich eine Sache. Die Auswirkungen eines Mangels können Schadensersatzansprüche oder die Verminderung des…
-
Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen
Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht…
-
Verein fördert die Ziele des Tierschutzes auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz einsetzt, sondern Tierversuche und das Halten und Töten von Tieren zum Zwecke des Verzehrs ablehnt
1. Das Land hatte die Gesetzgebungskompetenz, das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) vom 12.05.2015 zu erlassen. 2. Ein Verein fördert nach seiner Satzung die Ziele des Tierschutzes i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchMVG auch dann, wenn er sich nicht nur für den Tierschutz nach dem Tierschutzgesetz…
-
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung bezüglich Reitunterricht, Kutschfahrbetrieb und -fahrschule sowie Natur- und Landschaftsführungen
§ 2m Abs. 4 Satz 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 170), wird vorläufig außer Vollzug gesetzt,…
-
Voraussetzungen der Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 HundG ND
1. Die für die Anerkennung als Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind entsprechend den zu § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG (juris: HundG ND) erlassenen Durchführungshinweisen durch das Bestehen einer Prüfung vor der Niedersächsischen Tierärztekammer nachzuweisen, sofern das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse und…
-
Eine wiederholte Zuwiderhandlung im Tierschutzgesetz liegt bei zwei Verstößen gegen die Tierschutzgrundsätze vor
1. Eine wiederholte Zuwiderhandlung im Sinne von § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG liegt bei zwei Verstößen gegen die Tierschutzgrundsätze des § 2 TierSchG, eine diesbezügliche nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG erlassene Anordnung oder gegen eine zum Schutz der Tiere gemäß § 2a TierSchG erlassene Verordnung vor.…
-
Bei Tieren ist im Rahmen der Abgrenzung „neu“/“neu hergestellt“ und „gebraucht“ nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen
a) Bei Tieren ist im Rahmen der Abgrenzung „neu“/“neu hergestellt“ und „gebraucht“ im Sinne der § 474 Abs. 2 Satz 2, § 309 Nr. 8 Buchst. b Doppelbuchst. ff BGB nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen (Fortentwicklung von Senatsurteil vom 15. November 2006 – VIII ZR 3/06,…
Vor dem Gesetz gelten Tiere als Sache. Das ist für viele Menschen schwer nachzuvollziehen, da Tiere Lebewesen sind, genauso wie wir Menschen. Diese Tatsache ist juristisch jedoch bedeutend, wenn das Tier mangelhaft ist. Bei einem mangelhaften Tier hat der Käufer nämlich Anspruch auf Gewährleistung.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Bedingungen für Mängel. Die Mängel beurteilt er nämlich danach, ob ein Kaufvertrag vorliegt oder das Geschäft ohne Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Möchte der Käufer eines Tieres die Möglichkeit haben, das Tier zurück zu geben, so können die Parteien eine Rückabwicklung des Kaufvertrags frei vereinbaren.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Wir sind Rechtsanwälte und kennen uns aus im Tierrecht. Rufen Sie uns einfach an!
Der Kaufvertrag fehlt
Gibt es keine Vereinbarung über den Zustand, so ist das Tier mangelhaft, wenn:
- sich das Tier nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
- sich das Tier nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
- es nicht den Zustand aufweist, in dem ein gleiches Tier normalerweise ist und den ein Käufer erwartet.
Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.
Lebewesen sind individuell unterschiedlich und weichen naturgemäß von der Idealform ab, daher sind diese Rechtsnormen im Grunde schwer anwendbar. In den meisten Fällen ist es daher ratsam einen Tierrechtsanwalt hinzuzuziehen, er kann Ihre Erfolgsaussichten und Risiken abschätzen.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Kaufvertrag vorhanden
Ist ein Tier nicht im kaufvertraglich vereinbarten Zustand, so ist es mangelhaft.
Der Tierrechtsanwalt bietet Ihnen Rechtsberatung im Gewährleistungsfall bei Kauf und Auktion.
-
Ein Tier mit Mängeln
Vor dem Gesetz gelten Tiere als Sache. Das ist für viele Menschen schwer nachzuvollziehen, da Tiere Lebewesen sind, genauso wie wir Menschen. Diese Tatsache ist juristisch jedoch bedeutend, wenn das Tier mangelhaft ist. Bei einem mangelhaften Tier hat der Käufer nämlich Anspruch auf Gewährleistung. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Bedingungen für Mängel. Die Mängel beurteilt…
-
Tierarztaufgaben und die Verantwortung
Tierärzte sind medizinische Fachkräfte, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren spezialisiert haben. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Diagnose, Behandlung und Prävention von Krankheiten bei Haustieren, Nutztieren und Wildtieren. Die Aufgaben eines Tierarztes umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die sowohl medizinische als auch beratende Aspekte beinhalten. Hier sind einige der…
-
Tierkaufrecht beachten
Das Vertragsrecht und das Tierkaufrecht sind die entscheidenden Rechtsgebiete beim Tierkauf. Kaufen oder verkaufen Sie ein Tier, so tritt nämlich das allgemeine Kaufrecht in Kraft. Tiere sind keine beweglichen Sachen wie Autos oder Schmuck, daher sollten die Regelungen auf das Lebewesen abgestimmt sein. Handelt der Verkäufer gewerblich und ist der Käufer eine Privatperson, so ist…
-
Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf
Kannte der Käufer den Mangel oder ist er ihm in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so kann er von seinem Gewährleistungsrecht keinen Gebrauch machen. Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei gewerblichen Personen oder zwischen zwei Privatleuten, können die Vertragsparteien die Gewährleistungsrechte durch Vertragsvereinbarung verkürzen oder ausschließen. Ausschluss der Gewährleistung beim Tierkauf
-
Wenn das Tier beim Kauf krank ist
Hund, Katze, Maus oder Pferd. Egal, ob Sie ein Tier kaufen oder verkaufen, das Tier sollte gesund sein. Ist ein Tier krank oder wird es nach dem Kauf krank, so ordnet das der Gesetzgeber als Mangel ein. Das Tier ist juristisch gesehen nämlich eine Sache. Die Auswirkungen eines Mangels können Schadensersatzansprüche oder die Verminderung des…
-
Fortnahme und Veräußerung von Hunden und Katzen
Soweit sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Fortnahme und Veräußerung ihrer Tiere wendet, hat sie sich schon nicht mit allen selbstständig tragenden verwaltungsgerichtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich für diese Anordnungen bereits ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, weil die Anordnungen vollzogen worden seien und sich damit erledigt hätten. Auf die vom Verwaltungsgericht…
-
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung bezüglich Reitunterricht, Kutschfahrbetrieb und -fahrschule sowie Natur- und Landschaftsführungen
§ 2m Abs. 4 Satz 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 170), wird vorläufig außer Vollzug gesetzt,…
-
Bei Tieren ist im Rahmen der Abgrenzung „neu“/“neu hergestellt“ und „gebraucht“ nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen
a) Bei Tieren ist im Rahmen der Abgrenzung „neu“/“neu hergestellt“ und „gebraucht“ im Sinne der § 474 Abs. 2 Satz 2, § 309 Nr. 8 Buchst. b Doppelbuchst. ff BGB nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen (Fortentwicklung von Senatsurteil vom 15. November 2006 – VIII ZR 3/06,…